Personenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Soziale (Gesetzliche) Pflegeversicherung - Grundlagen und Leistungen

In einer immer älter werdenden Gesellschaft gewinnen Themen rund um die Pflege zunehmend an Bedeutung. Es ist daher essenziell, sich frühzeitig mit den Grundlagen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um den finanziellen Aufwand für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu mildern. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet und hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Für Kinderlose ab einem bestimmten Alter wird ein zusätzlicher Beitragssatz erhoben.

 

Pflegegrade und ihre Bedeutung

Pflegegrade ersetzen seit 2017 die bis dahin geltenden Pflegestufen und dienen dazu, den Pflegebedarf einer Person genauer zu bestimmen. Sie sind in fünf Stufen unterteilt und sollen den individuellen Unterstützungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung abbilden. Darüber hinaus berücksichtigen sie auch den Bedarf an Betreuung und Alltagsbegleitung. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privater Versicherung durch den MEDICPROOF der Privaten Pflegeversicherung. Grundlage für die Bewertung ist ein Begutachtungsassessment, das verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und der Selbstständigkeit der zu pflegenden Person beurteilt. Hierbei werden Punkte vergeben, deren Summe über die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet.

  • Pflegegrad 1
    Hier spricht man von einer "geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Dieser Grad ist für Personen vorgesehen, die Unterstützung im Alltag benötigen, aber in vielen Bereichen noch relativ selbstständig sind.
  • Pflegegrad 2
    Dieser Grad steht für eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, benötigen regelmäßig Hilfe bei verschiedenen täglichen Verrichtungen.
  • Pflegegrad 3
    Die "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" in diesem Grad bedeutet, dass die betroffene Person umfangreiche Hilfeleistungen im Alltag benötigt, um ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können.
  • Pflegegrad 4
    Hier spricht man von einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Personen mit diesem Pflegegrad sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen.
  • Pflegegrad 5
    Der fünfte Grad schließlich bezeichnet die "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung". Er ist für Personen vorgesehen, die rund um die Uhr Betreuung und spezielle pflegerische Leistungen benötigen.

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Diese können von Pflegesachleistungen über Pflegegeld bis hin zu Zuschüssen für Umbaumaßnahmen in der Wohnung reichen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und soll dazu beitragen, dass die Betroffenen trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

 

Ambulante Pflegeleistungen

Die ambulante Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, während sie die notwendige Unterstützung erhalten.

  • Pflegegeld
    Pflegebedürftige, die sich für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen entscheiden, haben Anspruch auf Pflegegeld.  Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
    Das Pflegegeld beträgt im Jahr 2023 für Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro und für Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro.
  • Pflegesachleistungen
    Falls professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden, können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beanspruchen. Auch hier ist die Höhe abhängig vom Pflegegrad.
    Für Pflegegrad 2 stehen zum Beispiel Leistungen bis zu 724 Euro monatlich zur Verfügung, für Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.
  • Kombinationsleistung
    Die Kombinationsleistung stellt eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen dar. Pflegebedürftige können entscheiden, in welchem Umfang sie persönliche Pflege durch Angehörige mit professionellen Pflegediensten kombinieren möchten. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem gewählten Verhältnis.
  • Verhinderungspflege
    Sollte die pflegende Person aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sein, greift die Verhinderungspflege. Diese Leistung ermöglicht es, eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr zu finanzieren.
    Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro pro Jahr für bis zu sechs Wochen.
  • Kurzzeitpflege
    Die Kurzzeitpflege bietet eine Lösung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Hierfür stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.

 

Stationäre Pflegeleistungen

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, kommt die stationäre Pflege in Betracht. Hierbei handelt es sich um die Unterbringung und Pflege in einer spezialisierten Einrichtung.

  • Pflege in vollstationären Einrichtungen

    Diese Form der Pflege wird vor allem dann in Anspruch genommen, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder die Pflegebedürftigkeit einen hohen Pflegeaufwand erfordert.
    Vollstationäre Einrichtungen wie Pflegeheime bieten umfassende Betreuung für Pflegebedürftige, inklusive Grund- und Behandlungspflege sowie soziale Aktivitäten. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt Teile der Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, wobei es Kostengrenzen gibt, die sich nach regionalen Durchschnittskosten richten. Für Pflegegrad 2 beträgt der Zuschuss beispielsweise 770 Euro monatlich, für Pflegegrad 5 2.005 Euro. 

  • Teilstationäre Pflege
    Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für teilstationäre Pflege entsprechend dem Pflegegrad des Versicherten. Dies beinhaltet Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Wohngemeinschaften. Die Leistungshöhe hängt vom Pflegegrad ab und variiert aufgrund individueller Verträge zwischen Pflegekasse und Einrichtung. Zusätzlich zu einem Eigenanteil kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu. Die Nutzung der Leistungen ist zeitlich limitiert, Ausnahmen für Verlängerungen sind möglich.
    Pro Tag werden feste Beträge erstattet, die nach Pflegegrad gestaffelt sind - von 316 Euro im Monat für Pflegegrad 1 bis zu 1.995 Euro für Pflegegrad 5.

