Krankenversicherung – passende Absicherung für Ihre Gesundheit

Angestellte in der privaten Krankenversicherung

Angestellte mit einem höheren Einkommen können entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Voraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist, dass ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Doch nicht für jeden, der wechseln darf, ist die PKV auch die bessere Wahl. Neben den Leistungen und Beiträgen sollten die familiäre Situation, die berufliche Entwicklung und die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt werden.

 

Wann können Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Diese wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt und liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat vollversichert waren, gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine besondere Grenze von 69.750 Euro jährlich.

Maßgeblich ist nicht allein das bisherige Gehalt, sondern das voraussichtliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu können neben dem festen Gehalt auch regelmäßig gezahlte Sonderzahlungen gehören. Unregelmäßige oder nicht zuverlässig zu erwartende Einkünfte werden dagegen nicht ohne Weiteres berücksichtigt. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber.

Die Versicherungspflichtgrenze darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Letztere beträgt 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 Euro jährlich und bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden. Für Arbeitnehmer, auf die die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Anwendung findet, entscheidet sie jedoch nicht darüber, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist.

 

Ausblick 2027: Höhere Einkommensgrenzen für Angestellte

Zum 1. Januar 2027 sollen die Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung deutlich steigen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 7. Oktober 2026 ist eine Anhebung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 84.150 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze auf 76.500 Euro jährlich vorgesehen. Die abschließende Zustimmung des Bundesrats steht nach dem bisherigen Stand noch aus.

Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung – 2026 und 2027
Grenzwert20262027*
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze77.400 €84.150 €
Neue Bestandsschutzgrenze für bestimmte PKV-Versicherte–80.550 €
Besondere Grenze für Bestandsfälle von 200269.750 €72.900 €
Beitragsbemessungsgrenze der GKV69.750 €76.500 €

Alle Angaben als Jahreswerte. *Werte für 2027 nach dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026; die abschließende Verabschiedung bleibt abzuwarten.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2026 bereits versicherungsfrei und privat krankenversichert sind, ist 2027 unter bestimmten Voraussetzungen eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze von 80.550 Euro vorgesehen. Diese Übergangsregelung soll verhindern, dass Beschäftigte allein wegen der deutlichen Anhebung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig werden. Für bestimmte bereits seit Ende 2002 privat versicherte Arbeitnehmer soll weiterhin die gesonderte Grenze gelten.

Wer erstmals in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss dagegen grundsätzlich die höhere allgemeine Grenze beachten. Besonders bei einem Einkommen knapp oberhalb der bisherigen Versicherungspflichtgrenze lohnt es sich deshalb, frühzeitig zu prüfen, welche Regelung ab 2027 gilt.

 

Ab wann ist ein Wechsel möglich?

Wann die Versicherungspflicht endet, hängt davon ab, weshalb das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Bei einer Gehaltserhöhung innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die für das folgende Jahr geltende Grenze überschreitet. Wer dagegen eine neue Beschäftigung aufnimmt und von Beginn an über der maßgeblichen Grenze verdient, kann bereits ab Beschäftigungsbeginn versicherungsfrei sein. Das gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Mit dem Ende der Versicherungspflicht ist ein Wechsel in die PKV möglich, aber nicht vorgeschrieben. Arbeitnehmer können freiwillig in ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Wer bereits freiwillig gesetzlich versichert ist und wechseln möchte, muss die geltenden Kündigungs- beziehungsweise Austrittsregelungen beachten. Bei einer regulären Kündigung gilt grundsätzlich eine Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende. Beim erstmaligen Ende der Versicherungspflicht können besondere Regeln für den Austritt aus der anschließenden freiwilligen Mitgliedschaft gelten. Ein lückenloser Krankenversicherungsschutz muss gewährleistet sein.

 

Wie hoch sind die Beiträge zur PKV für Angestellte?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht nach dem laufenden Einkommen. Entscheidend sind insbesondere das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der gewählte Leistungsumfang und eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Hinzu kommen die private Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls ein Krankentagegeldtarif. Auch gesetzlich vorgesehene Beitragsbestandteile, etwa zur Bildung von Alterungsrückstellungen, sind zu berücksichtigen.

Ein günstiger Einstiegsbeitrag allein ist deshalb kein ausreichender Maßstab. Wichtig ist, welche Leistungen tatsächlich versichert sind, welche Kosten selbst getragen werden müssen und wie sich die Absicherung langfristig finanzieren lässt. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den monatlichen Beitrag senken, erhöht aber die eigenen Behandlungskosten. Da sich der Arbeitgeber grundsätzlich am zuschussfähigen Versicherungsbeitrag, nicht jedoch an späteren Selbstbeteiligungen beteiligt, sollte auch der verbleibende Eigenanteil betrachtet werden.

