Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Courtage

 Eine Courtage wird auch Provision oder Erfolgshonorar genannt und einem Makler nach erfolgreicher Vermittlung eines Geschäfts gezahlt. Makler haben einen Anspruch auf die Zahlung der Courtage, wenn das zugrundeliegende Geschäft durch ihr aktives Zutun abgeschlossen werden konnte.

Makler gelten in Deutschland als Vermittler von Verträgen über Immobilien, Mietverhältnisse, Wertpapiere, Versicherungen, Finanzprodukte und Hochzeiten. Die jeweilige Courtage oder Provision gilt als Honorar des Maklers, dessen Höhe entweder frei vereinbart, gesetzlich vorgeschrieben oder unterschiedlich begrenzt sein kann. Immobilienmakler berechnen zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zzgl. Steuer, während Wohnungsmakler ihre Provision auf zwei Kaltmieten zzgl. Steuer begrenzen müssen. Bei vermittelten Verträgen gelten generell beide Vertragsparteien je zur Hälfte als Kostenschuldner für die Courtage. Fällig wird eine Courtage bei Vertragsabschluss, weshalb auch von Erfolgshonorar gesprochen wird. Kommt es nicht zum Vertrag, hat der Makler auch keinen Anspruch auf Provisionszahlung.

Im Börsenwesen erhält der Börsenmakler oder Kursmakler eine Courtage für die Vermittlung der Geschäfte. Die Höhe der Courtage kann einheitlich in Prozent oder in Promille vom Kurswert oder als fester Satz pro Stück festgelegt werden. Im Versicherungswesen erhält der Versicherungsmakler eine einmalige oder fortlaufende Courtage als Vergütung vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverhältnissen. Die Höhe dieser Provisionen wird in Courtagevereinbarungen festgelegt, die Versicherungsmakler mit den jeweiligen Gesellschaften schließen.

Synonyme: Maklergebühr,Maklerprovision,Provsion,Erfolgshonorar