Firmenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz und Unternehmensrechtsschutz

Die Firmen- oder auch Gewerberechtsschutzversicherung steht allen Freiberuflern, Einzel-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen sowie Gewerbetreibenden offen. Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen haben es heute mit einer Vielzahl an rechtlichen Vorgaben zu tun, aufgrund derer sie verpflichtet sind, bestimmte Dinge zu tun oder auch zu unterlassen. Das Risiko, einen Fehler zu machen, der einen Rechtsstreit nach sich zieht, ist immer präsent. Vor den Gerichten werden jedes Jahr etwa zwei Millionen Zivilklagen verhandelt, ca. 500.000 von ihnen vor den Arbeitsgerichten. Die Gründe für einen Gerichtsprozess sind vielfältig:

  • Ein Angestellter klagt gegen seine Kündigung,
  • das Finanzamt erkennt die Werbungskosten nicht an,
  • ein Autohändler stellt bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs überzogene Forderungen oder
  • die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht im erwarteten Umfang.

Für Firmen bieten die Assekuranzen besondere Versicherungspakete an. Dazu gehören z. B. der Verkehrs-, Arbeits-, Gewerberäume oder Spezial-Straf-Rechtsschutz. Mit der Police sind die Anwalts-, Prozess- und ggf. entstandenen Gutachterkosten abgedeckt.

 

Das beinhalten die Komponenten einer Firmenrechtsschutzversicherung

  • Die Gewerbeimmobilien-Rechtsschutzversicherung schützt in den Fällen, in denen die Betriebsimmobilie gepachtet wird. Denkbar sind hier z. B. eine Kündigung durch den Verpächter oder eine überhöhte Betriebskostenabrechnung, die einen Gerichtsstreit nach sich ziehen.
  • Über die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für Gewerbefahrzeuge sind juristische Konflikte abgesichert, in denen es um Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatz, Straftaten oder Angelegenheiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht geht.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz macht sich dann bezahlt, wenn einem Unternehmer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorgeworfen werden. Auch der Disziplinar- sowie der Standes-Rechtsschutz (z. B. bei einer Schweigepflichtverletzung) fallen hierunter.
  • Beim Arbeitgeber-/ Firmenrechtschutz sind beispielsweise Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht, Steuerrecht, Datenschutz, Strafrecht oder Sozialrecht versichert.

Die Aufzählung ist nicht abschließend und kann durch spezielle Bausteine ergänzt werden.

Eine Besonderheit ist allerdings die Anti-Diskriminierungsrechtsschutzversicherung. Sie springt ein, wenn sich ein Bewerber im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens aufgrund seiner Herkunft oder anderer besonderer persönlichen Merkmale diskriminiert fühlt und es deswegen zu einem Rechtsstreit kommt.

Der Versicherungsumfang kann auch ein Forderungsmanagement enthalten. Das Eintreiben von offenen Rechnungen wird dann von einem Partnerunternehmen der Assekuranz durchgeführt, was die betrieblichen Abläufe sehr entlastet.

 

Diese Rechtsstreitigkeiten sind mit der Firmen-Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt

In der Regel müssen für juristische Streitigkeiten aus dem

  • Insolvenzrecht,
  • Gesellschafterrecht (z. B. Konflikte von GmbH-Gesellschaftern um Firmenanteile),
  • Urheber-, Patent-, Markenrecht sowie
  • Vertragsrecht für die Hauptgeschäfte (Streitigkeiten mit Geschäftspartnern)

separate Versicherungen abgeschlossen werden. Nur für Heilberufe ist dieser Bereich versicherbar.

 

Besonderheiten für Heilberufe

Wenn es im medizinischen Bereich zu einem Rechtsstreit kommt, geht es meistens um hohe Summen. Deswegen sollten sich Angehörige dieser Berufsgruppen, zu denen neben den Heil- und Pflegeberufen auch Hebammen, Optiker, Apotheker und Tiermediziner zählen, unbedingt mit einer Gewerberechtsschutz-Versicherung schützen. In ihrem Fall umfasst der Rechtsschutz auch vertragsrechtliche Auseinandersetzungen aus dem Hauptgeschäft.

Diesen Versicherungsschutz können allerdings ambulante Pflegdienste ohne examiniertes Personal, assistierende Berufe (z. B. Rettungsassistenten), Kliniken und im medizinischen Bereich tätige Handwerksbetriebe (z. B. Labors, Zahntechnikfirmen) nicht in Anspruch nehmen.

 

So wird die Beitragshöhe für Firmenrechtsschutzversicherungen ermittelt

Neben dem gewünschten Niveau der Absicherung spielen hier auch die Branchenzugehörigkeit, die Mitarbeiterzahl (ggf. inkl. der gesamten Lohnsumme), der Geltungsbereich (Europa, Welt) und selbstverständlich der gewählte Versicherer eine Rolle. Da jedes Angebot maßgeschneidert für das einzelne Unternehmen erstellt wird, können hier keine konkreten Aussagen über die Beitragshöhe gemacht werden.

Gut zu wissen: Gute Policen enthalten auch die Absicherung der Firmenmitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit.