Altersvorsorge

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Sinnvolle Alternativen zur Kündigung einer bestehen Rentenversicherung:

Viele Menschen haben angesichts der durchschnittlichen gesetzlichen Rente Angst davor, im Alter nicht genug Geld zum Leben zu haben: Sie betrug Ende 2018 durchschnittlich 906 Euro. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatte, erhielt im Durchschnitt 1.311 Euro brutto. Das geht aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Kein Wunder, dass da der Wunsch nach einer zusätzlichen privaten Rente entsteht. Doch was kann später dazu führen, dass Versicherte ihre private Rentenversicherung kündigen wollen?

 

Warum private Rentenversicherungen gekündigt werden

Wie für die Lebensversicherungen ist das lange anhaltende niedrige Zinsniveau auch für private Rentenversicherungen ein großes Problem: Weil die Renditen für die Versicherten immer schlechter werden, sind sie auf der Suche nach rentableren Anlagen.

Auch die Laufzeit erweist sich in zahlreichen  Fällen als problematisch: Private Rentenversicherungen sind so angelegt, dass sie über eine sehr lange Laufzeit vereinbart werden. 20 oder 30 Jahre sind keine Seltenheit. Doch in solch einer langen Zeitspanne kann eine Menge passieren: Unfälle oder schwere Krankheiten können zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, der sicher geglaubte Arbeitsplatz kann verloren gehen, und nicht zuletzt sind es auch Trennungen vom Ehe- oder Lebenspartner, die die finanzielle Situation verschlechtern. Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung soll dann dazu beitragen, die regelmäßigen Ausgaben so gering wie möglich zu halten.

 

Was Versicherte über die Folgen einer Kündigung ihrer privaten Rentenversicherung wissen sollten

Grundsätzlich wird bei der Kündigung in die „klassische“ und die fondsgebundene Rentenversicherung unterschieden. Beide haben gemeinsam, dass die Beiträge in einen Sparplan eingezahlt und mit dem Renteneintritt wieder ausgezahlt werden.

Der Unterschied zwischen ihnen liegt im Umgang mit den Beiträgen während der Vertragslaufzeit: Die klassische private Rentenversicherung arbeitet mit einem Garantiezins, der mit dem Vertragsabschluss festgelegt wird. Dagegen werden die in die fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlten Beiträge in Investment- oder Aktienfonds angelegt. Da ist keine Prognose über die künftigen Kursverläufe und damit die Zinsen möglich, sodass Kunden grundsätzlich damit rechnen müssen, bei einer Kündigung nur die Beiträge zurückzubekommen. Aufgrund dieser verschiedenen Vertragsstruktur sind auch die Modalitäten im Falle einer Kündigung unterschiedlich:

  • Versicherte erhalten bei einer Kündigung der „klassischen“ privaten Rentenversicherung die gesamten eingezahlten Beiträge sowie die Zinsen. Dies wird als Rückkaufswert bezeichnet. Aber dabei bleibt es nicht: Die Assekuranzen berechnen Abschluss- und Verwaltungskosten, die sie vom Rückkaufswert abziehen. Der Betrag, der dann noch übrig bleibt, ist in zahlreichen Fällen geringer als die insgesamt eingezahlten Beiträge.
  • Auch bei der Kündigung von fondsgebundenen Rentenversicherungen wird ein Rückkaufswert ermittelt, der sich um die Abschluss- und Verwaltungskosten reduziert. Hier spielt allerdings auch der Zeitwert eine Rolle, der vom aktuellen Kurswert des Fonds abhängig ist. Ist der Kurs zum Zeitpunkt der Kündigung sehr niedrig, wirkt sich das oft sehr ungünstig auf den Auszahlungsbetrag aus.

Als Faustregel gilt: Je kürzer die bisherige Laufzeit des Vertrags, desto ungünstiger wirkt sich die Kündigung finanziell für den Versicherten aus. Darum sollte vor einer endgültigen Entscheidung beim Versicherer abgefragt werden,

  • wie hoch die Beitragssumme zum Auszahlungstag ausfällt,
  • wie hoch der Rückkaufswert (einschließlich des Abzugs der Abschluss- und Verwaltungskosten) ist,
  • wie viele Steuern auf den Rückkaufswert anfallen und
  • mit welchem Auszahlungsbetrag letzten Endes tatsächlich gerechnet werden kann.