 

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung?

Privat krankenversicherte Angestellte erhalten unter den Voraussetzungen des § 257 SGB V einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt grundsätzlich höchstens die Hälfte der zuschussfähigen Versicherungsbeiträge und ist gesetzlich begrenzt. Für die private Pflegepflichtversicherung gelten gesonderte Vorschriften nach § 61 SGB XI.

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV und Pflegeversicherung 2026
VersicherungsbereichHöchstbetrag pro Monat
Private Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)508,59 €
Private Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz)491,16 €
Private Pflegepflichtversicherung (außerhalb Sachsens)104,63 €
Private Pflegepflichtversicherung (Sachsen)75,56 €

Die angegebenen Beträge sind gesetzliche Höchstwerte. Der tatsächliche Arbeitgeberzuschuss hängt insbesondere von den zuschussfähigen Versicherungsbeiträgen ab.

Der tatsächliche Zuschuss kann niedriger ausfallen, beispielsweise wenn der zuschussfähige Versicherungsbeitrag entsprechend gering ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Beiträge für privat versicherte Angehörige berücksichtigt werden. Bei einem Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung sollten deshalb immer die gesamten Beiträge einschließlich Pflegeversicherung, der jeweilige Arbeitgeberanteil und die verbleibenden Eigenkosten betrachtet werden.

 

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif. Unterschiede bestehen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen, Arznei- und Heilmitteln, Zahnersatz, Krankenhausleistungen oder psychotherapeutischen Behandlungen. Auch die Erstattung von Rechnungen oberhalb bestimmter Gebührensätze, die Wahl behandelnder Ärzte und die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden können tarifabhängig sein.

Leistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer oder die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus sind nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten. Ebenso wenig bedeutet eine private Versicherung, dass jede Behandlung vollständig erstattet wird oder stets kürzere Wartezeiten garantiert sind. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Gerade bei langfristigen Verträgen ist ein verlässlicher und bedarfsgerechter Leistungsumfang wichtiger als einzelne attraktive Zusatzleistungen.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Abrechnung: Privatversicherte erhalten häufig Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese anschließend bei ihrem Versicherer ein. Je nach Behandlung, Tarif und Abrechnungsverfahren kann es erforderlich sein, Beträge zunächst selbst zu bezahlen. Bei größeren geplanten Behandlungen ist es deshalb sinnvoll, die Erstattungsfähigkeit vorab zu klären.

 

Was bedeutet die PKV für Ehepartner und Kinder?

Die familiäre Situation gehört zu den wichtigsten Fragen vor einem Wechsel. Während die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung ermöglicht, benötigt in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich jede versicherte Person einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag.

Besonders sorgfältig sollte die Absicherung von Kindern geprüft werden, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der GKV ausgeschlossen, insbesondere wenn die Eltern verheiratet sind, der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein Einkommen zugleich über der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen des § 10 SGB V.

Auch Elternzeit, Teilzeitarbeit oder der zeitweise Wegfall eines Einkommens können die finanzielle Belastung verändern. Da sich der PKV-Beitrag nicht automatisch entsprechend dem Einkommen reduziert, sollte die Entscheidung nicht allein auf die gegenwärtige berufliche Situation gestützt werden.

 

Was passiert bei sinkendem Einkommen oder einem Arbeitgeberwechsel?

Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze, kann erneut Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen. Das kann beispielsweise bei einem Wechsel in Teilzeit oder einer entsprechend niedrigeren Vergütung der Fall sein. Ob tatsächlich Versicherungspflicht eintritt, hängt jedoch von den gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Ausnahmen ab. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht bei jeder Einkommensminderung möglich. Sie kommt nur in den gesetzlich geregelten Fällen des § 8 SGB V infrage und muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der jeweiligen Versicherungspflicht beantragt werden.

Wer bereits privat versichert ist und über einen beruflichen Wechsel nachdenkt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Folgen die neue Beschäftigung für seinen Krankenversicherungsschutz hat. Dabei spielt auch das Alter eine Rolle. Insbesondere nach Vollendung des 55. Lebensjahres kann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen erheblich erschwert oder ausgeschlossen sein. Ausführlicher behandeln wir dieses Thema im Beitrag zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Bleibt die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?

