Begriff | Definition |
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Kostenrisiko | Im Bereich der Rechtsschutzversicherung werden Versicherungsnehmer vor dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits geschützt. Das Kostenrisiko beinhaltet neben den Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenaufwendungen und im Falle des Unterliegens oder negativen Kostenentscheidung auch die Kosten der gegnerischen Partei. Das Kostenrisiko ist demnach das finanzielle Risiko des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Berechnet wird das Kostenrisiko für den schlechtesten Fall, also bei einem Unterliegen im Prozess. In der Praxis werden insbesondere in Zivilverfahren der Partei die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt, die den Prozess verloren hat. Rechtsschutzversicherungen veranschlagen bei der Kalkulation des Kostenrisikos die Kosten, die bei Durchführung von zwei Instanzen – also inklusive Berufung oder Revision - entstehen könnten. Sagt die Rechtsschutzversicherung nach Prüfung des Kostenrisikos die Übernahme der Kosten zu, ist der Versicherungsnehmer entsprechend abgesichert und kann das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko durchführen.
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