Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankenversicherung

Bei der mit KV abgekürzten Krankenversicherung handelt es sich um eine Absicherung gegen die mit einer Krankheit oder Verletzung verbundenen finanziellen Risiken. Die der gesetzlichen Krankenversicherung angehörige Krankenkasse erstattet dem Versicherungsnehmer dabei ganz oder teilweise die Kosten für Heilbehandlungen im Falle einer Erkrankung, der Mutterschaft oder nach einem Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch der Sozialversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist entweder gesetzlich vorgeschriebene Pflicht oder kann als Individualversicherung auch freiwillig erfolgen. In zahlreichen Staaten bestehen gesetzliche sowie private Krankenversicherungen nebeneinander.

In Deutschland gilt die GKV – gesetzliche Krankenversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Gesetzlich in über mehr als 100 Krankenkassen sind in Deutschland durchschnittlich 73 Millionen Menschen krankenversichert. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht, wonach jeder Bürger krankenversichert sein muss. Bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, wobei sich die gesetzliche Krankenversicherung eher an bestimmte Personengruppen richtet. Zu den Pflichtversicherten gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer spezifischen Grenze, Rentner, Auszubildende, Arbeitslose und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen. Familienmitglieder ohne oder nur mit einem geringfügigen Einkommen werden im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Eine PKVprivate Krankenversicherung steht generell den meisten Berufsgruppen offen, sodass durchschnittlich neun Millionen Menschen in Deutschland privat versichert sind. Die private Krankenversicherung ist in ihren Leistungen detaillierter und in Teilen umfassender. Sie bieten mehr als Standardbehandlungen. Bei Angestellten ist das Einkommen ausschlaggebend, ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt. Anders als bei Beamten oder Selbstständigen ist es ihnen aber erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe möglich, sich privat zu versichern. Diese Einkommensgrenze wird JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze genannt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Wahl treffen, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. 

In den Bereich der Krankenversicherungen fallen auch verschiedene Zusatzversicherungen, die spezielle Leistungen anbieten. Hierzu gehören Zahnzusatzversicherungen, Zahnersatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen, Brillenversicherungen oder auch zusätzliche Pflegeversicherungen.

 

Synonyme: KV