Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Basistarif

Der Basistarif ist eine besondere Form der Krankenversicherung, die von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Er dient als Alternative zum regulären Tarif und richtet sich vor allem an Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes keinen Zugang zu einem regulären Tarif haben. Der Basistarif wurde im Jahr 2009 im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und ist in § 12 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt.

Funktion des Basistarifs
Der Basistarif soll sicherstellen, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter eine Krankenversicherung erhalten können. Er ist somit eine Art Grundversorgung für alle, die keine andere Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Die Versicherungsleistungen im Basistarif sind dabei vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versicherungsbeiträge werden jedoch individuell berechnet und können je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV.

Vorteile des Basistarifs
Der größte Vorteil des Basistarifs ist, dass er eine Krankenversicherung für Personen ermöglicht, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt werden. Somit haben auch diese Personen Zugang zu medizinischer Versorgung und können sich im Krankheitsfall behandeln lassen. Zudem bietet der Basistarif eine vergleichbare Leistung wie die GKV, jedoch mit dem Vorteil einer freien Arzt- und Krankenhauswahl.

Nachteile des Basistarifs
Da die Versicherungsbeiträge individuell berechnet werden, können sie je nach Alter und Gesundheitszustand höher ausfallen als in der GKV. Zudem sind die Leistungen im Basistarif begrenzt und es gibt keine Möglichkeit, Zusatzleistungen zu versichern. Auch die Beiträge für mitversicherte Familienangehörige können höher ausfallen als in der GKV.

Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif
Im Basistarif gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die es dem Versicherten ermöglichen, den Tarif an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. So kann zum Beispiel die Selbstbeteiligung, also der Anteil, den der Versicherte selbst bei Behandlungen zahlen muss, individuell festgelegt werden. Auch die Wahl zwischen verschiedenen Krankenhausleistungen oder die Möglichkeit, bestimmte Leistungen auszuschließen, sind Gestaltungsmöglichkeiten im Basistarif.

Leistungen im Basistarif
Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem die ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Auch Zahnbehandlungen sind im Basistarif enthalten, jedoch in begrenztem Umfang. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus sind im Basistarif nicht enthalten.

Siehe auch: Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung