Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankengeld

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse an Versicherte gezahlt wird, wenn diese aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Es dient als Ersatz für das entfallene Einkommen und soll die finanzielle Belastung während der Krankheitsphase abfedern.

Gesetzliches Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geleistet. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und deren Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens und ist auf eine Höchstgrenze von 90 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt. Für Versicherte mit Kindern gibt es einen höheren Satz von 90 Prozent des Bruttoeinkommens.
Die Dauer des gesetzlichen Krankengeldbezugs ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld direkt an den Versicherten aus, in der Regel alle 14 Tage.

Privates Krankengeld
Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld ist das private Krankengeld keine gesetzliche Leistung, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung, die von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige und Beamte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Die Höhe des privaten Krankengeldes kann individuell vereinbart werden und orientiert sich in der Regel am bisherigen Einkommen des Versicherten. Es kann bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens betragen und somit eine höhere Absicherung bieten als das gesetzliche Krankengeld. Allerdings ist das private Krankengeld auch mit höheren Beiträgen verbunden.
Ein weiterer Unterschied zum gesetzlichen Krankengeld ist die Dauer des Bezugs. Während das gesetzliche Krankengeld nach 78 Wochen endet, kann das private Krankengeld je nach Vertrag bis zu fünf Jahre gezahlt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaft in der Regel eine Karenzzeit von sechs Wochen vorsieht, in der kein Krankengeld gezahlt wird.

Zusammenfassung
Krankengeld ist eine Unterstützung von Krankenkassen für arbeitsunfähige Versicherte.

  1. Gesetzliches Krankengeld erhalten Versicherte nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit und beträgt meist 70% des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Für Eltern kann der Satz auf 90% steigen. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Wochen und ist auf 78 Wochen in drei Jahren beschränkt. Danach kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
  2. Privates Krankengeld ist eine optionale Zusatzversicherung, besonders für Selbstständige und Beamte. Es bietet bis zu 100% des Nettoeinkommens und kann bis zu fünf Jahre lang bezogen werden, enthält aber oft eine Wartezeit von sechs Wochen.