Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auftritt und zu einer körperlichen oder psychischen Schädigung des Arbeitnehmers führt. Dies kann beispielsweise durch einen Sturz, eine Verletzung durch eine Maschine oder auch durch eine Belastung am Arbeitsplatz verursacht werden. Ein Arbeitsunfall kann sowohl auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auch auf dem Heimweg passieren.

Die gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls ist in § 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII festgelegt. Demnach ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, der sich "bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit" ereignet hat. Versicherte Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer betrieblichen Tätigkeit ausgeübt werden. Auch Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige sind in der Regel gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft sind alle Bestandteile des deutschen Sozialversicherungssystems und dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Sie wird von den Arbeitgebern finanziert und ist somit für die Versicherten kostenfrei. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland in Form von Berufsgenossenschaften organisiert, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind.

Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Versicherte Anspruch auf medizinische Versorgung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken oder Rollstühle werden von der Unfallversicherung getragen.

Darüber hinaus haben Versicherte auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Arbeitsunfall zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt. Diese Entschädigung wird in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld oder einer Rente gezahlt und soll den Verdienstausfall ausgleichen.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch Ansprüche bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für Behandlungen, die aufgrund von Folgen eines Arbeitsunfalls notwendig sind. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit eine Rente zahlen.

Die Berufsgenossenschaften sind zudem auch für die Prävention von Arbeitsunfällen zuständig. Sie bieten beispielsweise Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Betrieben an und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle zuständig ist, die während der versicherten Tätigkeit geschehen. Private Unfälle, die beispielsweise in der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Insgesamt ist ein Arbeitsunfall eine belastende Situation für den betroffenen Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, dass er seine Ansprüche kennt und diese auch geltend macht. Hierbei kann ein Rechtsanwalt oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft unterstützen.