Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Berufskrankheit

Welche Leiden zu den Berufskrankheiten zählen, wird in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt. Dies sind Erkrankungen, die eingetreten sind, wenn Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit einer weitaus höheren Gefährdung ausgesetzt sind als der Durchschnitt der Bevölkerung. Bevor eine gesundheitliche Beeinträchtigung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, muss dies durch wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen werden.

Für die Anerkennung einer Berufskrankheit genügt demzufolge der schlichte Zusammenhang einer Erkrankung mit einer beruflichen Tätigkeit nicht. Daraus resultiert, dass nur jeder zwölfte Antrag auf Rentenleistungen bewilligt wird.

Aber selbst wenn Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, ist die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht zu bewältigen. Die Rentenhöhe beträgt zwei Drittel des letzten Jahresverdienstes. Bei einem Jahresverdienst von 48.000 € sind dies 32.000 €, somit monatlich ca. 1.300 € weniger. Noch problematischer wird es, wenn nur eine geminderte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. Wird eine Invalidität von 30 Prozent anerkannt, werden bloß 30 % der Rente gezahlt. Statt 32.000 € verblieben also noch 9.600 €.

Daraus folgt:

  1. Ohne eine private Vorsorge ist die Einkommensabsicherung nicht gewährleistet. Dies schon allein aus der Tatsache heraus, dass eine Erwerbsunfähigkeit bedeutet, keinerlei Berufstätigkeit ausführen zu können.
  2. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet eine Rentenzahlung, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann.