Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Neubauwert

Beim Neubauwert handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Wohngebäudeversicherung. Hierin beziffert der Neubauwert den ortsüblichen Wert eines Gebäudes inklusive der Planungskosten und Konstruktionskosten. Häufig wird wegen der Preisschwankungen im Baugewerbe bei Wohngebäudeversicherungen empfohlen, den gleitenden Neubauwert zu berücksichtigen. Der gleitende Neubauwert passt sich dem ortsüblichen Neubauwert von Jahr zu Jahr automatisch an, sodass das Gebäude dann immer passend versichert ist.

Der Neubauwert ist versicherungstechnisch aber auch die Summe, die notwendig ist, um eine komplett zerstörte Immobilie wieder neu aufzubauen. Es handelt sich in diesem Fall beim Neubauwert also um die Kosten, die aufgebracht werden müssen, um ein Gebäude in gleicher Art und Qualität wieder zu errichten.