Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Elementarschadenversicherung – Absicherung gegen Naturgewalten

In den letzten Jahren haben sich Extremwetterereignisse wie Stürme, Hochwasser oder Hagel gehäuft. Experten sind der Meinung, dass der Klimawandel zu den Ursachen gehört und auch in Zukunft mit solchen Ereignissen gerechnet werden muss, die im Übrigen auch die Schadenssummen bei den Versicherungen in die Höhe treiben. Daher erscheint es umso wichtiger, auch die eigene Immobilie gegen drastische Naturgewalten abzusichern.

Naturgewalten sind extrem ausfallende Wetterereignisse und gehen weit über das normale Maß hinaus. Durch diese Wetterereignisse kommt es zu

  • Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen
  • Hochwasser
  • Orkane
  • Schneelasten
  • Starkregen, Rückstau, Überschwemmungen
  • Vulkanausbrüche

Dies alles kann zu enormen Schäden führen, wie sie nicht durch gewöhnlichen Regen, Wind oder Schnee hervorgerufen werden können. Zu allem Unglück treten viele dieser Wetterereignisse auch noch gemeinsam auf, was eine vernünftige Absicherung noch wichtiger macht. Im Herbst sind beispielsweise kleinere Stürme typisch. In den letzten Jahren kam es dabei jedoch verstärkt zu zerstörenden Orkanen. Orkane werden wiederum regelmäßig von Starkregen begleitet, was Überschwemmungen oder Erdrutsche zur Folge haben kann. Durch Erdbeben können hingegen Erdsenkungen entstehen, was hierzulande noch verhältnismäßig selten auftritt.

 

Unwetterereignisse führen zu Elementarschäden

Naturgewalten sind unberechenbar. Sie können zu jeder Zeit ihre Kraft entfalten und Schäden verursachen. Jedoch treten nicht alle Wetterereignisse überall gleich auf. Beispielsweise kann es im Flachland nicht zu Lawinen kommen. Diese Gefahr besteht nur in Skigebieten, Gebirgen und Berglandschaften.

Naturgewalten können Elementarschäden auslösen. Elementarschäden sind Zerstörungen, die unmittelbar durch die Einwirkung von Orkanen, Überschwemmungen und anderen Wetterereignissen entstanden sind.

Zahlreiche Bauherren und Eigentümer sind der Meinung, sich durch eine Wohngebäudeversicherung sowie Hausratversicherung ausreichend abgesichert zu haben. Allerdings deckt die Hausratversicherung nur Schäden im Bereich der Einrichtung ab, während die Wohngebäudeversicherung Schäden aus Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel ausgleicht. Eine wirksame und umfassende Absicherung gegen Wetterereignisse und Naturgewalten stellen beide Versicherungen nicht dar.

 

Elementarschadenversicherungen als Versicherungsbaustein

Eine effektive Absicherung gegen Schäden durch Naturgewalten bietet eine zusätzliche Versicherung, die jedoch nur als Baustein bzw. Ergänzung abgeschlossen werden kann. Eine Naturgefahrenversicherung ist nur in Kombination mit einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung möglich. Nur der Baustein der Naturgefahrenversicherung bietet einen adäquaten Schutz vor den erwähnten Elementarschäden.

Falls eine bereits vorhandene Versicherung diesen zusätzlichen Schutz nicht anbietet oder schlicht zu teuer ist, sollten Vergleiche bei anderen Gesellschaften in Betracht gezogen werden.

 

Welche Absicherung ist möglich?

Mit einer Elementarschadenversicherung sichern sich Eigentümer von Immobilien oder Bauherren gegen Naturgewalten ab. Welche Schäden genau vom Schutz umfasst sind, hängt von der Versicherungsgesellschaft, dem Tarif und individuellen Vereinbarungen ab. In der Regel schützt die Elementarschadenversicherung jedoch vor unvorhersehbaren Naturereignissen wie Orkanen, Überschwemmungen und Erdsenkungen.

Wichtig ist, den Versicherungsschutz möglichst genau an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Nur weil die Versicherungsgesellschaft auch durch Lawinen entstandene Schäden abdeckt, muss diese Naturgewalt bei einem zu versichernden Haus im Flachland nicht mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Zu beachten sind auch die Versicherungsausschlüsse, die jede Gesellschaft individuell voraussetzt.

