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BegriffDefinition
Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist ein Bestandteil der Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben und dient dazu, finanzielle Lücken in deren Finanzierung zu schließen.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt und kann daher je nach Kasse unterschiedlich ausfallen. 
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Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) erhoben. Dieses Gesetz trat im Jahr 2004 in Kraft und regelt unter anderem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Warum wurde der Zusatzbeitrag eingeführt?
Der Zusatzbeitrag wurde eingeführt, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine solide Basis zu stellen. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 wurden die Beiträge der Versicherten gedeckelt, sodass die Krankenkassen nicht mehr genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hatten. Der Zusatzbeitrag soll diese Lücke schließen und die finanzielle Stabilität der Krankenkassen gewährleisten.

Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
Der Zusatzbeitrag wird von allen gesetzlich Versicherten erhoben, unabhängig von ihrem Einkommen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie freiwillig Versicherte müssen den Zusatzbeitrag zahlen.

Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?
Die Berechnung des Zusatzbeitrags erfolgt prozentual auf das Bruttoeinkommen der Versicherten. Dabei gibt es eine Obergrenze, die sich am Durchschnittseinkommen orientiert. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, wird der Zusatzbeitrag nur auf den Betrag bis zur Obergrenze erhoben.

Wer legt die Höhe des Zusatzbeitrags fest?
Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von den Krankenkassen selbst festgelegt. Sie müssen dabei jedoch bestimmte Vorgaben einhalten, die im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt sind. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über die Höhe des Zusatzbeitrags informieren und diesen transparent kommunizieren.

Kann der Zusatzbeitrag erhöht werden?
Ja, die Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Zusatzbeitrag zu erhöhen, wenn sie finanzielle Engpässe haben. Allerdings müssen sie dabei bestimmte Vorgaben einhalten und die Erhöhung rechtzeitig ankündigen. Die Versicherten haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Gibt es auch eine Begrenzung für den Zusatzbeitrag?
Ja, der Zusatzbeitrag ist gesetzlich begrenzt. Er darf nicht höher sein als der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen. Zudem gibt es eine individuelle Obergrenze für den Zusatzbeitrag, die sich am Einkommen der Versicherten orientiert.

Wofür wird der Zusatzbeitrag verwendet?
Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen für ihre laufenden Ausgaben verwendet. Dazu gehören unter anderem die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte. Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden aus dem Zusatzbeitrag finanziert.

Kann der Zusatzbeitrag auch gesenkt werden?
Ja, die Krankenkassen haben auch die Möglichkeit, den Zusatzbeitrag zu senken, wenn sie finanzielle Überschüsse haben. Allerdings müssen auch hier bestimmte Vorgaben eingehalten werden und die Senkung muss rechtzeitig angekündigt werden.

Zusammenfassung
Der Zusatzbeitrag ist Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und dient der Schließung finanzieller Lücken der Krankenkassen. Die Höhe wird von jeder Kasse individuell festgelegt. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2004. Der Beitrag wird von allen gesetzlich Versicherten bezahlt und orientiert sich prozentual am Bruttoeinkommen, mit einer gesetzlichen Obergrenze. Krankenkassen können den Beitrag bei Bedarf anpassen, was den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Der Zusatzbeitrag finanziert laufende Ausgaben und kann bei Überschüssen auch gesenkt werden.

Synonyme: Zusatzbeiträge