Eine private Rentenversicherung verbindet langfristigen Vermögensaufbau mit der Möglichkeit einer lebenslangen Rente. Während der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Beiträge oder einen Einmalbeitrag ein. Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange Rente; bei vielen ungeförderten Verträgen kann stattdessen auch eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten gewählt werden. Welche Leistungen garantiert sind und welche von der Entwicklung der Kapitalanlage abhängen, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Private Rentenversicherungen unterscheiden sich vor allem darin, wie die Beiträge angelegt werden, welche Garantien vereinbart sind und welche Chancen auf zusätzliche Erträge bestehen. Deshalb sollte nicht allein die prognostizierte Ablaufleistung betrachtet werden. Kosten, Flexibilität, Garantien und die Möglichkeiten bei einer vorzeitigen Vertragsänderung sind für die langfristige Altersvorsorge ebenso wichtig.
Welche Arten privater Rentenversicherungen gibt es?
Bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen lassen sich drei grundlegende Produktkonzepte unterscheiden. Die Grenzen sind in der Praxis allerdings nicht immer scharf, weil Versicherer unterschiedliche Anlage- und Garantiekonzepte miteinander kombinieren.
Klassische private Rentenversicherungen setzen stärker auf Garantien und eine vom Versicherer gesteuerte Kapitalanlage. Je nach Tarif werden bestimmte Leistungen garantiert; darüber hinaus können Überschüsse hinzukommen. Welche Leistungen garantiert sind und welche zusätzlichen Leistungen in Aussicht gestellt werden, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag. Mehr dazu erfahren Sie unter klassische private Rentenversicherung.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Vertragsguthaben ganz oder teilweise in Investmentfonds angelegt. Dadurch kann es stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilnehmen. Gleichzeitig schwankt der Vertragswert stärker, und bei Verträgen ohne entsprechende Garantien kann die spätere Leistung niedriger ausfallen als ursprünglich erwartet. Die unterschiedlichen Möglichkeiten erläutern wir unter fondsgebundene Rentenversicherung.
Hybrid-Rentenversicherungen verbinden Garantieelemente mit einer kapitalmarktorientierten Anlage. Je nach Tarif wird das Vertragsvermögen beispielsweise zwischen Sicherungsvermögen und Fonds aufgeteilt oder nach anderen Regeln zwischen sicherheits- und chancenorientierten Anlagen gesteuert. Die Konzepte unterscheiden sich teilweise erheblich. Einen genaueren Blick darauf werfen wir unter Hybrid-Rentenversicherung.
Welche Rolle spielen Riester-Rente und Basisrente?
Neben ungeförderten privaten Rentenversicherungen gibt es staatlich geförderte Formen der privaten Altersvorsorge. Dazu gehören die Riester-Rente und die Basisrente. Sie sind keine weiteren Produktkonzepte neben klassischen, fondsgebundenen oder hybriden Rentenversicherungen, sondern unterliegen jeweils besonderen gesetzlichen und steuerlichen Regelungen.
Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile gefördert. Für bis Ende 2026 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz; sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Ab 2027 gelten für neue geförderte Altersvorsorgeverträge die Regelungen der reformierten privaten Altersvorsorge. Bestehende Riester-Verträge müssen deshalb nicht allein wegen der Reform beendet oder umgestellt werden.
Die Basisrente (Rürup-Rente) folgt einem anderen Förderprinzip. Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dafür ist das angesparte Altersvorsorgevermögen grundsätzlich für eine lebenslange Rentenzahlung gebunden. Ein freies Kapitalwahlrecht wie bei vielen ungeförderten privaten Rentenversicherungen besteht nicht.
Welche Vorteile kann eine private Rentenversicherung bieten?
Ein wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, aus dem angesparten Kapital eine lebenslange Rente zu beziehen. Damit lässt sich das Risiko absichern, dass das für den Ruhestand angesparte Vermögen bei einem langen Leben vorzeitig aufgebraucht wird. Je nach Vertrag können außerdem Kapitalwahlrechte, Zuzahlungen, Entnahmen, Beitragsänderungen oder Leistungen für Hinterbliebene vereinbart sein.
Auch die steuerliche Behandlung kann bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Sie richtet sich unter anderem nach der Vertragsart, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und danach, ob das Kapital als Rente oder – soweit vertraglich möglich – als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Eine pauschale Aussage, private Rentenversicherungen seien grundsätzlich steuerlich begünstigt, wäre deshalb zu einfach. Ausführlicher behandeln wir dies unter Steuern bei privaten Rentenversicherungen.
Welche Risiken und Nachteile sollten berücksichtigt werden?
Private Rentenversicherungen sind auf eine lange Laufzeit ausgelegt. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls Kosten der Kapitalanlage können die tatsächlich erzielte Rendite mindern. Bei fondsgebundenen Verträgen kommen Schwankungen der Kapitalmärkte hinzu. Wie stark sich diese auswirken, wird wesentlich durch die konkrete Vertragsgestaltung bestimmt.
Auch die Inflation spielt bei einer langfristigen Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Eine über viele Jahre gleichbleibende nominale Rente verliert bei steigenden Preisen an Kaufkraft. Bei der Auswahl eines Vertrages sollte deshalb nicht nur die zu Beginn ausgewiesene Rentenhöhe betrachtet werden, sondern auch, wie sich die Leistung bis zum Rentenbeginn und während des Rentenbezugs entwickeln kann.
Problematisch kann außerdem ein vorzeitiger Ausstieg sein. Besonders in den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegen. Bevor eine private Rentenversicherung beendet wird, sollten daher auch Möglichkeiten wie eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung geprüft werden. Mehr dazu finden Sie unter Private Rentenversicherung kündigen.
Wie sicher ist eine private Rentenversicherung?
Sicherheit bedeutet bei einer privaten Rentenversicherung nicht bei jedem Vertrag dasselbe. Bei klassischen und garantieorientierten Tarifen übernimmt der Versicherer einen größeren Teil der Anlage- und Garantierisiken. Bei fondsgebundenen Verträgen trägt der Versicherungsnehmer dagegen stärker die Folgen der Kapitalmarktentwicklung. Welche Leistungen tatsächlich garantiert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Lebensversicherer unterliegen zudem gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihre Kapitalausstattung und Kapitalanlage. Für den Fall finanzieller Schwierigkeiten eines Versicherers bestehen weitere Sicherungsmechanismen. Wie diese funktionieren und wo ihre Grenzen liegen, erläutern wir ausführlicher unter Sicherheit privater Rentenversicherungen.
Für wen kann eine private Rentenversicherung sinnvoll sein?
Eine private Rentenversicherung kommt vor allem für Menschen infrage, die zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufbauen und daraus später eine lebenslange Rente beziehen möchten. Wie viel Sicherheit dabei gewünscht wird und welcher Anteil des Kapitals stärker an den Kapitalmärkten investiert werden soll, ist eine persönliche Entscheidung. Auch Laufzeit, Kosten und die notwendige Flexibilität während der Ansparphase sollten dazu passen.
Vor einem Abschluss sollte zunächst geklärt werden, welche Versorgung im Alter bereits zu erwarten ist und ob eine Versorgungslücke besteht. Erst danach stellt sich die Frage, welchen Beitrag eine private Rentenversicherung innerhalb der persönlichen privaten Altersvorsorge leisten soll. So steht nicht das Produkt am Anfang der Entscheidung, sondern der tatsächliche Vorsorgebedarf.