 

Schadensregulierung bei der Elementarschadenversicherung

Keine Versicherung reguliert einen Schaden, der aufgrund Vorsatz entstanden ist. Es gibt jedoch Tarife, die Schäden ausgleichen, die als Folge von grober Fahrlässigkeit aufgetreten sind.

Ein weiteres Ausschlusskriterium kann bei der Elementarschadenversicherung auch in Bezug auf Grundwasser und Sturmfluten dazu führen, dass ein Schaden nicht reguliert wird. Kommt das eindringende Wasser von unten und bleibt unterhalb des Kellers, lehnen zahlreiche Gesellschaften den Schadensausgleich ab. Ist der Wasserschaden jedoch aufgrund einer Kombination aus Überschwemmung, Regen und Grundwasser entstanden, kann über eine Regulierung gesprochen werden. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn keine Rückstausicherung verbaut worden ist. Rückstausicherungen wie Rückstauklappen halten rückfließendes Wasser vom Gebäude fern, welches ohne Vorrichtung aus den Abwasserrohren von Toiletten oder Waschbecken unterhalb der Rückstauebene (meistens der Straßenkante) eindringen würde. In vielen Fällen ist der Einbau einer Rückstausicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen wird daher immer empfohlen. Dies gilt auch für die versicherten Bestandteile des Gebäudes. Balkone, Terrassen und Flachdächer werden häufig aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Was wird bezahlt?

Auch bei dieser Frage kommt es natürlich auf die Versicherungsgesellschaft, die Hauptversicherung und den gewählten Tarif an. Bei Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschaden-Baustein werden beispielsweise je nach Schaden die Kosten für Reparaturen am Haus, die Kosten für Abriss und Neubau sowie die Kosten für eine Trockenlegung des Baus erstattet. Auch hier können Selbstbeteiligungen vereinbart werden.

 

Elementarschadenversicherung ja oder nein?

Kein Bauherr oder Eigentümer ist gezwungen, sein Gebäude durch eine Elementarschadensversicherung abzusichern. Es kann nur angeraten werden, Pro und Contra abzuwägen, um eine individuelle Entscheidung treffen zu können.

Ob sich der zusätzliche Versicherungsbaustein amortisiert, hängt mitunter auch von der Lage des Gebäudes ab. Hier spielt es eine Rolle, ob das Haus in einer Risikozone angesiedelt ist. Je größer die Wahrscheinlichkeit von Naturgewalten ausfällt, desto höher wird eine Region auch in ein Risikogebiet eingestuft. In Bezug auf Hochwasser existieren im ZÜRS Geo – Zornierungssystem für Überschwemmungsrisiken und Einschätzung von Umweltrisiken beispielsweise die vier Kategorien:

  • Gefährdungsklasse 1
    nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser-Ereignissen größerer Gewässer betroffen

  • Gefährdungsklasse 2
    Hochwasser-Ereignisse seltener als ein Mal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei extremem Hochwasser auch überflutet sein könnten

  • Gefährdungsklasse 3
    Hochwasser-Ereignisse ein Mal in zehn bis 100 Jahren

  • Gefährdungsklasse 4
    Hochwasser-Ereignisse mindestens ein Mal in zehn Jahren

Die Lage der entsprechenden Immobilie wirkt sich also auf die Entscheidung der abzusichernden Risiken und auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus.

Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass der Klimawandel die Gefahren zukünftig noch verschärfen wird. Auch in bislang von Naturgewalten verschonten Regionen werden aller Wahrscheinlichkeit nach in naher Zukunft Elementarschäden auftreten. Die Absicherung gegen Naturgewalten wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit mehr in den Fokus rücken.

 

Tipp

  1. Sofern Sie den beantragten Elementarschaden-Versicherungsschutz bei 2-3 Versicherungen nicht erhalten haben, heften Sie diese Schreiben unbedingt in Ihren Unterlagen ab. Sofern es zu einem Schaden kommt, könnte dieser Nachweis wichtig werden, wenn Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Es gibt nämlich einen Beschluss der Ministerpräsidenten, dass für Bürger, die keine Versicherung abgeschlossen haben, entweder keinerlei oder nur gekürzte Soforthilfen gezahlt werden.
  2. Beachten Sie, dass es sich um eine konkrete Ablehnung handeln muss! Hätten Sie den Versicherungsschutz zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erhalten können, sind staatliche Soforthilfen gefährdet.