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Private Krankenversicherung (PKV): Leistungen, Kosten und Unterschiede zur GKV

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit abzusichern. Während sich die Leistungen der GKV überwiegend nach gesetzlichen Vorgaben richten, bestimmt in der PKV der vereinbarte Tarif, welche Behandlungen und Kosten versichert sind. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz individuell gestalten. Allerdings bietet nicht jeder private Tarif automatisch bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung.

Ob die PKV die richtige Wahl ist, hängt nicht allein vom anfänglichen Beitrag oder einzelnen Zusatzleistungen ab. Ebenso wichtig sind die berufliche Situation, die Familienplanung, die langfristige Beitragsbelastung und die Möglichkeiten einer späteren Rückkehr in die GKV.

 

Wer kann sich privat krankenversichern?

Nicht jeder kann frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Angestellte können sich grundsätzlich privat krankenversichern, wenn sie wegen Überschreitens der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind. Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis endet die Versicherungspflicht allerdings nicht zwangsläufig sofort mit einer Gehaltserhöhung. Wer versicherungsfrei ist, kann auch freiwillig in der GKV bleiben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler können sich häufig privat versichern, sofern keine besonderen gesetzlichen Versicherungspflichten entgegenstehen. Für Beamte kann die PKV aufgrund ihres Beihilfeanspruchs interessant sein, weil sie meist nur einen Teil der Krankheitskosten privat absichern müssen. Je nach Dienstherrn kommt auch eine pauschale Beihilfe als Alternative infrage. Für Studierende gelten besondere Voraussetzungen und Fristen, insbesondere bei der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht.

 

Welche Einkommensgrenzen gelten für die private Krankenversicherung?

Für Arbeitnehmer sind vor allem die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze wichtig. Beide werden regelmäßig angepasst, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet grundsätzlich darüber, ob Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt dagegen, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung berechnet werden. Die folgende Übersicht zeigt die geltenden Werte für 2026 und die für 2027 vorgesehenen Grenzen.

Sozialversicherungsgröße20262027 (vorgesehen)
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze177.400 € jährlich
6.450 € monatlich
84.150 € jährlich
7.012,50 € monatlich
Bestandsschutzgrenze ab 20272Keine gesonderte Grenze80.550 € jährlich
6.712,50 € monatlich
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze369.750 € jährlich
5.812,50 € monatlich
72.900 € jährlich
6.075 € monatlich
Beitragsbemessungsgrenze469.750 € jährlich
5.812,50 € monatlich
76.500 € jährlich
6.375 € monatlich

Erläuterungen zu den Einkommensgrenzen

1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: Sie legt fest, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Wer diese Grenze überschreitet und versicherungsfrei ist, kann freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen sind die gesetzlichen Regeln zum Ende der Versicherungspflicht zu beachten.

2 Bestandsschutzgrenze ab 2027: Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2026 bereits wegen Überschreitens der bisherigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenvollversichert sind, ist ab 2027 eine Sonderregelung nach § 6 Absatz 8 SGB V vorgesehen. Für sie soll eine Grenze von 80.550 Euro gelten. Damit soll verhindert werden, dass sie allein aufgrund der außerordentlichen Anhebung der allgemeinen Grenze wieder versicherungspflichtig werden. Voraussetzung ist, dass sie die für sie geltende Grenze weiterhin überschreiten. Eine private Zusatzversicherung reicht dafür nicht aus.

3 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Diese niedrigere Grenze gilt für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Grenze versicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren. Sie ist von der neu vorgesehenen Bestandsschutzregelung für 2027 zu unterscheiden.

4 Beitragsbemessungsgrenze: Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze führt nicht zu weiteren Beiträgen auf den übersteigenden Teil. Die Beitragsbemessungsgrenze entscheidet jedoch nicht darüber, ob ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln darf.

Durch die Anhebung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer mit einem gegenüber 2026 unveränderten Einkommen im Jahr 2027 wieder versicherungspflichtig werden. Dies betrifft jedoch nicht automatisch alle bisher Privatversicherten, da die vorgesehenen Sonderregelungen zu berücksichtigen sind. Entscheidend sind das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt und die individuellen Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse.

Stand: 10. Oktober 2026. Die Werte für 2027 wurden am 7. Oktober 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Quelle: BMAS – Rechengrößen 2027.

 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

GKV und PKV unterscheiden sich nicht nur beim Beitrag. Auch die Leistungsgrundlagen, die Absicherung von Familienangehörigen und die Möglichkeiten eines späteren Wechsels folgen unterschiedlichen Regeln. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht.

MerkmalGesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
Zugang zur VersicherungVersicherungspflicht oder freiwillige Mitgliedschaft nach den gesetzlichen Voraussetzungen.Insbesondere für versicherungsfreie Angestellte, Selbstständige und Beamte möglich; besondere Regelungen gelten etwa für Studierende.
BeitragsberechnungGrundsätzlich einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze; bei freiwillig Versicherten können weitere Einnahmen berücksichtigt werden.Grundsätzlich unabhängig vom laufenden Einkommen; abhängig unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Abschluss und Tarif.
BeitragsentwicklungBeiträge verändern sich insbesondere mit den beitragspflichtigen Einnahmen, Beitragssätzen und gesetzlichen Rechengrößen.Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Kalkulationsgrundlagen möglich; sinkendes Einkommen senkt den Beitrag nicht automatisch.
LeistungsumfangÜberwiegend gesetzlich geregelt, ergänzt durch Satzungs- und Zusatzleistungen der Krankenkassen.Vertraglich vereinbarte Leistungen, die je nach Tarif umfangreicher oder eingeschränkter sein können.
Arztwahl und BehandlungstermineGrundsätzlich freie Wahl unter zugelassenen Vertragsärzten; Wartezeiten auf Facharzttermine können entstehen.Je nach Tarif auch Behandlung durch Privatärzte möglich; bei der Terminvergabe können Vorteile bestehen, ein Anspruch auf schnellere Termine besteht nicht.
AbrechnungÜberwiegend Sachleistungsprinzip; direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse.Überwiegend Kostenerstattungsprinzip; Versicherte erhalten Rechnungen und reichen sie zur Erstattung ein.
FamilienversicherungUnter gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.Keine beitragsfreie Familienversicherung; jede privat versicherte Person benötigt einen eigenen Versicherungsschutz.
GesundheitsprüfungKeine Gesundheitsprüfung für den regulären Zugang zur GKV.Bei Neuabschluss grundsätzlich Risikoprüfung möglich; für den Basistarif gelten besondere Annahmeregeln.
EigenkostenGesetzliche Zuzahlungen und gegebenenfalls Kosten für nicht übernommene Leistungen.Vereinbarte Selbstbeteiligungen und mögliche Kosten für nicht oder nur teilweise versicherte Leistungen.
Krankengeld und KrankentagegeldKrankengeld unter gesetzlichen Voraussetzungen; für bestimmte Versicherte gelten Besonderheiten.Krankentagegeld zur Einkommensabsicherung muss bei Bedarf gesondert vereinbart werden.
ArbeitgeberbeteiligungBei Arbeitnehmern grundsätzlich gemeinsame Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.Bei Arbeitnehmern Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung innerhalb gesetzlicher Grenzen.
Beitrag im RuhestandAbhängig von beitragspflichtigen Einnahmen und dem jeweiligen Versicherungsstatus.Nicht automatisch an ein sinkendes Einkommen angepasst; unter Voraussetzungen Zuschuss der Rentenversicherung möglich.
WechselmöglichkeitenKrankenkassenwechsel grundsätzlich nach gesetzlichen Vorgaben möglich.Interner Tarifwechsel gesetzlich geregelt; Versichererwechsel und Rückkehr in die GKV können mit Einschränkungen verbunden sein.
Rechtsschutz bei LeistungsstreitigkeitenWiderspruch gegen Kassenentscheidungen und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht; für Versicherte in der Regel kein Gerichtskostenrisiko in den ersten beiden Instanzen.Beschwerde beim Versicherer, gegebenenfalls PKV-Ombudsmann oder Klage vor dem Zivilgericht; dabei kann ein erhebliches Prozesskostenrisiko entstehen.

 

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Je nach Vertrag können beispielsweise die Behandlung durch bestimmte Ärzte, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder höhere Erstattungen für Zahnersatz vereinbart werden. Auch bei Psychotherapie, Heil- und Hilfsmitteln sowie Rehabilitationsmaßnahmen können sich die Tarife erheblich unterscheiden.

Ein niedriger Beitrag sollte deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass wichtige Leistungen fehlen oder nur eingeschränkt erstattet werden können. Welche Leistungsbereiche besonders wichtig sind und worauf bei den Versicherungsbedingungen zu achten ist, erläutern wir ausführlich auf unserer Unterseite zur privaten Krankenvollversicherung. Einen ergänzenden Überblick über die verschiedenen Tarifarten finden Sie unter PKV-Tarife im Überblick.

 

Wie werden die Beiträge in der PKV berechnet?

Bei der Kalkulation der privaten Krankenversicherungsbeiträge spielen neben dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss vor allem der gewählte Leistungsumfang und eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle. Zusätzlich fällt ein Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung an.

Junge und gesunde Menschen können unter Umständen zunächst von vergleichsweise niedrigen Beiträgen profitieren. Daraus folgt jedoch nicht, dass die PKV langfristig günstiger ist. Beiträge können angepasst werden, während ein sinkendes Einkommen nicht automatisch zu einer geringeren Beitragsbelastung führt. Angestellte erhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Selbstständige müssen ihre Beiträge grundsätzlich selbst finanzieren.

