Sind Sie auch von hohen Zuzahlungen im Gesundheitssystem betroffen? Dann haben Sie sicherlich schon von der Befreiung von Zuzahlungen gemäß § 62 SGB V gehört. Doch was genau bedeutet dieser Paragraph und wie können Sie davon profitieren? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026. Wir erklären Ihnen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern gehen auch auf die Belastungsgrenze und die Antragstellung ein. So sind Sie bestens informiert und können gezielt von dieser Möglichkeit der Kostenersparnis im Gesundheitssystem profitieren. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen der Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB V
Die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse ist ein wichtiges Schutzinstrument für gesetzlich Versicherte, die durch hohe Gesundheitskosten übermäßig belastet werden. Diese gesetzliche Regelung gewährleistet, dass niemand mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden muss – bei chronisch Kranken sogar nur ein Prozent.
Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung
Die Befreiung von Zuzahlungen GKV ist in § 62 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) verankert und bildet einen wesentlichen Baustein des sozialen Ausgleichs im deutschen Gesundheitssystem. Das Gesetz wurde entwickelt, um zu verhindern, dass Versicherte durch Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Hilfsmitteln und anderen Gesundheitsleistungen in eine unzumutbare finanzielle Belastung geraten.
Der Gesetzgeber hat dabei zwei verschiedene Belastungsgrenzen definiert:
- Die allgemeine Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
- Für chronisch kranke Versicherte wurde eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent festgelegt, um der besonderen Situation dieser Personengruppe Rechnung zu tragen.
Chroniker-Regelung und deren Voraussetzungen
Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind. Die Definition umfasst Personen, die mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung waren und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5
- Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
- Kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder eine Verminderung der Lebenserwartung eintreten würde
Die Belastungsgrenze im Detail
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bezieht sich auf die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte im Laufe eines Kalenderjahres für medizinische Leistungen, Arzneimittel und Hilfsmittel selbst tragen müssen. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt und soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für Versicherte begrenzt wird. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für weitere medizinische Leistungen im jeweiligen Kalenderjahr. Die genaue Höhe der Belastungsgrenze variiert je nach Einkommen und Familienstand der Versicherten.
Freibeträge für die Befreiung von Zuzahlungen im Jahr 2026
Für die allgemeine Zuzahlungsbefreiung in der Krankenkasse beträgt die Bezugsgröße nun 3.955 € im Monat, was einem Jahresbetrag von 47.460 € entspricht.
Die neuen Freibeträge sind wie folgt:
- für Ehe- oder Lebenspartner 7.119 €.
- für jedes Kind 9.756 €.
- für jede weitere abhängige Person 4.746 €.
- Die persönliche Belastungsgrenze wird auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zur Deckung des Lebensunterhalts berechnet, nachdem die Freibeträge abgezogen wurden.
Für bestimmte Empfängergruppen wie Bürgergeld- und Rentenbezieher wurden feste Beträge eingeführt:
- Bürgergeldempfänger haben eine Grenze von 135,12 € jährlich, während für chronisch Kranke die Grenze bei 67,56 € liegt.
- Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen profitieren weiterhin von einer reduzierten Grenze von 1 %.
In anderen Bereichen gab es ebenfalls Anpassungen:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt auf 101.400 € jährlich.
- Der monatliche Freibetrag für Betriebsrenten erhöht sich auf 197,75 €.
Berechnung der individuellen Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen GKV § 62 SGB V berechnet sich anhand der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dabei werden nicht nur das Erwerbseinkommen, sondern auch andere Einkommensarten berücksichtigt. Für das Jahr 2026 gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
- Allgemeine Belastungsgrenze: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen
- Chroniker-Belastungsgrenze: 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen
Bei der Berechnung werden Freibeträge für Familienangehörige berücksichtigt. Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner beträgt der Freibetrag 6.903 Euro jährlich (Stand 2026). Für jedes Kind, das im Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird, werden zusätzlich 8.724 Euro abgezogen.
Zuzahlungspflichtige Leistungen
Zur Befreiung von Zuzahlungen GKV gehören verschiedene Gesundheitsleistungen.
Die wichtigsten zuzahlungspflichtigen Bereiche umfassen:
- Arzneimittel (5-10 Euro pro Packung, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
- Verbandmittel und Hilfsmittel (10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
- Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung)
- Krankenhausbehandlung (10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Jahr)
- Häusliche Krankenpflege (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung)
- Fahrkosten (10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt)
Was zählt zum Gesamteinkommen bei der Befreiung von Zuzahlungen
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen GKV § 62 SGB V werden verschiedene Einkommensarten herangezogen. Das Gesamteinkommen umfasst alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die der Versicherte und seine im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen erzielen.
Zu berücksichtigende Einkommensarten:
- Erwerbseinkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit
- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Betriebsrenten und private Altersvorsorge
- Arbeitslosengeld I und II (Bürgergeld)
- Krankengeld und andere Sozialleistungen
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge
- Unterhaltszahlungen
Besonderheiten bei der Einkommensermittlung
Nicht alle Einnahmen fließen vollständig in die Berechnung ein.
Bestimmte Sozialleistungen werden nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt:
- Kindergeld
- Elterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrags (300 Euro monatlich)
- Wohngeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe nach SGB XII
Teilweise berücksichtigte Einkünfte:
- Erwerbseinkommen von Kindern wird nur berücksichtigt, soweit es 6.903 Euro jährlich übersteigt
- Bei Arbeitslosengeld II werden nur die anrechnungsfähigen Einkommen herangezogen
Familiengemeinschaft und Einkommensanrechnung
Die Befreiung von Zuzahlungen GKV bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte im Haushalt lebende Familie. Dabei gilt das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft: Das Einkommen aller Familienmitglieder wird zusammengerechnet, gleichzeitig profitieren aber auch alle von der Befreiung.
Zur Familiengemeinschaft gehören:
- Der Versicherte selbst
- Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
Wie Sie eine Befreiung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen GKV § 62 SGB V erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und das Sammeln aller relevanten Unterlagen. Die Krankenkasse stellt hierfür spezielle Antragsformulare zur Verfügung, die sowohl online als auch in den Geschäftsstellen erhältlich sind.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Vollständig ausgefüllter Antrag der Krankenkasse
- Einkommensnachweise aller Familienmitglieder (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheide)
- Nachweis über Familienstand (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
- Belege über bereits geleistete Zuzahlungen des laufenden Jahres
- Bei chronisch Kranken: Ärztliche Bescheinigung über die Dauerbehandlung
- Nachweise über Freibeträge (Kindergeldbescheid, Ausbildungsnachweise)
Der Antragsvorgang im Detail
Die Beantragung der Befreiung von Zuzahlungen erfolgt bei der zuständigen Krankenkasse. Dabei haben Versicherte mehrere Möglichkeiten:
Antragswege:
- Persönliche Abgabe in den Geschäftsstellen der Krankenkasse mit direkter Beratung
- Vollständige Unterlagen per Post einreichen
- Online-Antrag, über das Kundenportal der Krankenkasse (soweit verfügbar)
- E-Mail, bei entsprechender technischer Ausstattung der Krankenkasse
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Während dieser Zeit sollten alle Zuzahlungsbelege sorgfältig aufbewahrt werden, da bei einer rückwirkenden Befreiung eine Erstattung möglich ist.
Besonderheiten bei der Antragstellung
- Rückwirkende Befreiung:
Ein Antrag kann grundsätzlich das ganze Jahr über gestellt werden. Wird die Belastungsgrenze bereits im laufenden Jahr erreicht, kann eine rückwirkende Befreiung ab dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung erfolgen. - Vorauszahlung:
Versicherte können auch eine Vorauszahlung leisten, um sofort eine Befreiung zu erhalten. Diese entspricht der berechneten Belastungsgrenze für das gesamte Jahr. Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Einkommen. - Änderungsmitteilungen:
Während des Jahres müssen wesentliche Einkommensänderungen der Krankenkasse mitgeteilt werden. Dies betrifft beispielsweise Arbeitslosigkeit, Renteneintritt oder Änderungen im Familienstand.
