
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unfall | Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, bei dem unbeabsichtigt ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Unfälle können sich im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, im Haushalt oder in der Freizeit ereignen. Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Unfall gilt, muss jedoch nicht automatisch die Voraussetzungen eines versicherten Unfalls erfüllen. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder die Bedingungen des Versicherungsvertrags.
Wie wird ein Unfall rechtlich definiert?Für die gesetzliche Unfallversicherung enthält § 8 Absatz 1 SGB VII eine Unfalldefinition. Danach muss ein zeitlich begrenztes Ereignis von außen auf den Körper einwirken und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen. Damit ein versicherter Arbeitsunfall vorliegt, muss das Ereignis außerdem im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stehen. Nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit ist deshalb automatisch ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die private Unfallversicherung ist § 178 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) maßgeblich. Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsverträge können den Unfallbegriff erweitern und bestimmte weitere Ereignisse einschließen, beispielsweise Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung. Im Straßenverkehr wird der Unfallbegriff wiederum anders verwendet. Ein Verkehrsunfall setzt nach der Rechtsprechung grundsätzlich ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr voraus, bei dem sich eine Gefahr des Straßenverkehrs verwirklicht und ein nicht völlig belangloser Personen- oder Sachschaden entsteht. Eine Verletzung ist dafür nicht erforderlich. Auch ein reiner Sachschaden kann einen Verkehrsunfall darstellen.
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere Beschäftigte bei versicherten Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler, Studierende und weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen können bei versicherten Tätigkeiten geschützt sein. Zu den Leistungen gehören unter anderem medizinische Behandlung, Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe und unter bestimmten Voraussetzungen Verletztengeld oder eine Verletztenrente. Gewöhnliche Freizeitunfälle sind grundsätzlich nicht versichert.
Wann leistet die private Unfallversicherung?Eine private Unfallversicherung kann auch bei Unfällen im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit leisten. Ihr Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr, soweit die vereinbarten Bedingungen keine Einschränkungen vorsehen. Im Mittelpunkt steht die Invaliditätsleistung, wenn nach einem versicherten Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt. Je nach Vertrag können weitere Leistungen wie eine Unfallrente, Todesfallleistung oder Unterstützung nach einem Unfall vereinbart sein.
Welche Bedeutung hat die Unfallursache für den Versicherungsschutz?Ob ein Unfall versichert ist, hängt nicht nur vom Ereignis selbst ab. Entscheidend ist auch, unter welchen Umständen es eingetreten ist und welche gesundheitlichen Folgen darauf zurückzuführen sind. Ein Sturz während einer versicherten Tätigkeit kann beispielsweise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, während derselbe Sturz beim privaten Spaziergang dort grundsätzlich nicht versichert ist. In der privaten Unfallversicherung können wiederum Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse und besondere vertragliche Erweiterungen eine Rolle spielen. Deshalb müssen das Unfallereignis und seine Folgen immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Versicherungsschutz betrachtet werden. |