Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung ausgezahlt wird. Es soll den Verdienstausfall des Versicherten ausgleichen und ihm somit finanzielle Unterstützung bieten, um den Lebensunterhalt während der Krankheitsphase zu sichern.

Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Diese muss spätestens am vierten Tag der Krankheit eingereicht werden. Zudem muss der Versicherte mindestens sechs Wochen lang arbeitsunfähig sein und in den letzten zwölf Monaten mindestens vier Wochen lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Höhe und Dauer des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Dauer der Zahlung beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei chronischen Erkrankungen kann das Krankengeld jedoch auch länger gezahlt werden.

Unterschied zur Lohnfortzahlung
Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung, die vom Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, wird das Krankengeld von der Krankenkasse übernommen. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und beträgt in der Regel 100 Prozent des Bruttoeinkommens. Zudem ist sie auf sechs Wochen begrenzt.

Beispiel zur Verdeutlichung
Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig. In den ersten sechs Wochen erhält er von seinem Arbeitgeber weiterhin sein volles Gehalt gemäß der Lohnfortzahlung. Ab der siebten Woche wird er von seiner Krankenkasse mit Krankengeld unterstützt, welches 70 Prozent seines Bruttoeinkommens beträgt.