Begriff | Definition |
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Mitversicherung | Eigentlich handelt es sich bei einer Mitversicherung um die Konstellation, dass mehrere Versicherungsgesellschaften an der Versicherung von einem Risiko beteiligt sind. Zu dieser Mitversicherung kommt es in der Regel dann, wenn im industriellen Bereich ein hohes Risiko abgedeckt werden muss. Für die Mitversicherung werden dann mehrere Versicherungsverträge in einer Police zusammengefasst und jede beteiligte Versicherungsgesellschaft haftet nur für ihren jeweiligen Anteil. Eine Versicherungsgesellschaft übernimmt dann federführend die Organisation der Mitversicherung und erhält dafür Provisionen von den anderen Gesellschaften. Gemeint wird mit dem Begriff der Mitversicherung jedoch häufig, ob Familienangehörige oder Partner in einem bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungsvertrag mitversichert werden können. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können oft Familienmitglieder in der Krankenversicherung mitversichern. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist die Versicherung für Mitversicherte beitragsfrei oder mit günstigen Beiträgen verbunden. Zu den Voraussetzungen für eine Mitversicherung gehört, dass der Mitversicherte selbst kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und das bereits versicherte Mitglied entweder pflichtversichert oder selbstversichert ist. Zu den klassischen Mitversicherten gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Eine Mitversicherung hängt in einigen Fällen vom Einkommen und dem Alter der Mitversicherten ab und ob sie selbst einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
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Synonyme:
Mitversicherte |