Handlungsempfehlungen für Versicherte
Um die Befreiung von Zuzahlungen nach GKV § 62 SGB V optimal zu nutzen, sollten Versicherte ihre Gesundheitskosten genau dokumentieren und bei Erreichen der Belastungsgrenze schnellstmöglich einen Antrag stellen. Hier erhalten Sie einen Überblick über Vorgehensweisen und Optimierungsstrategien für die Nutzung der Befreiungsregelung, insbesondere für Familien und chronisch Kranke.
Strategische Planung der Zuzahlungen
Eine effektive Nutzung der Befreiung von Zuzahlungen GKV § 62 SGB V erfordert strategische Planung. Versicherte sollten ihre jährlichen Gesundheitskosten und Zuzahlungen systematisch dokumentieren und bei Erreichen der Belastungsgrenze umgehend den Antrag stellen.
Empfohlenes Vorgehen:
- Jahresplanung: Schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Zuzahlungen zu Jahresbeginn ab
- Belegsammlung: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege systematisch in einem Ordner
- Monatliche Kontrolle: Überprüfen Sie monatlich den Stand Ihrer Zuzahlungen
- Rechtzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist
- Vorausplanung: Bei absehbar hohen Kosten können Sie eine Vorauszahlung leisten
Optimierung durch Familienversicherung
Familien können die Befreiungsregelung optimieren, indem sie die Familienversicherung strategisch nutzen. Alle familienversicherten Angehörigen profitieren von der Befreiung des Hauptversicherten, ohne dass deren Zuzahlungen separat berücksichtigt werden müssen.
Optimierungsstrategien:
- Konzentration der Behandlungen auf den Hauptversicherten, wenn medizinisch vertretbar
- Koordination von Behandlungsterminen zur effizienten Ausnutzung der Befreiung
- Berücksichtigung der Familienversicherung bei der Wahl des Versicherungsträgers
Umgang mit chronischen Erkrankungen
Chronisch kranke Versicherte sollten die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent optimal nutzen. Hierzu gehört die frühzeitige ärztliche Dokumentation der chronischen Erkrankung und die kontinuierliche Sammlung entsprechender Nachweise.
Spezielle Empfehlungen für chronisch Kranke:
- Führung eines Behandlungstagebuchs zur Dokumentation der Dauerbehandlung
- Regelmäßige ärztliche Bescheinigungen über die Notwendigkeit der Behandlung
- Koordination mit dem behandelnden Arzt bezüglich der Chroniker-Bescheinigung
- Frühzeitige Beantragung der Befreiung aufgrund der niedrigeren Belastungsgrenze
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Häufige Fehler bei der Antragstellung für Zuzahlungsbefreiungen, wie Dokumentationsfehler und die falsche Ermittlung des Gesamteinkommens, können zu Ablehnungen oder Nachzahlungen führen. Im Folgenden werden Tipps gegeben, um diese Fehler zu vermeiden und die Dokumentation korrekt zu erstellen.
Dokumentationsfehler vermeiden
Ein häufiger Fehler bei der Beantragung der Befreiung von Zuzahlungen GKV ist die unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation. Versicherte sollten alle Belege systematisch sammeln und dabei folgende Punkte beachten:
Typische Dokumentationsfehler:
- Verlust von Zuzahlungsbelegen
- Unvollständige Angaben zum Familieneinkommen
- Fehlende Nachweise über Freibeträge
- Verspätete Antragstellung nach Erreichen der Belastungsgrenze
Präventionsmaßnahmen:
- Digitale Belegerfassung durch Smartphone-Apps der Krankenkassen
- Monatliche Kontrolle und Ablage aller Belege
- Kopien aller eingereichten Unterlagen
- Rechtzeitige Beschaffung aller erforderlichen Nachweise
Einkommensangaben korrekt erfassen
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens treten häufig Fehler auf, die zu einer falschen Berechnung der Belastungsgrenze führen können.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern:
- Korrekte Erfassung aller Einkommensarten
- Berücksichtigung von Freibeträgen
- Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoeinkommen
- Behandlung von unregelmäßigen Einkünften
Fazit: Ihre Rechte bei der Befreiung von Zuzahlungen optimal nutzen
Die Befreiung von Zuzahlungen GKV nach § 62 SGB V ist ein wichtiges soziales Schutzinstrument, das Versicherte vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch Gesundheitskosten schützt. Mit der richtigen Vorbereitung und systematischen Herangehensweise können Sie Ihre Ansprüche optimal geltend machen. Die Belastungsgrenzen von zwei Prozent für allgemein Versicherte und einem Prozent für chronisch Kranke bieten einen effektiven Schutz vor finanzieller Überforderung. Durch die frühzeitige Planung, systematische Belegsammlung und rechtzeitige Antragstellung können Sie die maximalen Vorteile aus dieser Regelung ziehen. Besonders wichtig ist die vollständige und korrekte Dokumentation aller relevanten Unterlagen sowie die Beachtung der spezifischen Regelungen für chronisch Kranke. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden, die Sie bei der Antragstellung unterstützt und berät. Die Befreiung von Zuzahlungen GKV § 62 SGB V ist mehr als nur eine Kosteneinsparung – sie gewährleistet, dass alle Versicherten unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen haben. Nutzen Sie dieses Recht bewusst und informiert, um Ihre Gesundheitsversorgung optimal zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen zur Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 62 SGB V
- Wer kann eine Befreiung von Zuzahlungen beantragen?
