Begriff | Definition |
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Rürup-Rente | Die auch Basis-Rente genannte Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und gutverdienende Angestellte. Wie bei der gesetzlichen Rente können die Einzahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Zu den bekannten Nachteilen der Rürup-Rente gehört die Unkündbarkeit und Nicht-Vererbbarkeit des jeweiligen Vertrages. Die Rürup-Rente gehört zu den privaten Altersvorsorge-Produkten. Der Vertrag wird mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen. Während die gesetzliche Rente auf einem Umlageverfahren basiert, wird bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente regelmäßig Geld während der Ansparphase eingezahlt, um später daraus eine Rente zu erhalten. Auf das eingezahlte Geld kann nicht mehr zugegriffen werden. Können Zahlungen nicht mehr geleistet werden, muss der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Bei der Rürup-Rente gibt es mit klassischen, fondsgebundenen oder Fondssparplänen verschiedene Anlageverfahren. Die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge können bis zur Höchstgrenze als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 können maximal 26.528 € geltend gemacht werden. Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließen, da die Basisrente jedem offen steht. Entwickelt wurde die Rürup-Rente jedoch für Selbstständige, um für den Ruhestand ansparen zu können und die gesetzliche Rente zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Generell gilt, dass je mehr Geld verdient und in den Rürup-Vertrag investiert wird, umso mehr lohnt sich die Altersvorsorge. Die Rürup-Rente empfiehlt sich für Selbstständige oder Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden. Es ist möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Verwaltungskosten müssen dennoch bis zur Rente weiter gezahlt werden. Im Ruhestand wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, sodass auch eine Auszahlung in einem Betrag nicht möglich ist. Der Anspruch auf Rürup-Rente kann nicht auf andere übertragen werden und auch eine Vererbung ist nicht möglich. Hinterbliebene werden als nicht abgesichert. Für diesen Zweck muss ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.
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Basisrente |