Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Sie wird auch als Deckungssumme oder Versicherungslimit bezeichnet und ist in der Regel in den Versicherungsverträgen festgelegt. Die Höhe der Versicherungssumme variiert je nach Art der Versicherung und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers.

Versicherungssumme in verschiedenen Versicherungsbereichen
Die Versicherungssumme kann je nach Versicherungsbereich unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Folgenden werden wir uns mit der Versicherungssumme in den gängigsten Versicherungsbereichen befassen.

  1. Lebensversicherung
    In der Lebensversicherung ist die Versicherungssumme der Betrag, den der Versicherer im Todesfall des Versicherungsnehmers an die benannten Begünstigten auszahlt. Sie dient als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen und kann je nach Vertragshöhe und Laufzeit des Versicherungsvertrages variieren.

  2. Haftpflichtversicherung
    In der Haftpflichtversicherung ist die Versicherungssumme der Betrag, den der Versicherer im Falle eines Schadens, den der Versicherungsnehmer verursacht hat, an den Geschädigten zahlt. Sie deckt die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Gerichtskosten ab.

  3. Sachversicherung
    In der Sachversicherung ist die Versicherungssumme der Wert der versicherten Sache, zum Beispiel eines Hauses oder eines Autos. Im Schadensfall wird der Versicherer den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzen.

  4. Krankenversicherung
    In der Krankenversicherung ist die Versicherungssumme der Betrag, den der Versicherer für die medizinische Behandlung des Versicherungsnehmers übernimmt. Sie kann je nach Art der Krankenversicherung und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers variieren.

Warum ist die Versicherungssumme wichtig?
Die Versicherungssumme ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl einer Versicherung, da sie bestimmt, wie viel Schutz der Versicherungsnehmer im Schadensfall erhält. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer nicht ausreichend abgesichert ist und im Schadensfall hohe Kosten selbst tragen muss. Eine zu hohe Versicherungssumme kann hingegen zu unnötig hohen Versicherungsprämien führen.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Die Berechnung der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Versicherungsbereich, der Art der Versicherung und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. In der Regel wird die Versicherungssumme auf Basis des aktuellen Marktwertes oder des Wiederbeschaffungswertes der versicherten Sache berechnet. Bei der Lebensversicherung wird die Versicherungssumme oft auf Basis des Einkommens des Versicherungsnehmers festgelegt.

Zusammenfassung
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer für den Schutz gegen Risiken zahlt und der im Versicherungsfall gezahlt wird. Dieser Betrag variiert je nach Versicherungstyp und individuellen Bedürfnissen und deckt in Lebens-, Haftpflicht-, Sach- und Krankenversicherungen unterschiedliche Bereiche ab. Sie ist entscheidend für den Umfang des Schutzes und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämien. Die Berechnung der Versicherungssumme basiert auf Werten wie dem Marktwert oder dem Einkommen des Versicherungsnehmers.