Begriff | Definition |
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Restwert | Im Rechnungswesen ist der Restwert der Wert von einem Vermögensgegenstand nach dem Ablauf seiner Nutzungsdauer. Der Restwert wird in vielen wirtschaftlichen Bereichen benötigt, wobei besonders häufig Fahrzeuge und die Abwicklung von Unfallschäden durch Kfz-Versicherer betroffen sind. Beim Restwertleasing eines Kraftfahrzeuges verbleibt nach Ende des Leasingvertrages ein kalkulierter Restwert übrig, der dem zukünftigen Verkehrswert des Fahrzeugs entspricht. Der Leasingnehmer bezahlt also einen Teil der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs und dessen Finanzierung. Nach Ende des Leasingvertrages verbleibt ein Restwert, mit dem unterschiedlich verfahren werden kann. In der Kfz-Versicherung handelt es sich beim Restwert und dem Wert eines Fahrzeuges, das einen Schaden bzw. Unfall erlitten hat. Der Restwert ist für die Feststellung des Schadens von Bedeutung, wenn ein Totalschaden vorliegt. Ein Totalschaden besteht, wenn das defekte Fahrzeug aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht mehr reparaturfähig ist. Bei Kfz-Versicherungen ist der Restwert dann der Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeugs, der unter normalen Bedingungen erzielt werden kann. In der Regel kann nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Ersatz verlangt werden. Die Restwertermittlung findet durch Sachverständige statt. Sachverständige schätzen den Restwert nach marktüblichen Gesichtspunkten.
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