Begriff | Definition |
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Marktwert | Der Marktwert ist ein Wert, der sich auf dem Wirtschaftsmarkt durch den Marktpreis und die jeweilige Menge bzw. aus Angebot und Nachfrage ergibt. Im Steuerrecht wird der Marktwert als gemeiner Wert betrachtet, der sich durch Preise bestimmt, die sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr je nach Beschaffenheit des Objektes durch einen Verkauf erzielen lassen. Berücksichtigt werden beim Marktwert alle Umstände, die Preise und Konditionen beeinflussen könnten. Im Handelsrecht wird der Marktpreis mit dAem beizulegenden Wert gleichgesetzt. Bei nicht-aktiven Märkten wird der beizulegende Zeitwert bestimmt. Hiernach sind Marktwert und Zeitwert Wertkonventionen. Marktwerte von Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten und Schiffen gehören zu den geschätzten Werten. Bei Immobilien, Grundstücken, Bestandteilen und Zubehör wird der Marktwert als Verkehrswert geschätzt. Auch das Baurecht setzt den Marktwert mit dem Verkehrswert gleich. Bei Schiffen setzt sich der Beleihungswert u.a. aus dem Marktwert zusammen. In der Volkswirtschaftslehre kann das Bruttoinlandsprodukt mit dem Marktwert verglichen werden. Besonders häufig kommt der Marktwert im Bereich der Börse und des Bankwesens vor. Hier definieren die Kurse von Wertpapieren und Devisen den Marktpreis, während Kurswerte den Marktwert bestimmen. Unternehmenswerte sind Marktwerte ganzer Unternehmen, wobei die Werte von den Bilanzwerten abweichen. Banken bewerten anhand des Marktwertes benötigte Sicherheiten bei der Kreditvergabe. Im Versicherungswesen kommen die Begriffe des Zeitwerts, Neuwerts oder Wiederbeschaffungswerts dem Marktwert nahe. Auch Kunstwerke oder Profi-Sportler haben einen vergleichbaren Marktwert.
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