 

Was bedeutet die private Krankenversicherung für Familien?

In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat versicherte Ehepartner und Kinder ist jeweils ein eigener Versicherungsschutz erforderlich. Ob Familienangehörige stattdessen in der GKV familienversichert werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei Kindern können insbesondere die Versicherungsverhältnisse und Einkommen der Eltern eine Rolle spielen. Sind die Eltern miteinander verheiratet oder leben sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann die beitragsfreie Familienversicherung eines Kindes nach § 10 Absatz 3 SGB V ausgeschlossen sein, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Gerade bei Familien mit mehreren Kindern oder einem Partner ohne eigenes Einkommen kann die finanzielle Belastung deshalb deutlich anders ausfallen als in der GKV. Auch Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und mögliche Veränderungen der Einkommensverhältnisse sollten vor einem Wechsel berücksichtigt werden. Während einer Elternzeit ohne beitragspflichtiges Arbeitsentgelt kann der Arbeitgeberzuschuss zur PKV entfallen, obwohl die privaten Versicherungsbeiträge weiterhin zu zahlen sind.

 

Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?

Private Krankenversicherer bilden in entsprechend kalkulierten Tarifen Alterungsrückstellungen, um die im höheren Lebensalter erwarteten Gesundheitskosten mitzufinanzieren. Dennoch können Beiträge steigen, beispielsweise durch höhere Behandlungskosten, medizinischen Fortschritt oder veränderte Kalkulationsgrundlagen. Das zunehmende Alter allein führt bei einem bestehenden, nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jedoch nicht automatisch zu einer jährlichen Beitragserhöhung.

Im Ruhestand kann die Beitragsbelastung besonders ins Gewicht fallen, weil das verfügbare Einkommen häufig sinkt. Privat versicherte Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, erläutern wir auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Pensionäre. Eine weitere Möglichkeit zur langfristigen Vorsorge können Beitragsentlastungstarife sein. Ob sich ein solcher Tarif lohnt, hängt von seinen Kosten und Vertragsbedingungen ab.

Bei finanziellen Schwierigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch gesetzlich geregelte Sozialtarife der PKV infrage kommen. Der Basis- und der Standardtarif dienen unterschiedlichen Versichertengruppen als gesetzlich geregelte Tarifalternativen. Der Notlagentarif ist dagegen für besondere Situationen bei Beitragsrückständen vorgesehen und kann nicht einfach frei gewählt werden.

 

Worauf sollte man beim Abschluss einer PKV achten?

Eine private Krankenversicherung sollte nicht allein nach dem anfänglichen Beitrag ausgewählt werden. Wichtig sind der langfristig benötigte Leistungsumfang, mögliche Einschränkungen und die Frage, ob der Versicherungsschutz auch bei veränderten Lebensumständen bezahlbar bleibt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag.

Gesundheitsfragen vollständig beantworten

Bei der Antragstellung müssen die bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Unrichtige oder unvollständige Angaben können erhebliche rechtliche Folgen haben. Welche Rechte dem Versicherer im Einzelfall zustehen, richtet sich insbesondere nach den Voraussetzungen der §§ 19 ff. VVG. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Bei Vorerkrankungen eine Risikovoranfrage nutzen

Wer bereits Erkrankungen hatte oder sich in ärztlicher Behandlung befindet, sollte vor einem verbindlichen Antrag die Versicherbarkeit klären lassen. Eine anonymisierte Risikovoranfrage kann helfen, die Einschätzung verschiedener Versicherer zu vergleichen, ohne unmittelbar einen regulären Versicherungsantrag zu stellen. Sie ersetzt jedoch weder die spätere Antragstellung noch die Pflicht zur vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen.

 

Kann man später den PKV-Tarif oder die Krankenversicherung wechseln?

Privatversicherte haben nach § 204 VVG grundsätzlich das Recht, innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Soweit der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen bietet, kann der Versicherer hierfür unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vorsehen. Einzelheiten erläutern wir auf unserer Seite zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.

Wer seinen privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend unterbrechen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Wiederaufnahme erleichtern. Ob diese Möglichkeit sinnvoll ist, hängt vom bisherigen Vertrag und den Gründen für die Unterbrechung ab.

Die Rückkehr in die GKV ist dagegen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Insbesondere für langjährig Privatversicherte ab dem 55. Lebensjahr gelten zusätzliche Einschränkungen. Auch eine Arbeitslosigkeit kann Auswirkungen auf die Versicherungspflicht und die Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes haben. Die Besonderheiten erläutern wir unter PKV bei Arbeitslosigkeit und Bürgergeld. Deshalb sollten mögliche Veränderungen der beruflichen und finanziellen Situation bereits vor einem Wechsel in die PKV bedacht werden. Weitere Informationen finden Sie unter Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026.