Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankenhauszusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, von bestimmten stationären Zusatzleistungen wie beispielsweise einer Behandlung durch den Chefarzt, die freie Wahl des Krankenhauses oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu profitieren. Im Vergleich zu privat Versicherten bekommen gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse in einigen Fällen nur bestimmte Zuschüsse und müssen für Zusatzleistungen selbst aufkommen. Übernommen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur Leistungen, wenn sie zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind.

Die Krankenhauszusatzversicherung kann helfen, hohe Kosten für Zusatzleistungen zu vermeiden. Als private Zusatzversicherung erstattet die Krankenhauszusatzversicherung bei Aufenthalten im Krankenhaus auch privatärztliche Leistungen über das normale Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Sie ähnelt in ihren Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung, die jedoch auf den Aufenthalt im Krankenhaus beschränkt wird. Der Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt naturgemäß von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab.

Zu den Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung zählt die freie Auswahl von Krankenhaus, Verpflegung und Arzt, Behandlungen durch den Chefarzt sowie die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch stationäre oder ambulante Operationen fallen je nach Tarif unter den Versicherungsschutz. In vielen Versicherungsverträgen können optional Leistungen mitversichert oder darauf verzichtet werden, was Einfluss auf die Versicherungsprämie hat. Bei Verzicht auf eine bestimmte Leistung bieten einige Versicherungsgesellschaften ein zusätzliches Tagegeld als Ausgleich an. Weiterhin kann gewählt werden, ob eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen vereinbart werden soll. Bei einem Tarif mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, um später Anstiege bei den Beiträgen zu vermeiden.