Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sachschaden

Von einem Sachschaden wird gesprochen, wenn Dinge bzw. Sachen beschädigt bzw. zerstört wurden oder aber verloren gegangen sind. Ein Sachschaden stellt in versicherungstechnischer Sicht einen von drei grundlegenden Schadensarten dar: Bei einem Sachschaden kommen Gegenstände zu Schaden, bei einem Personenschaden werden Personen verletzt und bei einem Vermögensschaden entsteht ein finanzieller Verlust.

Sachschäden können in verschiedenen Kontexten auftreten. Welche Versicherung für einen Sachschaden aufkommen kann, hängt davon ab, wessen Besitz beschädigt worden ist und ob der Sachschaden im privaten oder aber beruflichen Umfeld geschehen ist. Generell kommen insbesondere Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen wie Privathaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen zur Abwicklung von Sachschäden in Betracht.

Hausratversicherungen decken jedoch nur Schäden an den eigenen Sachen ab, wenn diese durch Feuer, Explosion, Rauch, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Je nach Tarif können auch Sachschäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Fahrzeug-Kollisionen abgedeckt werden. Hausratversicherungen erstatten Sachschäden zum Wiederbeschaffungswert oder Neuwert.

Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden an Sachen Dritter auf. Ein klassisches Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Unfallschaden des Unfallgegners auch dann reguliert, wenn es sich bei dem Versicherungsnehmer um den Unfallverursacher handelt. Wurde ein Sachschaden verursacht und entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht, kommt die Abwicklung durch die Haftpflichtversicherung in Betracht. Privathaftpflichtversicherungen decken Sachschäden ab, die im privaten Bereich wie der Freizeit entstehen und erstatten den jeweiligen Zeitwert der beschädigten Sache. Sachschäden im Bereich gemieteter Wohnungen oder Häuser fallen unter die Mietsachschäden. Betriebshaftpflichtversicherungen übernehmen Sachschäden, die in Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Unternehmens auftreten.

 

Synonyme: Schaden an Sachen Dritter