Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Lebenslange Rente

Eine lebenslange Rente wird nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von der privaten Rentenversicherung gezahlt. Rentenversicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer lebenslangen Rente für den Erlebensfall ab. Diese Rente wird bis unabhängig vom Alter bis zum Tod ausgezahlt.

Da in vielen Fällen die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um das Alter im gewohnten Lebensstandard zu verbringen, dient eine private Rentenversicherung der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern garantierte Leistungen im Alter an. Diese können in Form einer lebenslangen Rente, die monatlich ausgezahlt wird, oder aber im Rahmen des Kapitalwahlrechts als einmalige Kapitalzahlung ausgewählt werden. Das angesparte Kapital für die Leistungen setzt sich aus den eingezahlten Prämien, einem garantierten Zinssatz sowie den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft zusammen. Der jeweilige Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Rentenversicherungen können zusätzlich um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- oder Pflegerenten-Zusatzversicherungen erweitert werden. Durch eine private Rentenversicherung kann je nach Tarif und Vertrag nicht nur eine garantierte lebenslange Rente erzielt, sondern auf Wunsch auch eine Angehörigen-Versorgung durch Todesfallleistungen vereinbart werden. Sehr verbreitet ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der durch regelmäßige Zahlungen und manchmal auch Einmalzahlungen das Kapital aufgebaut wird. Vereinbart werden kann auch ein Kapitalwahlrecht. In diesen Fällen wird statt der lebenslangen Rente am Ende der Sparphase einmalig Kapital ausgezahlt. 

Die garantierte lebenslange Rente der Rentenversicherung macht die Altersvorsorge kalkulierbar. Durch die lebenslangen Zahlungen wird das Risiko des frühzeitigen Kapitalverbrauchs ausgeschlossen. In erster Linie dient die Rentenversicherung der Altersvorsorge der Versicherten selbst. Eine Hinterbliebenenversorgung kann gesondert vereinbart werden. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung dient eine Lebensversicherung dem kalkulierbaren Vermögensaufbau sowie der Angehörigen bereits vor Eintritt in das Rentenalter.

Bei den lebenslangen Renten der Rentenversicherung kann auch eine Sofortrente vereinbart werden, die unmittelbar nach Vertragsschluss ausgezahlt wird und deshalb besonders für ältere Menschen interessant ist. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass der entsprechende Beitrag auf einmal eingezahlt wird, der naturgemäß die Höhe der lebenslangen Rente beeinflusst. Häufig wird hier auf Ablaufleistungen aus einer Lebensversicherung oder Gelder aus einer Erbschaft zurückgegriffen.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird der Sparanteil der Prämie in Fond angelegt, die Versicherungsnehmer häufig selbst auswählen dürfen und fortan daran beteiligt sind. Hieraus entstehen Chancen und Risiken aus Kursgewinnen und -verlusten.