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Sonderausgabenabzug: Diese Versicherungen gehören in die Einkommensteuererklärung

Der Abzug für Sonderausgaben bietet deutschen Steuerpflichtigen beträchtliche Erleichterungen bei Abgaben auf Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen.

 

Was sind Sonderausgaben? Definition und rechtliche Grundlagen

Im deutschen Einkommenssteuerrecht bezeichnet man als Sonderausgaben bestimmte private Aufwendungen, die gemäß den Paragraphen 10 ff. des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig sind. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden diese Ausgaben vom Gesamteinkommen abgezogen. Zu diesen Ausgaben zählen unbegrenzte Abzugsposten wie die Kirchensteuer und ausgewählte Renten, sowie begrenzte Abzüge, zu denen Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten und Spenden gehören.

 

Dreistufige Systematik der Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Nach der Reform durch das Alterseinkünftegesetz 2005 folgt der Abzug für Vorsorgeaufwendungen bei Versicherungen einer dreistufigen Struktur, die eine klare Hierarchie in der steuerlichen Behandlung unterschiedlicher Versicherungsarten etabliert. Diese Systematik soll ein Gleichgewicht zwischen Anreizen für wesentliche Versicherungsleistungen und der Begrenzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.

  1. Die erste Stufe umfasst die Altersvorsorgeaufwendungen, die seit 2023 vollständig abzugsfähig sind. Für 2025 betragen die Höchstbeträge 29.344 Euro für Alleinstehende und 58.688 Euro für Ehepaare. Diese Beträge basieren auf der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (9.900 Euro monatlich) multipliziert mit einem Beitragssatz von 24,7 %.
  2. Die zweite Stufe deckt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, die für den Basistarif unbegrenzt abzugsfähig sind. Dies reflektiert die verfassungsrechtliche Bedeutung der Gesundheitsvorsorge und sorgt dafür, dass der Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung steuerlich nicht benachteiligt wird.
  3. Die dritte Stufe bezieht sich auf andere Vorsorgeaufwendungen mit jährlichen Höchstbeträgen von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbständige. Diese Regelung berücksichtigt die unterschiedlichen Sozialversicherungsgrade verschiedener Berufsgruppen.


Altersvorsorge als zentraler Bereich der Vorsorgesystematik

Altersvorsorgeaufwendungen sind zentral für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei Versicherungen und beinhalten Beiträge zur Altersgrundversorgung. Diese werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, während die Rentenzahlungen später besteuert werden. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und privaten Rürup-Renten. Die abzugsfähigen Beiträge werden berechnet, indem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge addiert und mit Höchstbeträgen abgeglichen werden. Für Beamte und Personen ohne eigene Beitragsleistung gibt es eine Kürzung der Höchstbeträge um einen fiktiven Eigenanteil. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen haben sich verbessert, und die vollständige Abzugsfähigkeit wurde bereits 2023 eingeführt, um verfassungsrechtlichen Bedenken zu begegnen.

 

Kranken- und Pflegeversicherung in der Systematik

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können unbegrenzt abgesetzt werden, wenn sie Basisleistungen abdecken, während Zusatzleistungen begrenzt sind. Basisleistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sind vollständig steuerlich absetzbar. Privatversicherte müssen ihre Beiträge entsprechend aufteilen und erhalten dafür eine Bescheinigung von ihrer Versicherung. Pflegeversicherungsbeiträge gelten immer als Basisschutz und sind vollständig absetzbar. Arbeitgeberzuschüsse werden von den abzugsfähigen Beiträgen abgezogen, um Doppelförderungen zu vermeiden.

 

Sonstige Vorsorgeaufwendungen und ihre Begrenzungen

Die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen ist durch jährliche Höchstbeträge geregelt, die je nach Berufsgruppe variieren und unterschiedliche Sozialversicherungsabsicherungen berücksichtigen. Arbeitnehmer und Beamte können 2025 bis zu 1.900 Euro absetzen, Selbständige bis zu 2.800 Euro. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen, freiwillige Arbeitslosenversicherungen und der Zusatzanteil von Kranken- und Pflegeversicherungen. Bei der Berechnung werden zuerst Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen berücksichtigt, dann weitere Prämien bis zur Höchstgrenze. Für Lebens- und Kapitallebensversicherungen gibt es Übergangsregelungen, die Altverträge bevorzugt behandeln.