Private Krankenversicherer bilden Alterungsrückstellungen, um den mit zunehmendem Alter typischerweise steigenden Krankheitskosten entgegenzuwirken. Sie verhindern jedoch nicht, dass Beiträge im Laufe der Jahre steigen können. Medizinischer Fortschritt, höhere Behandlungskosten und Veränderungen der Kalkulationsgrundlagen können Beitragsanpassungen erforderlich machen.

Gleichzeitig kann sich die Einkommenssituation im Ruhestand deutlich verändern. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss entfällt mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur privaten Krankenversicherung erhalten. Dieser ersetzt den bisherigen Arbeitgeberzuschuss jedoch nicht automatisch in gleicher Höhe. Die private Pflegepflichtversicherung muss ebenfalls weiter finanziert werden.

Deshalb sollten Arbeitnehmer nicht nur prüfen, ob sie den Beitrag heute bequem bezahlen können. Ebenso wichtig ist, welche finanziellen Spielräume im Ruhestand bestehen. Möglichkeiten zur späteren Beitragsreduzierung können beispielsweise ein interner Tarifwechsel oder eine rechtzeitig geplante Beitragsentlastung im Alter sein. Beide Möglichkeiten haben Voraussetzungen und Grenzen und sollten nicht als Garantie für dauerhaft niedrige Beiträge verstanden werden.

 

Für wen kann sich die private Krankenversicherung lohnen?

Ein Wechsel kann für Angestellte interessant sein, die dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, Wert auf bestimmte vertraglich zugesicherte Leistungen legen und die langfristigen Beiträge zuverlässig finanzieren können. Auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand beeinflussen die Möglichkeiten und Kosten eines Vertragsabschlusses. Vorerkrankungen schließen eine private Krankenversicherung nicht grundsätzlich aus, können aber zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Ob die PKV tatsächlich passt, hängt jedoch nicht allein vom aktuellen Einkommen ab. Familienplanung, mögliche berufliche Veränderungen und die Absicherung im Ruhestand gehören ebenso in die Entscheidung wie die Qualität des gewünschten Versicherungsschutzes. Auch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollten bekannt sein, bevor ein langfristiger Vertrag abgeschlossen wird.

 

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Angestellte

  • Kann ich als Angestellter sofort in die PKV wechseln, wenn mein Gehalt steigt?
    Nicht unbedingt. Bei einer Gehaltserhöhung innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende, wenn auch die im Folgejahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung können andere Regeln gelten.
  • Muss ich mich privat versichern, wenn mein Einkommen über der Grenze liegt?
    Nein. Versicherungsfreie Arbeitnehmer können grundsätzlich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Der Wechsel in die PKV ist eine Entscheidungsmöglichkeit, keine Verpflichtung.
  • Kann mich die PKV wegen Vorerkrankungen ablehnen?
    Bei der Aufnahme in einen regulären PKV-Tarif kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen. Abhängig vom Ergebnis sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung möglich. Besondere gesetzliche Zugangsrechte, etwa zum Basistarif, sind davon zu unterscheiden. Die vom Versicherer in Textform gestellten Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Welche Folgen falsche Angaben haben können, erläutert unser Beitrag zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.
  • Beteiligt sich mein Arbeitgeber auch an der Selbstbeteiligung?
    Nein. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf zuschussfähige Versicherungsbeiträge. Kosten, die aufgrund einer vereinbarten Selbstbeteiligung selbst zu tragen sind, werden dadurch nicht übernommen.
  • Kann ich später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
    Eine Rückkehr ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn erneut Versicherungspflicht eintritt. Sie kann jedoch nicht jederzeit frei gewählt werden. Insbesondere ab dem 55. Lebensjahr gelten erhebliche Einschränkungen.

 

Fazit: Nicht nur den heutigen Beitrag vergleichen

Die private Krankenversicherung eröffnet gut verdienenden Angestellten die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz vertraglich nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Ob sich ein Wechsel lohnt, entscheidet sich jedoch nicht allein an einem günstigeren Monatsbeitrag oder zusätzlichen Leistungen. Erst wenn Arbeitgeberzuschuss, Familienabsicherung, berufliche Veränderungen und die finanzielle Situation im Alter berücksichtigt werden, lässt sich beurteilen, welche Krankenversicherung langfristig besser zur eigenen Lebensplanung passt.

 

Rechtsgrundlagen: § 6 SGB V, § 8 SGB V, § 10 SGB V, § 257 SGB V und § 61 SGB XI.

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026.