Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Unfall

Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, das zu einem körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden führt. Es kann sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld auftreten und kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel eine falsche Bewegung, eine unachtsame Handlung oder auch eine Naturkatastrophe.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

  1. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung, die alle Arbeitnehmer in Deutschland absichert. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwaltet. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen und decken die Kosten für die Behandlung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und auch Wegeunfällen ab.
  2. Im Gegensatz dazu ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung, die von Privatpersonen abgeschlossen werden kann. Sie bietet Schutz bei Unfällen im privaten Bereich, wie zum Beispiel beim Sport, in der Freizeit oder im Haushalt. Die Beiträge werden vom Versicherungsnehmer selbst getragen und können je nach individuellem Vertrag variieren.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit greifen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen und Medikamente
  2. Übernahme von Reha-Maßnahmen und beruflicher Rehabilitation
  3. Zahlung von Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  4. Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
  5. Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet somit einen umfassenden Schutz für Arbeitnehmer und hilft bei der Bewältigung der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Leistungen der privaten Unfallversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die private Unfallversicherung individuelle Leistungen, die je nach Vertragsumfang variieren können. Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem:

  1. Invaliditätsleistungen bei dauerhaften körperlichen Schäden
  2. Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld bei stationärem Aufenthalt
  3. Kostenübernahme für kosmetische Operationen
  4. Unterstützung bei der Haushaltsführung
  5. Todesfallleistungen für Hinterbliebene

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung können je nach Vertragsumfang und individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden. Sie bieten somit eine zusätzliche Absicherung für den Fall eines Unfalls im privaten Bereich.

Welche Gesetze definieren den Begriff "Unfall"?
Der Begriff "Unfall" wird in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften definiert. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und deren Definitionen näher erläutert.

  1. Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    Das SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung und definiert den Begriff "Unfall" in § 8 Absatz 1 wie folgt: "Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt." Diese Definition umfasst sowohl Arbeitsunfälle als auch Wegeunfälle, die auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit passieren.

  2. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Im Straßenverkehrsgesetz wird der Begriff "Unfall" in § 1 Absatz 1 definiert. Demnach handelt es sich um einen Unfall, wenn ein Kraftfahrzeug, ein Schienenfahrzeug oder ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr beteiligt ist und dadurch Personen, Tiere oder Sachen zu Schaden kommen.

  3. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern. In § 178 Absatz 1 wird der Begriff "Unfall" wie folgt definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Diese Definition umfasst neben Arbeits- und Verkehrsunfällen auch Freizeitunfälle.

  4. Berufskrankheitenverordnung (BKV)
    Die Berufskrankheitenverordnung regelt die Anerkennung von Berufskrankheiten. In § 9 Absatz 1 wird der Begriff "Unfall" definiert als "ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis, das auf einer äußeren Einwirkung beruht und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt". Diese Definition umfasst auch Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ereignen.

  5. Strafgesetzbuch (StGB)
    Das Strafgesetzbuch regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unfällen. In § 229 wird der Begriff "Unfall" definiert als "ein plötzliches Ereignis, das einen Schaden an einem fremden Rechtsgut verursacht". Diese Definition umfasst sowohl Unfälle mit Sachschaden als auch mit Personenschaden.

Zusammenfassung
Ein Unfall ist ein unerwartetes Ereignis, das Schaden verursachen kann und sowohl im Arbeits- als auch im Privatleben stattfinden kann. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland schützt Arbeitnehmer bei Arbeits-, Berufskrankheits- und Wegeunfällen. Sie übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Verletztengeld und Renten. Die Beiträge dafür bezahlt der Arbeitgeber. Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Absicherung für den privaten Bereich, die individuell angepasst werden kann und unter anderem Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen bietet. Die Kosten dafür trägt der Versicherte selbst. Beide Versicherungen bieten Schutz im Falle eines Unfalls, jedoch in unterschiedlichen Bereichen und mit verschiedenen Leistungen.