Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um Beiträge, die zu bezahlen sind oder als ausgeglichen gelten, wenn kraft Gesetzes oder auf Antrag eine Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung besteht.

Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer, wenn ihr monatliches Entgelt kontinuierlich über 450,00 € (Stand: 2022) liegt. In diesem Fall werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der Beitragssatz wird in der Regel hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Ausnahmen betreffen insbesondere die sogenannten Midijobs. Das Arbeitsentgelt ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen nicht dem Pflichtbeitrag. Der jeweilige Pflichtbeitrag wird vom Arbeitgeber direkt vom Arbeitsentgelt abgezogen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Anteil bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Gespeichert werden alle Beiträge, Verdienste und Informationen im Versicherungskonto. Früher dienten Versicherungskarten und Versicherungsausweise als Nachweis für die Beitragszahlung. Heute reichen auch einfache Bescheinigungen oder aber die monatliche Gehaltsabrechnung aus.

Auch Selbstständige können sich auf Antrag pflichtversichern oder versicherungspflichtig sein. Sie müssen ihren Pflichtbeitrag jedoch allein entrichten. Für Selbstständige gilt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze. Oft wird ein Regelbeitrag gezahlt, der dem Pflichtbeitrag eines durchschnittlichen Arbeitsentgeltes entspricht. Durch eine Kontenklärung kann überprüft werden, ob alle Versicherungszeiten gespeichert worden sind.

 

Synonyme: Pflichtbeitrag