Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Krankenhaustagegeldversicherung

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für Unterbringung, Operationen, Behandlungen und den Arzt. Übernommen werden diese Kosten häufig nur bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus. Aufenthalte in einer Kur, einem Sanatorium oder in einem Erholungsheim sind regelmäßig nicht versichert. Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Krankenhausaufenthalt jedoch eine Zuzahlung von aktuell 10,00 € pro Tag (Stand: 2021) leisten und dies für maximal 28 Tage im Jahr. Auch müssen Zusatzleistungen wie Telefon oder Fernseher selbst bezahlt werden. Um diese Zusatzkosten aufzufangen kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Versicherungsnehmer für jeden Tag im Krankenhaus die zuvor vereinbarte Summe; die sich häufig auf Beträge zwischen 10,00 € bis 50,00 € pro Tag Krankenhausaufenthalt beläuft. Die Zahlung des Krankenhaustagegeldes wird auf einen Maximalbetrag und eine Höchstzahl an Aufenthaltstagen beschränkt. Wie das Geld letztendlich verwendet wird, bleibt dann aber den Versicherungsnehmern überlassen. Sie können frei darüber verfügen.

Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet nur für den Fall einer stationären Unterbringung im Krankenhaus. Einkommenseinbußen aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit können eher durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden, die generell bei Erkrankungen eintritt.