 

So wird eine private Rentenversicherung gekündigt

  1. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
    Fachleute empfehlen, den Brief als Einschreiben zu versenden, da so nachgewiesen werden kann, dass er rechtzeitig abgeschickt wurde und beim Empfänger angekommen ist.
  2. Eine ordentliche Kündigung der privaten Rentenversicherung ist immer möglich, sofern auf die im Vertrag genannten Kündigungsfristen geachtet wird.
  3. Für eine außerordentliche Kündigung muss es einen besonderen Grund geben.
    Denkbar ist bei diesem Versicherungstyp eine unbegründete Prämienerhöhung. Der Kündigungsgrund muss unbedingt im Kündigungsschreiben angegeben werden.

 

Kündigung der Riester-Rente und der Rürup-Rente

  1. Auch die Riester-Rente kann gekündigt werden, bei ihr werden jedoch zusätzlich die erhaltenen staatlichen Zulagen vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Eine Übertragung des Vertrags an eine andere Person ist nicht möglich. Wenn bei einem anderen Anbieter ein neuer Riester-Vertrag abgeschlossen wird, kann das Guthaben aus dem alten Vertrag dorthin umgeschichtet werden. Kosten entstehen dennoch, weil für den alten Vertrag Wechselgebühren erhoben werden und der neue Anbieter eine Abschlussgebühr verlangt.
  2. Da die Rürup-Rente während der Ansparphase steuerlich gefördert wird, kann sie nicht gekündigt werden. Wer die Beiträge nicht mehr aufbringen kann oder will, kann den Vertrag beitragsfrei stellen. Ein Rürup-Vertrag kann jedoch im Laufe der ersten 30 Tage nach dem Erhalt der Police widerrufen werden. Dies geschieht ohne Verluste, weil während der Widerrufsfrist noch keine Beiträge gezahlt werden.

 

Warum über eine Kündigung der privaten Rentenversicherung gut nachgedacht werden sollte

Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung führt – soweit sie überhaupt möglich ist – immer zu finanziellen Einbußen. Darum sollten Versicherer vor diesem Schritt überlegen, ob für sie nicht auch andere Wege infrage kommen würden:

 

Beitragsfreistellung

Mit einer Beitragsfreistellung sind Versicherte von den Beitragszahlungen entlastet. Die Beitragsfreistellung muss schriftlich beim Versicherer beantragt werden, die Bedingungen richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Um sicherzugehen, sollten Verbraucher ihre Assekuranz vorab um eine schriftliche Information bitten, welche Folgen mit einer Kündigung einhergehen.

 

Ruhen des Vertrags

Auch das Ruhen des Rentenversicherungsvertrags kann vereinbart werden: Der Versicherungsschutz ist nicht beeinträchtigt, weil der Eintritt in den Ruhestand in der Regel noch etliche Jahre entfernt ist; die Renten- sowie die Ablaufleistung werden allerdings geringer ausfallen.

 

Bei Riester-Rente: Sparplan aussetzen oder beenden

Bei Riester-Verträgen können die Einzahlungen in den Sparplan entweder ausgesetzt oder beendet werden. Der Vertrag muss ruhen, während der Sparphase darf kein Geld entnommen werden. Nur dann werden die eingezahlten Beiträge und Zulagen weiter verzinst. Die Rendite wird geschmälert, weil die festen Vertragskosten weiter laufen. Die Einzahlungen können zu jedem Zeitpunkt fortgesetzt werden.

 

Widerruf

Für alle angesprochenen Varianten einer privaten Rentenversicherung kommt grundsätzlich auch ein Widerruf in Betracht. Sparer bekommen mindestens ihre eingezahlten Beträge zurück und eventuell sogar außerdem die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen. Der Widerruf ist aber an enge Bedingungen gebunden:

Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit formal mangelhaft. Fast 80 % der Kunden wurden in diesem Zeitraum über ihre Widerrufsrechte gar nicht oder falsch informiert. In diesen Fällen sind die Versicherer bei einem Widerruf verpflichtet, ihren Kunden alle gezahlten Beiträge und darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Der Risikoanteil, der hiervon abgezogen werden darf, fällt nur gering aus.

Die Verbraucherzentrale Hamburg überprüft auf Wunsch in dieser Zeit abgeschlossene private Rentenverträge und gibt Auskunft, ob die Bedingungen für einen Widerruf erfüllt sind. Sofern der Versicherer den Widerspruch nicht akzeptieren will, kann der Ombudsmann für Versicherungen (https://www.versicherungsombudsmann.de/) oder ein spezialisierter Fachanwalt hinzugezogen werden.

Wichtig

Sofern die private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft ist, sollten die persönlichen Folgen eines Widerrufs noch genauer betrachtet werden, da bei einer Rückabwicklung dann auch diese Versicherung betroffen wäre – was in den meisten Fällen vermutlich nicht erwünscht ist. Hier bleibt Verbrauchern die Möglichkeit, den Sparanteil zu verringern.

 kfh23