Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Leistungsumfang von Rechtsschutzversicherungen im Überblick

Die Versicherungsexperten streiten gern darüber, ob eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist oder nicht.  Wahrscheinlich kommt es hier auch darauf an, wie Sie dieses Risko selbst einschätzen, denn Fakt ist:
Auch ohne eigene Schuld kann jeder gezwungen werden, einen Rechtsstreit zu führen. Für einen Bürger, der kein Jurist ist, ist es fast unmöglich, die immer komplizierter werdenden deutschen Gesetze und Verordnungen zu überblicken. Doch genau das ist im Rechtsstreit entscheidend für den Erfolg vor Gericht. Das Recht muss auch in Deutschland zunehmend teurer erkämpft werden, wenn der Kläger oder Beklagte nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Früher wurde die Rechtsschutzversicherung als weniger wichtig eingeschätzt. Das hat sich geändert: Heute besitzt jeder zweite Haushalt in Deutschland eine solche Versicherung.

 

Die wichtigsten Sparten der Rechtsschutz- Versicherung

  • Privat- und Berufsrechtsschutz
  • Familienrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Mieter- und Eigentümerrechtsschutz
  • Firmenrechtsschutz

In der versicherten Sparte übernimmt die Rechtsschutzversicherung bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme die Kosten von Gericht, Anwalt oder Gutachter.

Im privaten Bereich steht die oft preiswerte Familienrechtsschutzversicherung an erster Stelle. Hier sind der Versicherungsnehmer, der Ehepartner (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften den Partner namentlich benennen), minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden und im elterlichen Haushalt leben, mitversichert. In den Familienrechtsschutz können wahlweise die folgenden Sparten bei Bedarf aufgenommen werden: Vertragsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Standesrechtsschutz, Schadensersatzrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Strafrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz. Bestimmte Risiken sind oft auch schon durch Mitgliedschaften in Vereinen (z. B. Mieterrechtsschutz im Mieterverein) oder der Gewerkschaft preiswert mit eingeschlossen und müssen nicht noch separat abgeschlossen werden.

 

Wofür es keinen Rechtsschutz gibt

Keinen Rechtsschutz gibt es für vorsätzliche Straftaten, Erbschaftsauseinandersetzungen, Enteignungen, Ehescheidung und Vertragsstreitigkeiten bei einer Baufinanzierung.

 

Wie leistet die Rechtsschutzversicherung?

Kommt es zum Rechtsstreit, übergibt der Versicherungsnehmer im günstigen Fall die Angelegenheit einem zugelassenen Anwalt, der dann alles andere, auch die Deckungszusage der Versicherung, erledigt. Vom Vertragsabschluss bis zur Leistungsübernahme beträgt die Wartezeit drei Monate. Das Ereignis muss vor dieser Zeit liegen. Ausnahme sind plötzliche Ereignisse wie beispielsweise ein Unfall.

Tipps

 

  • Freie Wahl des Anwalts
    Es gibt Rechtsschutzversicherungen, bei denen sie nur auf einen von der Versicherung bestimmten Rechtsanwalt zugreifen können. Sinnvoller ist es, sich für eine Police zu entscheiden, bei der sie freie Anwaltswahl haben.

  • Selbstbeteiligungen
    Unseres Erachtens dient eine Rechtsschutzversicherung dazu, im Schadensfall die Kosten einzugrenzen. Dabei ist es durchaus akzeptabel, wenn zugunsten eines günstigeren Beitrags eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Zu beachten ist hierbei, dass nach einer Erstberatung die Selbstbeteiligung entfällt, sofern sich die Angelegenheit damit schon erledigt hat.

  • Deckungssummen
    In vielen Tarifen werden unbegrenzte Deckungssummen gegen Aufpreis angeboten. Unseres Erachtens genügt eine Deckungssumme von ca. 300.000 €, da diese pro Versicherungsfall gilt. Nur wenn sie davon ausgehen, dass eventuelle Streitwerte in Millionenhöhe anstehen, lohnt sich die Vereinbarung der unbegrenzten Deckungssumme.

  • Kausaltheorie vermeiden
    Wird beispielsweise ein Kaufvertrag abgeschlossen, bevor eine Rechtschutzversicherung nach der Kausaltheorie bestand, wären Kosten für die Streitigkeiten, die daraus hervorgehen, nicht abgedeckt und müssten vom Versicherten selbst getragen werden. Hier geht es also um den Ursprung des Rechtsstreits, den Kaufvertrag: Ohne den Vertrag hätte es diesen Rechtsstreit nicht gegeben.
    Bei der sogenannten und von uns empfohlenen Folgeereignistheorie besteht Versicherungsschutz für ein Rechtsgut (z. B. das Vermögen), wenn die Rechtsschutzversicherung erst nach dem streigegenständlichen  Ereignis abgeschlossen wurde. Es sind also alle Ereignisse, die nach dem Versicherungsabschluss eingetreten sind, versichert.

Bei gleichen Versicherungsleistungen kann der Beitrag unterschiedlich hoch sein.  Eine günstige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Rechtsschutzversicherung kann am besten im Rahmen einer persönlichen Beratung auf Sie abgestimmt und abgeschlossen werden.