FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Zusatzversicherungen

Eine Zusatzversicherung ergänzt einen bereits bestehenden Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen. Besonders häufig sind private Krankenzusatzversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder private Pflegezusatzversicherungen als Ergänzung zur sozialen Pflegeversicherung. Der Begriff wird jedoch auch für zusätzliche Bausteine verwendet, die mit anderen Versicherungsverträgen kombiniert werden können.

 

Welche Zusatzversicherungen gibt es zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Gesetzlich Krankenversicherte können Leistungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, durch private Zusatzversicherungen absichern. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Zu den verbreiteten Kranken-Zusatzversicherungen gehören insbesondere:

  • Zahnzusatzversicherung: kann beispielsweise höhere Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Inlays oder bestimmte Zahnbehandlungen vorsehen.
  • Krankenhauszusatzversicherung: kann je nach Tarif beispielsweise die Behandlung durch bestimmte Ärzte sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer absichern.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: übernimmt im vereinbarten Umfang Behandlungskosten bei Erkrankungen oder Unfällen auf Auslandsreisen und kann auch Leistungen für einen medizinisch notwendigen oder – je nach Tarif – medizinisch sinnvollen Rücktransport enthalten.
  • Ambulante Zusatzversicherung: kann beispielsweise zusätzliche Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen oder andere tariflich vereinbarte ambulante Leistungen enthalten.
  • Krankentagegeldversicherung: zahlt bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit nach den vereinbarten Bedingungen ein Krankentagegeld und kann dazu dienen, Einkommenseinbußen abzusichern.
  • Krankenhaustagegeldversicherung: zahlt für versicherte Krankenhaustage einen vertraglich festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.

 

Können Krankenkassen private Zusatzversicherungen vermitteln?

Gesetzliche Krankenkassen dürfen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren und ihren Versicherten private Zusatzversicherungen vermitteln, wenn ihre Satzung dies vorsieht. Der eigentliche Versicherungsvertrag wird dabei nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse, sondern mit einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Ein von der Krankenkasse vermittelter Tarif ist nicht automatisch günstiger oder leistungsstärker als andere Angebote. Deshalb sollten Beitrag, Leistungsumfang, Leistungsausschlüsse, Wartezeiten und sonstige Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss verglichen werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zusatzversicherung und Zusatzleistung der Krankenkasse?

Private Zusatzversicherungen sind von zusätzlichen Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse zu unterscheiden. Krankenkassen können im gesetzlichen Rahmen beispielsweise bestimmte Satzungsleistungen anbieten, die über den allgemeinen Leistungskatalog hinausgehen. Dafür wird kein eigenständiger privater Versicherungsvertrag abgeschlossen.

Bei einer privaten Zusatzversicherung besteht dagegen ein eigener Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen. Für den Versicherten können deshalb zusätzliche Beiträge anfallen und je nach Tarif beispielsweise Gesundheitsfragen, Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse eine Rolle spielen.

 

Welche Zusatzversicherungen gibt es für die Pflege?

Da die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichert, können private Pflegezusatzversicherungen den Versicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Welche Leistungen gezahlt werden, richtet sich nach der gewählten Versicherungsform und den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Auch Pflegekassen können nach § 47 Abs. 2 SGB XI in ihrer Satzung vorsehen, private Pflege-Zusatzversicherungen zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu vermitteln. Vertragspartner des Versicherten ist auch hier das private Versicherungsunternehmen.

 

Gibt es Zusatzversicherungen auch außerhalb der Kranken- und Pflegeversicherung?

Der Begriff Zusatzversicherung wird auch außerhalb der Kranken- und Pflegeversicherung verwendet. Ein bekanntes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Dabei wird die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Zusatzbaustein mit einer Hauptversicherung, beispielsweise einer Lebens- oder Rentenversicherung, verbunden. Mehr zur eigenständigen Absicherung finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch andere Risiken können je nach Versicherungsprodukt über Zusatzbausteine abgesichert werden. Ob eine Kombination mit einem Hauptvertrag oder eine eigenständige Versicherung sinnvoller ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Entscheidend sind unter anderem Leistungsumfang, Kosten, Vertragslaufzeit und die Folgen einer späteren Änderung oder Kündigung des Hauptvertrags.

 

Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Leistungen bereits vorhanden sind und welche finanziellen Risiken zusätzlich abgesichert werden sollen. Nicht jede Leistung, die eine gesetzliche oder private Grundabsicherung nicht übernimmt, muss zwangsläufig versichert werden. Kleinere oder gut kalkulierbare Ausgaben können gegebenenfalls auch aus eigenen Mitteln getragen werden.

Vor dem Abschluss sollte deshalb geprüft werden, wie groß die tatsächliche Versorgungslücke ist, welche Leistungen der Zusatztarif bietet und ob Beitrag und möglicher Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ebenso wichtig sind mögliche Leistungsausschlüsse, Höchstgrenzen, Wartezeiten und Gesundheitsfragen.

Synonyme: Zusatzversicherung, Zusatzpolice, Ergänzungsversicherung