Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Berufsgenossenschaft | Gewerbliche Berufsgenossenschaften gelten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Unternehmen und Betriebe der Privatwirtschaft in Deutschland sowie deren Beschäftigte zuständig sind. Gewerbliche Berufsgenossenschaften gliedern sich nach Wirtschaftszweigen auf. Zusätzlich gibt es landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die ihre Zuständigkeit regional aufteilen. Berufsgenossen zählen als Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung und sind damit Sozialversicherungsträger. Sie sind durch eine Verfassung organisiert, die sich aus dem Sozialgesetzbuch ergibt. Auch wenn die Bezeichnung als „Genossenschaft“ darauf hindeutet, haben Berufsgenossenschaften keine eigene Rechtsform, sondern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts vorgesehen, die sich selbst verwalten. Die Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind die Unternehmen der jeweiligen Gewerbe. Die Mitgliedsunternehmen haben Pflichtbeiträge zu leisten, worüber sich die Berufsgenossenschaft in Teilen finanziert. Die Aufgabe von Berufsgenossenschaften ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Schulunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefahren für die Gesundheit. Wenn Beschäftigte einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, erfolgt die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaften gleichen Folgen von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten finanziell aus, wobei keine Eigenanteile oder Selbstbeteiligungen zu leisten sind. Tritt ein Versicherungsfall ein, leisten Berufsgenossenschaften Entschädigungen an die Versicherten oder deren Hinterbliebenen. Die Berufsgenossenschaften müssen mit allen geeigneten Mitteln unfallbedingte Gesundheitsschäden beseitigen, verbessern, Verschlimmerungen verhüten sowie Folgen mindern. Deshalb arbeiten Berufsgenossenschaften auch mit Durchgangsärzten, Ärzten und Krankenhäusern zusammen. Gelingt eine medizinische Rehabilitation nicht oder kann das Unfallopfer dennoch nicht wieder in seinem alten Beruf arbeiten, so sorgt die Berufsgenossenschaft auch für eine soziale bzw. berufliche Rehabilitation durch Umschulungen, Weiterbildung und Integrationsmaßnahmen. Genossenschaften unterstützen finanziell durch Verletztengeld, Rente, Sterbegeld oder auch Überführungskosten für die Hinterbliebenen. Bei einer Pflegebedürftigkeit des Unfallopfers erbringt die Berufsgenossenschaft die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung. Damit Unfälle und Berufskrankheiten in der Praxis reduziert werden können, leisten Berufsgenossenschaften ein hohes Maß an Präventionsarbeit. Sie beraten Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes sowie Gesundheitsschutzes und überwachen die Abläufe. Durch die Unfallversicherungsträger werden Unfallverhütungsvorschriften und Regelwerke erlassen, deren Einhaltung von den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften überprüft wird. Die von den Aufsichtspersonen nach einer Überprüfung angeordneten Maßnahmen können notfalls auch mit Zwangsmitteln umgesetzt werden. Berufsgenossenschaften betreiben eigene Bildungseinrichtungen, in denen Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit geschult werden.
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