Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gebäudeversicherung

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die ein im Versicherungsvertrag näher beschriebenes Gebäude, Nebengebäude oder eine Garage absichert. Die Gebäudeversicherung fällt unter die Sachversicherungen und wird grundsätzlich nur für Gebäude angewendet, die zu privaten (Wohn-) Zwecken genutzt werden. Für gewerblich sowie freiberuflich genutzte oder gemischt genutzte Gebäude müssen zusätzliche Einschlüsse vereinbart werden.

Durch die Gebäudeversicherung werden Schäden und Folgeschäden durch Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm abgesichert. Mit einer Zusatzvereinbarung lassen sich darüber hinaus Elementarschäden und Überspannungsschäden versichern.

Versichert werden mit der Gebäudeversicherung fest mit dem Boden verbundene Gebäude und Bestandteile, beispielsweise auf Maß eingebaute Einbauküchen. Gartenhütten und andere separate Gebäude müssen zusätzlich in den Vertrag eingeschlossen werden. Nicht mitversichert sind Zelte oder Wohnwagen, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Je nach Versicherungsvertrag ist es auch möglich, Zubehör für das Gebäude wie etwa Heizungsmaterial mit in den Versicherungsschutz zu integrieren. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel Photovoltaikanlagen, elektronisch gespeicherte Programme sowie Daten und von Mietern eingebaute Sachen, die durch eine Hausratversicherung seitens der Mieter abgesichert werden könnten.

Gebäudeversicherungen werden mit einer Dynamik abgeschlossen, die sich am gleitenden Neuwertfaktor und damit an der Wertentwicklung des Gebäudes orientiert. Versicherungsnehmer sind zur Vermeidung einer Unterversicherung zur Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme verpflichtet. Von einem ausreichenden Schutz kann ausgegangen werden, wenn Informationen von Bausachverständigen oder anerkannte Bestimmungsverfahren den Gebäudewert festgesetzt haben. Bei einer Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden den Zeitwert des Gebäudes. Eine Differenz zum Neuwert wird dem Versicherungsnehmer dann erstattet, wenn das Gebäude wieder aufgebaut wird.

Berücksichtigt für die Beurteilung von Risiken und Prämien werden Bauart, Bedachung, Ort, Nutzung und Ausstattung.

Synonyme: Wohngebäudeversicherung