Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Courtage

 Eine Courtage wird auch Provision oder Erfolgshonorar genannt und einem Makler nach erfolgreicher Vermittlung eines Geschäfts gezahlt. Makler haben einen Anspruch auf die Zahlung der Courtage, wenn das zugrundeliegende Geschäft durch ihr aktives Zutun abgeschlossen werden konnte.

Makler gelten in Deutschland als Vermittler von Verträgen über Immobilien, Mietverhältnisse, Wertpapiere, Versicherungen, Finanzprodukte und Hochzeiten. Die jeweilige Courtage oder Provision gilt als Honorar des Maklers, dessen Höhe entweder frei vereinbart, gesetzlich vorgeschrieben oder unterschiedlich begrenzt sein kann. Immobilienmakler berechnen zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zzgl. Steuer, während Wohnungsmakler ihre Provision auf zwei Kaltmieten zzgl. Steuer begrenzen müssen. Bei vermittelten Verträgen gelten generell beide Vertragsparteien je zur Hälfte als Kostenschuldner für die Courtage. Fällig wird eine Courtage bei Vertragsabschluss, weshalb auch von Erfolgshonorar gesprochen wird. Kommt es nicht zum Vertrag, hat der Makler auch keinen Anspruch auf Provisionszahlung.

Im Börsenwesen erhält der Börsenmakler oder Kursmakler eine Courtage für die Vermittlung der Geschäfte. Die Höhe der Courtage kann einheitlich in Prozent oder in Promille vom Kurswert oder als fester Satz pro Stück festgelegt werden. Im Versicherungswesen erhält der Versicherungsmakler eine einmalige oder fortlaufende Courtage als Vergütung vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverhältnissen. Die Höhe dieser Provisionen wird in Courtagevereinbarungen festgelegt, die Versicherungsmakler mit den jeweiligen Gesellschaften schließen.

Synonyme - Maklergebühr,Maklerprovision,Provsion,Erfolgshonorar
Cost-Average-Effekt

Der Cost-Average-Effekt oder Durchschnittskosteneffekt beschreibt die Auswirkungen bei einer Anlageverteilung über einen längeren Zeitraum, wie etwa bei Fondssparplänen.

Durch den Cost-Average-Effekt werden bei niedrigen Kursen mehr Wertpapiere gekauft als in Hochkurs-Zeiten. Dies führt dazu, dass sich immer viele günstig erworbene Papiere im Bestand befinden und das „richtige Timing“ weniger relevant ist. Es kommt auf die Konstellation an, ob wegen des Cost-Average-Effekts bessere Performances zu erwarten sind als bei Einmalanlagen. Ausschlaggebend sind Anlageform und Wertentwicklung. Positiv wirkt sich der Cost-Average-Effekt bei fallenden Kursen in Bärenmärkten aus, da dann im Gegensatz zur Einmalanlage mehr günstigere Papiere gekauft werden können.

Synonyme - Durchschnittskosteneffekt
Claims-Made-Prinzip

Das Claims-Made-Prinzip ist auch als Anspruchserhebungs-Prinzip bekannt und definiert die Umstände und Voraussetzungen für einen versicherten Schadenfall. Entscheidend ist beim Claims-Made-Prinzip, dass die Erhebung der Ansprüche innerhalb der Laufzeit der Versicherung erfolgt.

Üblich ist das Claims-Made-Prinzip in D & O Versicherungen, also in Directors & Officers Versicherungen, die Sonderformen der Berufshaftpflichtversicherungen darstellen. Bei Betriebshaftpflichtversicherungen und anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen wird jedoch regelmäßig die Schadenereignistheorie angewendet. Dabei ist das Schadenereignis das Ereignis, welches den Schaden unmittelbar herbeigeführt hat. Bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen wird die Verstoßtheorie angewendet, die auf den Zeitpunkt des beruflichen oder betrieblichen Versehens abzielt.

Das Claims-Made-Prinzip findet Verwendung in anglo-amerikanischen Haftpflichtverträgen sowie in Haftpflichtpolicen von international agierenden Betrieben und Unternehmen. Nach dem Claims-Made-Prinzip kommt es unabhängig vom Zeitpunkt des Pflichtenverstoßes oder Schadeneintritts auf den Zeitraum an, in dem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Claims-Made-Prinzip an den aktuellen Bedingungen und Deckungssummen aus.

Synonyme - Anspruchserhebungsprinzip
Call

Bei einem Call handelt es sich um eine Kaufoption, die dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht) einräumt, bis zu festgelegten Terminen, Preisen und Konditionen einen bestimmten Vermögenswert kaufen zu können. Call-Optionen gewinnen an Wert, wenn der Basiswert ansteigt.

Die verkaufende Partei der Call-Option wird „Stillhalter“ betitelt, weil dieser bis zum Ablauf der Option für die Ausübung des Geschäfts den Bezugswert zu jeder Zeit liefern können muss. Der Stillhalter darf also veroptionierte Bezugswerte nicht verkaufen. Dafür bekommt er vom Käufer des Call eine Prämie, die regelmäßig über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen liegt. Der Käufer eines Call geht von steigenden Kursen aus. Er hat die Möglichkeit, die Option an Dritte zu veräußern oder sie bis zum Verfalltermin selbst auszuüben. Das mit einem Call verbundene Risiko ist daher auf die Prämie begrenzt. Der Veräußerer rechnet hingegen mit gleichbleibenden oder leicht fallenden Kursen. Wird ein Call nicht ausgeübt, verfällt er ohne Wert. Der Gegensatz zu einem Call wird „Put“ genannt.

Synonyme - Kaufoption