FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie beschreibt, in welchem Umfang die Arbeitsmöglichkeiten eines Versicherten durch die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingeschränkt sind. Die MdE wird in Prozent angegeben.

Wie wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt?
Entscheidend ist nicht allein die medizinische Diagnose. Bewertet wird, wie stark die Folgen des Versicherungsfalls das körperliche und geistige Leistungsvermögen beeinträchtigen und dadurch die Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens vermindern. Grundlage der Beurteilung sind insbesondere die festgestellten Unfall- oder Krankheitsfolgen und medizinische Gutachten.

Was bedeutet eine MdE von 20 Prozent?
Eine MdE von 20 Prozent bedeutet nicht, dass die betroffene Person nur noch zu 80 Prozent arbeiten kann oder ihr Einkommen um 20 Prozent gesunken sein muss. Der Prozentsatz beschreibt vielmehr, in welchem Umfang die Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens durch die Folgen des Versicherungsfalls eingeschränkt sind.

Wann führt eine MdE zu einer Verletztenrente?
In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Für mehrere Versicherungsfälle gelten besondere Regelungen. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich insbesondere nach dem Grad der MdE und dem maßgeblichen Jahresarbeitsverdienst.

Ist die MdE dasselbe wie Erwerbsminderung?
Nein. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung sind unterschiedliche Begriffe. Bei der Erwerbsminderung wird grundsätzlich danach beurteilt, wie viele Stunden täglich ein Versicherter unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Die MdE der gesetzlichen Unfallversicherung wird dagegen in Prozent angegeben und bezieht sich auf die durch einen Versicherungsfall verminderten Arbeitsmöglichkeiten.

Ist die MdE dasselbe wie der Grad der Behinderung?
Nein. Auch der Grad der Behinderung (GdB) ist von der MdE zu unterscheiden. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine bestimmte MdE führt deshalb nicht automatisch zu einem gleich hohen GdB – und umgekehrt.

Kann sich die MdE verändern?
Ja. Verbessern oder verschlechtern sich die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wesentlich, kann die Höhe der MdE neu festgestellt werden. Dadurch kann sich auch die Höhe einer Verletztenrente verändern.

Weitere Informationen zur Absicherung nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die davon zu unterscheidende Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern wir in unserer FAQ zur Erwerbsminderung.

Synonyme: MdE