FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Naturgefahrenversicherung

Naturgefahren sind natürliche Ereignisse und Prozesse, die Menschen, Gebäude, Hausrat oder andere Sachwerte gefährden können. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser, Starkregen, Sturm, Hagel, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck sowie Hitze und Dürre. Welche Schäden durch eine Versicherung gedeckt sind, hängt von der jeweiligen Gefahr und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Welche Naturgefahren sind in Deutschland besonders relevant?

Zu den bedeutenden Naturgefahren gehören Überschwemmungen durch Flusshochwasser und Starkregen sowie Stürme und Hagel. Starkregen kann auch abseits größerer Flüsse erhebliche Schäden verursachen, wenn Wasser oberirdisch in Gebäude eindringt. In bestimmten Regionen kommen weitere Risiken wie Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder hohe Schneelasten hinzu.

Auch längere Trockenperioden, Hitzewellen und Waldbrände können erhebliche Folgen haben. Allerdings sind nicht sämtliche Naturgefahren im Rahmen der üblichen Sachversicherungen versicherbar oder automatisch eingeschlossen.

Welche Naturgefahren sind durch eine Versicherung abgedeckt?

In der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind Sturm- und Hagelschäden üblicherweise bereits im Grundschutz enthalten. Für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch ist dagegen in der Regel eine zusätzliche Absicherung gegen weitere Naturgefahren erforderlich.

Diese Absicherung wird häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet. Welche Gefahren tatsächlich versichert sind und welche Voraussetzungen für eine Leistung gelten, erläutert die Fachseite Elementarschäden und Versicherungsschutz.

Was gilt bei Hochwasser und Starkregen?

Schäden durch oberirdisch eindringendes Wasser nach Starkregen oder Hochwasser sind in der üblichen Wohngebäude- oder Hausratversicherung ohne entsprechende Elementarschadendeckung grundsätzlich nicht versichert. Auch beim Rückstau aus der Kanalisation kommt es auf die vereinbarten Bedingungen und gegebenenfalls vorgeschriebene Rückstausicherungen an.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob eine Immobilie in der Nähe eines Flusses liegt. Auch Gebäude in vermeintlich ungefährdeten Regionen können von Starkregen betroffen sein.

Welche Schäden und Kosten können versichert sein?

Je nach Vertrag können beispielsweise Kosten für die Reparatur beschädigter Gebäudeteile, die Wiederherstellung oder den Ersatz versicherter Sachen sowie bestimmte Aufräum- und Abbruchkosten übernommen werden. Zusätzliche Leistungen wie Hotelkosten, Mietausfall oder weitere Folgekosten sind nur versichert, soweit sie vom jeweiligen Vertrag erfasst werden.

Auch Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und vertragliche Obliegenheiten können die Versicherungsleistung beeinflussen. Ein umfassender Schutz gegen sämtliche Folgen eines Naturereignisses besteht daher nicht automatisch.

Wie lässt sich das persönliche Naturgefahrenrisiko einschätzen?

Das Risiko hängt unter anderem von der geografischen Lage, der Umgebung des Gebäudes, der örtlichen Entwässerung und der Bauweise ab. Neben bekannten Hochwassergebieten sollten auch mögliche Starkregenabflüsse und Rückstaurisiken berücksichtigt werden. Geeignete Schutzmaßnahmen am Gebäude können helfen, Schäden zu begrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des benötigten Versicherungsschutzes.

Fazit

Naturgefahren können erhebliche Schäden verursachen, doch nicht jede Gefahr ist automatisch versichert. Während Sturm und Hagel üblicherweise zum Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung gehören, ist für viele weitere Naturgefahren eine zusätzliche Elementarschadendeckung notwendig. Maßgeblich sind die tatsächlich versicherten Gefahren und die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Synonyme: Naturgefahr, natürliche Gefahren