Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Sie zahlt eine fest vereinbarte Summe an Hinterbliebene aus, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Eine Risikolebensversicherung wird insbesondere dann empfohlen, wenn Familienangehörige auf das Einkommen von Versicherungsnehmern angewiesen sind oder eine Immobilienfinanzierung abbezahlt werden muss.

Risikolebensversicherungen gehören wie auch die Sterbegeldversicherungen zu den Todesfallversicherungen. Sie können finanzielle Lücken schließen, die bei Angehörigen durch den Tod des Versicherungsnehmers entstehen. Bei Immobilienkrediten kann eine Risikolebensversicherung die Tilgung des Darlehens absichern, damit Hinterbliebene beispielsweise nach dem Tod des Versicherungsnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht das Eigenheim verkaufen müssen. Eine Risikolebensversicherung ist in diesen Fällen oft besser als Absicherung geeignet als eine Restschuldversicherung.

Ehepaare können sich in ihren Risikolebensversicherungen wechselseitig als Bezugsberechtigte eintragen lassen, damit eine gegenseitige Absicherung gewährleistet ist. Eine Bezugsberechtigung kann jederzeit geändert werden. Natürlich können Kinder oder andere Vertrauenspersonen ebenfalls als Bezugsberechtigte eingetragen werden.

Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass damit der Familienunterhalt gesichert werden kann. Als Grundregel wird von einem vier- bis fünffachen Bruttojahresgehalt ausgegangen. Bei Absicherung einer Immobilienfinanzierung kann die offene Valuta, also die Restschuld, einen Anhaltspunkt bieten. Bei Verträgen mit Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auch während der Versicherungsdauer geändert werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer konstanten Versicherungssumme, die dann auf jeden Fall im Todesfall ausgezahlt wird. Eine Alternative hierzu bildet die steigende Versicherungssumme, um Inflationen abzufedern. Hier steigt die Versicherungssumme dynamisch an, was sich jedoch auch auf die Beiträge auswirkt. Bei der Absicherung von Baufinanzierungen haben sich Verträge mit einer fallenden Versicherungssumme bewährt. Hier sinkt die Versicherungssumme annuitätisch bzw. linear fallend im Gleichklang mit der Restschuld. Die Prämien sinken ebenfalls mit der Zeit.

Risikolebensversicherungen werden mit individuellen Versicherungsdauern abgeschlossen. Hier sollte das eigene Alter sowie die Dauer der Immobilienfinanzierung in die Überlegungen mit einbezogen werden.  

Für die Prämien gilt, dass mit dem Steigen der Versicherungssumme auch die Beiträge ansteigen. Die Prämien werden unter Berücksichtigung der Versicherungssumme und der Vertragsdauer sowie persönlicher Merkmale in Bezug auf das Alter und den Gesundheitszustand im Bereich der klassischen Risikofaktoren berechnet.

Stirbt der Versicherungsnehmer, muss die Risikolebensversicherung unverzüglich informiert werden. Die Versicherungsgesellschaft benötigt für die Auszahlung den Versicherungsschein, die Sterbeurkunde oder den Totenschein. Die Auszahlung erfolgt dann auf das Konto des Bezugsberechtigten, der in der Police vermerkt ist. Durch die Auszahlung der Versicherungssumme können Einkommens- oder Erbschaftssteuern anfallen.