Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Berufsgenossenschaften

In Deutschland gibt es insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in verschiedenen Branchen zuständig sind. Sie sind Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und werden durch Beiträge der Unternehmen finanziert.

Die erste Berufsgenossenschaft wurde bereits im Jahr 1885 gegründet und ist somit die älteste in Deutschland. Seitdem haben sich weitere Berufsgenossenschaften gebildet, um die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Branchen abzudecken.

Die neun Berufsgenossenschaften sind:

  1. Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW)
    Die BGHW ist zuständig für den Handel, die Logistik und die damit verbundenen Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel der Einzelhandel, Großhandel, Speditionen, Lagerhaltung und der Versandhandel.

  2. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
    Die BG ETEM ist für die Branchen Energie, Textil, Elektro und Medien zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Energieerzeugung und -verteilung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Elektro- und Informationstechnik sowie die Medienbranche.

  3. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
    Die BGHM ist für die Branchen Holz und Metall zuständig. Dazu gehören zum Beispiel die Holz- und Möbelindustrie, die Metall- und Elektroindustrie, aber auch die Bauwirtschaft.

  4. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Die BGN ist zuständig für die Bereiche Nahrungsmittel, Getränke und Gastgewerbe. Dazu gehören unter anderem die Lebensmittelproduktion, die Gastronomie, aber auch die Landwirtschaft und der Gartenbau.

  5. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
    Die BG RCI ist für die Branchen Rohstoffe und chemische Industrie zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bergbau- und Rohstoffindustrie, die chemische Industrie sowie die Kunststoff- und Kautschukindustrie.

  6. Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
    Die BG Verkehr ist für die Branchen Verkehr, Post, Logistik und Telekommunikation zuständig. Dazu gehören zum Beispiel der Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr, aber auch die Post- und Kurierdienste sowie die Telekommunikationsbranche.

  7. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die BGW ist für die Branchen Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig. Dazu gehören unter anderem die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe.

  8. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
    Die BG BAU ist für die Bauwirtschaft zuständig. Dazu gehören unter anderem der Hoch- und Tiefbau, der Straßenbau, aber auch das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk.

  9. Unfallkasse des Bundes (UKB)
    Die UKB ist für die Beschäftigten des Bundes und der Länder zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bundesverwaltung, die Bundeswehr, die Polizei und die Feuerwehr.

Jede Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und zu überwachen. Dazu gehören unter anderem die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Rehabilitation von verletzten oder erkrankten Beschäftigten sowie die finanzielle Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, bieten die Berufsgenossenschaften verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Schulungen und Seminare, aber auch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld oder Renten.

Zusätzlich arbeiten die Berufsgenossenschaften eng mit anderen Institutionen wie den Gewerbeaufsichtsämtern, den Krankenkassen und den Unfallversicherungsträgern zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich zu gewährleisten.

Insgesamt tragen die Berufsgenossenschaften somit einen wichtigen Teil zur Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland bei und sind ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Durch ihre spezifische Ausrichtung können sie gezielt auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Branchen eingehen und somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung leisten.