Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Krankenhaustagegeld | Das Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenversicherung an den Versicherten gezahlt wird, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Krankenhaus behandelt wird. Dabei handelt es sich um eine Art Krankenhaustagegeldversicherung, die dem Versicherten für jeden Tag seines Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Summe auszahlt. Der Zweck dieser Leistung ist es, den Versicherten finanziell zu unterstützen und ihm eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten, während er im Krankenhaus ist und möglicherweise nicht arbeiten kann. Höhe und Dauer der Leistung Voraussetzungen für den Erhalt des Krankenhaustagegeldes Vorteile des Krankenhaustagegeldes Zusammenfassung |