Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Solidaritätsprinzip

Beim Solidaritätsprinzip handelt es sich um das zentrale Funktionsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach enthält das Solidaritätsprinzip den Grundsatz, dass die Gesunden den Kranken helfen. Dies bedeutet, dass alle Versicherungsnehmer die gleiche Versorgung erhalten sollen. Dies unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiken, was auch bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleibt. Beitragsfrei können unter bestimmten Voraussetzungen deshalb auch Familienangehörige versichert werden.

Nach dem Solidaritätsprinzip erhalten alle Versicherungsnehmer den gleichen Zugang zu Leistungen; unabhängig von der Höhe ihrer Beitragszahlung. Als wesentliches Merkmal der Sozialversicherung besagt das Solidaritätsprinzip, dass sich Leistungsansprüche nach Bedürftigkeit und Bedarf richten – und nicht nach persönlichen Risiken. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden also nicht vom Risiko abhängig gemacht, sondern bis zur Obergrenze vom Einkommen. Dadurch sichert die Solidarität von Gesunden und Besserverdienenden die Finanzierung medizinischer Leistungen und Gleichbehandlung von finanziell schlechter gestellten Versicherungsnehmern. Aus diesem Grund gilt auch das Pflichtversicherungsprinzip.

In der PKV privaten Krankenversicherung gilt hingegen das Äquivalenzprinzip, wonach die Beitragshöhe vom gewünschten Leistungsniveau und dem persönlichen Risiko abhängt.