  • Zuschüsse für pflegebedingte Umbaumaßnahmen
    Pflegebedingte Umbaumaßnahmen wie Bad-, Schlafzimmer- oder Wohnzimmeranpassungen sowie der Einbau von Treppenliften können von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezuschusst werden. Die Höhe der Zuschüsse bis zu 4.000 € ist abhängig vom Pflegebedarf und dem Pflegegrad des Versicherten. Bei höheren Kosten können zusätzliche Fördermittel, beispielsweise von der KfW, in Anspruch genommen werden.


Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige im Alltag, fördern die Selbstständigkeit und ergänzen die Pflegeversicherungsleistungen. Anspruch haben pflegeversicherte Personen in Deutschland mit Pflegegrad 1 bis 5. Seit 2017 profitieren auch Personen mit Pflegegrad 1 von diesen Angeboten. Die Leistungen umfassen monatlich 125 Euro, die zweckgebunden für anerkannte Dienstleistungen genutzt werden können und nicht bar ausgezahlt werden. Nicht genutzte Beträge können unter Umständen ins folgende Halbjahr übertragen werden. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist nötig, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Dienstleister und Kasse. Es können nur zertifizierte Dienstleister mit bestimmten Qualitätsstandards in Anspruch genommen werden.

 

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens der Versicherten.
    • Seit dem 1. Juli 2023 entrichten Beitragspflichtige 3,4 Prozent ihres Einkommens.  Ebenso wurde der zusätzliche Beitrag für Personen ohne Kinder auf 0,6 Prozent festgelegt. 
    • Versicherte mit mehr als einem Kind, profitieren von Ermäßigungen zwischen 0,25 % ab den 2. Kind bis zu 1,0 % ab dem 5. Kind.

  • Wie entwickelten sich die Beiträge in den vergangenen Jahren?
    Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind aufgrund des demografischen Wandels, höherer Lebenserwartung und mehr Pflegebedürftigen gestiegen. Zusätzlich verursachen die Vergütung qualifizierter Pflegekräfte und der medizinische Fortschritt höhere Kosten. Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 mit einem Beitragssatz von 1,7 % musste dieser Satz mehrfach erhöht werden, zuletzt im Jahr 2023.

  • Sind weitere Beitragssteigerungen zu erwarten?
    Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung in Deutschland weiter steigen werden, da die Zahl der Pflegebedürftigen zunimmt, während die Zahl der Erwerbstätigen, die Beiträge zahlen, sinkt oder stagniert. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Experten fordern Reformen, um die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu machen, und diskutieren verschiedene Finanzierungsmodelle. Bis diese umgesetzt sind, bleiben Beitragsanpassungen notwendig.

 

Zukunft der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht aufgrund demografischer Veränderungen und steigenden Pflegebedarfs vor großen Herausforderungen. Sie ist als fünfte Säule der Sozialversicherung etabliert und wird durch Beiträge finanziert, doch ihre Zukunftsfähigkeit ist fraglich.

Die Debatte dreht sich um individuelle Selbstversicherung versus staatliche Absicherung.

  • Selbstversicherung bietet Freiheit, kann für manche Menschen jedoch unerschwinglich. Dies führt möglicherweise zu einer Zweiklassengesellschaft in der Pflege.
  • Die staatliche Absicherung hingegen verteilt das Risiko und gewährleistet Grundversorgung für alle, steht jedoch vor Finanzierungsproblemen.

Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflegeversicherung werden verschiedene Reformansätze diskutiert, wie etwa

  • eine Bürgerversicherung, bei der alle Bürger einzahlen.
  • eine Teilkasko-Lösung mit grundlegenden Leistungen durch die staatliche Versicherung und optionalen Zusatzleistungen.
  • Zudem sollten Prävention und ambulante Pflege gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit zu verzögern und Pflegeaufwand zu reduzieren.

Die Weiterentwicklung des Systems benötigt kreative Lösungen, politischen Willen und die Bereitschaft zum Wandel.
Die Zukunft der Pflegeversicherung ist somit nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine soziale Frage, die Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft.

 

Zusammenfassung

In der alternden Gesellschaft Deutschlands nimmt die Pflegeversicherung eine zentrale Rolle ein. Seit 1995 mildert sie die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Die Beiträge zur Pflichtversicherung werden vom Bruttoeinkommen erhoben und von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern geteilt. Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Bedarf abbilden und den Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen regeln. Die ambulante Pflege unterstützt Pflegebedürftige zu Hause, während stationäre Angebote eine Rundumversorgung in Einrichtungen sichern. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen fördern die Selbstständigkeit. Steigende Beiträge sind aufgrund des demografischen Wandels und der Kostenentwicklung wahrscheinlich. Reformdebatten suchen nach nachhaltigen Lösungen für die Pflegeversicherung, die auch soziale Aspekte der Solidarität berücksichtigen.

Vorsorgeberatung