
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Krankenversicherung | Eine Krankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheiten und übernimmt im Rahmen des jeweiligen Versicherungsschutzes Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel und weitere Gesundheitsleistungen. In Deutschland besteht grundsätzlich die Pflicht, über eine Absicherung im Krankheitsfall zu verfügen. Das Krankenversicherungssystem unterscheidet zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Ergänzend können private Krankenzusatzversicherungen bestimmte Leistungen absichern, die von der bestehenden Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruht auf dem Solidarprinzip. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach den beitragspflichtigen Einnahmen und werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten in der Regel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Anspruch auf medizinische Versorgung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht nach der individuellen Beitragshöhe. Für bestimmte Personengruppen besteht Versicherungspflicht, während andere unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichert sein können. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei familienversichert werden. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine andere Form der Absicherung. Eine private Krankenvollversicherung kommt insbesondere für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer infrage, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Die Beiträge werden bei Vertragsabschluss unter anderem anhand des Eintrittsalters, des Gesundheitszustands und des gewählten Leistungsumfangs kalkuliert. Anders als in der GKV richtet sich der Beitrag grundsätzlich nicht nach dem Einkommen. Welche Behandlungen und Kosten übernommen werden, ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Tarifleistungen. Für privat versicherte Familienmitglieder sind eigene Beiträge erforderlich. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Systemen liegt in der Finanzierung und der Leistungsabrechnung. In der GKV erhalten Versicherte medizinische Leistungen grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip, während in der PKV üblicherweise das Kostenerstattungsprinzip gilt. Privatversicherte erhalten deshalb häufig eine Rechnung, die sie zur Erstattung bei ihrem Versicherer einreichen. In beiden Systemen können Eigenkosten entstehen, etwa durch gesetzliche Zuzahlungen, vertragliche Selbstbeteiligungen oder nicht versicherte Leistungen. Die PKV bietet je nach Tarif zusätzliche Leistungen, während die GKV einen gesetzlich geregelten Leistungskatalog vorsieht. Eine pauschale Aussage, welches System die besseren Leistungen bietet, ist daher nicht möglich. Neben der Krankenversicherung als Grundabsicherung gibt es private Zusatzversicherungen. Dazu zählen beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen und Tarife für Sehhilfen oder weitere Gesundheitsleistungen. Sie können bestehende Versorgungslücken schließen oder zusätzliche Leistungen ermöglichen. Ob eine solche Absicherung sinnvoll ist, hängt vom vorhandenen Versicherungsschutz, den gewünschten Leistungen und den persönlichen finanziellen Möglichkeiten ab. Die private Pflegezusatzversicherung ergänzt dagegen die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung und ist von der eigentlichen Krankenversicherung zu unterscheiden. Welche Krankenversicherung zur persönlichen Situation passt, hängt nicht allein vom aktuellen Beitrag ab. Auch die Familienverhältnisse, die benötigten Leistungen, mögliche Eigenbeteiligungen und die langfristige Beitragsentwicklung spielen eine Rolle. Besonders ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte sorgfältig geprüft werden, da eine spätere Rückkehr in die GKV an gesetzliche Voraussetzungen gebunden ist. |