 

Aktuelle Entwicklungen und Trends

Die jüngsten Entwicklungen in der Systematik der Vorsorgeaufwendungen im Sonderausgabenabzug bei Versicherungen zeigen sowohl positive Reformschritte als auch bedenkliche Trends in der Nutzung verschiedener Vorsorgeformen.

  1. Die vorzeitige Einführung der vollständigen Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen in 2023 stellt eine erhebliche Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen dar.
  2. Die Erhöhung der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen von 27.566 Euro in 2024 auf 29.344 Euro in 2025 für Ledige entspricht einer Steigerung von 6,5 % und spiegelt die Anpassung an die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen wider. Diese Anpassung erfolgt automatisch und gewährleistet eine kontinuierliche Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung.
  3. Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung bei den Riester-Verträgen, deren Anzahl von 10,2 Millionen in 2021 auf 8,4 Millionen in 2023 gesunken ist. Von den verbliebenen Riester-Sparern erhielten 2021 nur 51,6 % die volle Zulage, während 24,1 % weniger als 50 % der möglichen Förderung erhielten.
  4. Die systematischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Vorsorgeverhalten zeigen sich in aktuellen Umfragedaten: 31,1 % der Erwerbstätigen reduzierten 2022 ihre Altersvorsorge im Vergleich zu vor der Pandemie, während 39,3 % der Haushalte 2022 vorhandene Ersparnisse für den täglichen Bedarf verwendeten – fast doppelt so viele wie 2020/2021.
  5. Die Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen zwischen Ost- und Westdeutschland wird 2025 erstmals vollständig erreicht, wobei die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung bei 8.050 Euro monatlich liegt. Diese Vereinheitlichung wirkt sich direkt auf die Berechnung der Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen aus.


Praktische Umsetzung und Berechnungsmethoden

Die praktische Umsetzung der Systematik der Vorsorgeaufwendungen im Sonderausgabenabzug bei Versicherungen erfolgt über die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung, die eine systematische Erfassung und Kategorisierung aller relevanten Versicherungsaufwendungen ermöglicht. Diese Dokumentation ist entscheidend für die ordnungsgemäße Geltendmachung der steuerlichen Vorteile.

  1. Die Berechnung beginnt mit der Erfassung aller Altersvorsorgeaufwendungen, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu Rürup-Rentenverträgen. Dabei sind die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von den Gesamtbeiträgen abzuziehen, um den abzugsfähigen Eigenanteil zu ermitteln.
  2. Bei der Behandlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist zwischen Basis- und Zusatzleistungen zu unterscheiden. Private Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten Bescheinigungen über diese Aufteilung zur Verfügung stellen, um eine ordnungsgemäße steuerliche Behandlung zu ermöglichen.
  3. Die Erfassung sonstiger Vorsorgeaufwendungen erfolgt nach einem hierarchischen Schema, bei dem zunächst die Zusatzanteile der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden, bevor weitere Versicherungsprämien bis zur Erreichung der jeweiligen Höchstbeträge abgezogen werden können.
  4. Komplexe Sachverhalte, wie sie bei internationalen Versicherungsverträgen oder bei Personen mit wechselndem Wohnsitz auftreten können, erfordern eine besonders sorgfältige Behandlung. Das Jahressteuergesetz 2024 hat hier Erleichterungen für EU- und EWR-Sachverhalte geschaffen.
  5. Die Dokumentation aller Versicherungsprämien und -leistungen ist für eine ordnungsgemäße Anwendung der Vorsorgeaufwendungen unerlässlich. Steuerpflichtige sollten alle Versicherungsverträge, Beitragsnachweise und Arbeitgeberbescheinigungen systematisch sammeln und für Rückfragen der Finanzverwaltung bereithalten.

 

Fazit: Optimale Nutzung des Sonderausgabenabzugs

Der Abzug für Sonderausgaben bietet erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch die jüngsten Verbesserungen. Steuerpflichtige sollten ihre Ausgaben systematisch erfassen und die verschiedenen Abzugsmöglichkeiten optimal nutzen. Die differenzierte Behandlung verschiedener Versicherungsformen erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Bedeutung privater Vorsorge wird die Relevanz der Sonderausgaben auch in Zukunft weiter zunehmen. Der Abzug von Sonderausgaben bietet deutschen Steuerzahlern signifikante steuerliche Vorteile bei Ausgaben für Versicherungen und Vorsorge.