Versicherte, die gesetzlich krankenversichert sind, können eine Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Familienmitglieder, die über den Versicherten mitversichert sind. - Wie lange gilt die Befreiung von Zuzahlungen?
Die Befreiung von Zuzahlungen gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Sie kann jedoch auch für einen längeren Zeitraum, beispielsweise bei chronisch kranken Versicherten, ausgestellt werden. - Wie erfolgt die Beantragung der Befreiung von Zuzahlungen?
Die Befreiung von Zuzahlungen kann bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Hierfür ist ein Antrag auszufüllen und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen oder andere Nachweise einzureichen. - Welche Voraussetzungen müssen für eine Befreiung von Zuzahlungen erfüllt sein?
Um eine Befreiung von Zuzahlungen zu erhalten, müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise eine bestimmte Einkommensgrenze oder eine chronische Erkrankung. - Welche Zuzahlungen werden von der Befreiung abgedeckt?
Die Befreiung von Zuzahlungen gilt für Zuzahlungen zu Arznei-, Verbands- und Heilmitteln, Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Krankenhausaufenthalten sowie für Zuzahlungen zu Fahrkosten bei ambulanter Behandlung. - Kann eine Befreiung von Zuzahlungen rückwirkend beantragt werden?
Eine Befreiung von Zuzahlungen kann in der Regel nicht rückwirkend beantragt werden. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wurde. - Kann eine Befreiung von Zuzahlungen auch abgelehnt werden?
Ja, dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde. - Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Befreiung von Zuzahlungen kann je nach Krankenkasse variieren. In der Regel wird jedoch innerhalb weniger Wochen über den Antrag entschieden. - Welche Unterlagen werden für einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen benötigt?
Für einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen werden in der Regel Nachweise über die Voraussetzungen benötigt, z.B. ein ärztliches Attest bei chronischer Erkrankung oder eine Bescheinigung über das Einkommen. Die genauen Unterlagen können bei der Krankenkasse erfragt werden. - Gibt es Ausnahmen von der Befreiung von Zuzahlungen?
Ja, es gibt bestimmte Leistungen, bei denen keine Befreiung von Zuzahlungen möglich ist, wie z.B. bei künstlichen Befruchtungen oder kosmetischen Operationen. Hier müssen Versicherte die Kosten selbst tragen. In welchen Fällen kann eine Befreiung von Zuzahlungen widerrufen werden?
Eine Befreiung von Zuzahlungen kann widerrufen werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Befreiung ändern oder die Nachweise nicht mehr gültig sind. Auch bei falschen Angaben oder Betrug kann die Befreiung widerrufen werden. In diesem Fall müssen Versicherte die Zuzahlungen nachträglich leisten.
Der Beitrag wurde zuletzt am 22 .12. 2025 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen. Versicherte der GKV sollten bei Fragen zu Zuzahlungsbefreiungen und Kostenübernahmen ihre Krankenkasse kontaktieren, die auch über Härtefallregelungen informieren kann.

