Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Makler

Ein Makler ist ein Vermittler, der gewerblich für andere die Vermittlung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, Versicherungen, Mietverhältnissen, Beförderungen oder anderen Geschäften des Handelsverkehrs übernimmt.

Der Begriff „Makler“ entstammt dem niederdeutschen Begriff „makeln“ und bedeutet in diesem Zusammenhang „Geschäfte machen“. Makler werden als Vermittler für eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages tätig. Die gesetzlichen Bestimmungen von Maklerverträgen sind in §§ 652 ff. BGB und bei Handelsmaklern in §§ 93 ff. HGB geregelt. In einem Maklervertrag wird festgehalten, dass Auftraggeber verpflichtet werden, bei Erfolg (also Abschluss eines Vertrages) einen Maklerlohn (Provision bzw. Courtage) zu zahlen. Ein Anspruch auf Maklerprovision hat der Makler nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Auftraggebern.

In Deutschland können Makler ihre Tätigkeit auch ohne eine berufsspezifische Qualifikation ausüben. Erforderlich ist zur Ausübung eines Maklergewerbes eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Wie Makler im Immobiliensektor ihre Tätigkeit auszuüben haben, gibt die MaBV Makler- und Bauträgerverordnung vor.

Unterschieden wird zwischen Nachweis- und Vermittlungsmaklern. Nachweismakler müssen die Möglichkeit zu einem Vertragsabschluss nachweisen, um für ihre Leistungen bezahlt zu werden. Er muss also eine Gelegenheit zum Abschluss des jeweiligen Vertrages herbeiführen, also beispielsweise einen Kaufinteressenten mit dem Immobilieneigentümer für Vertragsverhandlungen zusammenbringen. Vermittlungsmakler sollen den Abschluss von Hauptverträgen herbeiführen, also nicht abschlussbereite Interessen bis hin zum Abschluss des Vertrages vermitteln. Hierbei hat er in Bezug auf beide Vertragsparteien Neutralität zu wahren.

Ein Versicherungsmakler schließt mit Interessenten einen Maklerauftrag vor dem Hintergrund des benötigten Versicherungsschutzes. Er vermittelt den Abschluss von Versicherungsverträgen und übernimmt, je nach Konstellation, auch die Betreuung von Kunden und Verträgen. Im Gegensatz zum Großteil der Versicherungsvertreter ist der Versicherungsmakler unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft. Ein Unterschied zu anderen Maklern besteht bei Versicherungsmaklern in Bezug auf die Provision, die der Makler in der Regel von den Versicherungsgesellschaften erhält.