Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
außerordentliche Kündigung

Eine Außerordentliche Kündigung ist eine Form der Kündigung, die von einer Vertragspartei außerhalb der regulären Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie kann in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht oder auch im Versicherungsbereich. Im Folgenden wird der Fokus auf die Außerordentliche Kündigung von Versicherungen gelegt.

Wann kann der Versicherungsnehmer eine Außerordentliche Kündigung aussprechen?
Eine Außerordentliche Kündigung kann in verschiedenen Situationen ausgesprochen werden, zum Beispiel:

  1. Bei Vertragsverletzung seitens des Versicherers
    Wenn der Versicherer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder gegen geltendes Recht verstößt, kann der Versicherungsnehmer eine Außerordentliche Kündigung aussprechen.

  2. Bei Änderung der Vertragsbedingungen
    Wenn der Versicherer einseitig die Vertragsbedingungen ändert und dadurch Nachteile für den Versicherungsnehmer entstehen, kann dieser eine Außerordentliche Kündigung aussprechen.

  3. Bei Erhöhung der Beiträge
    Wenn der Versicherer die Beiträge ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers erhöht, kann dieser eine Außerordentliche Kündigung aussprechen.

  4. Bei Wegfall des Versicherungsrisikos
    Wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht, zum Beispiel bei Verkauf des versicherten Gegenstands, kann der Versicherungsnehmer eine Außerordentliche Kündigung aussprechen.

Wichtig:

  • Eine außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Diese muss schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, erfolgen, da eine mündliche Kündigung nicht ausreicht.
  • Durch die Kündigung endet das Versicherungsverhältnis sofort, allerdings sind bis zum Kündigungstermin fällige Beiträge noch zu zahlen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer bereits gezahlte Beiträge zurückfordern, etwa wenn der Versicherer seine Pflichten verletzt hat oder das Versicherungsrisiko entfällt.
  • Wird die außerordentliche Kündigung vom Versicherer nicht akzeptiert, kann sich der Versicherungsnehmer an die Aufsichtsbehörde oder einen Anwalt wenden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, wie bei Lebensversicherungen wegen ihrer Langfristigkeit, bei Kfz-Versicherungen nur in Ausnahmefällen wie einem Totalschaden oder bei Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland.

Wann kann das Versicherungsunternehmen eine Außerordentliche Kündigung aussprechen?
Das Versicherungsunternehmen kann eine Außerordentliche Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen. Diese sind gesetzlich geregelt und können je nach Versicherungsart variieren.

  1. Vertragsverletzung durch den Versicherungsnehmer
    Das Versicherungsunternehmen kann eine Außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht hat oder die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt.

  2. Gefahrerhöhung
    Eine Außerordentliche Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn sich das Risiko, das durch den Versicherungsvertrag abgedeckt wird, deutlich erhöht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer einen Umzug in eine gefährlichere Wohngegend verschweigt oder ein Auto mit höherer PS-Zahl als im Vertrag angegeben fährt.

  3. Schadenhäufigkeit oder -intensität
    Wenn der Versicherungsnehmer innerhalb kurzer Zeit mehrere Schäden meldet oder ein besonders hoher Schaden entsteht, kann das Versicherungsunternehmen eine Außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies geschieht, um sich vor einem möglichen finanziellen Risiko zu schützen.

  4. Insolvenz des Versicherungsnehmers
    Kommt der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten und meldet Insolvenz an, kann das Versicherungsunternehmen eine Außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies geschieht, um sich vor möglichen Forderungsausfällen zu schützen.

  5. Vertragswidriges Verhalten des Versicherungsnehmers
    Das Versicherungsunternehmen kann eine Außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsnehmer gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt und dadurch das Risiko für das Unternehmen erhöht.

Wichtig

  • Versicherer müssen eine angemessene Frist einhalten, damit der Kunde eine neue Versicherung finden kann.
  • Solch eine Kündigung kann für den Versicherungsnehmer nachteilige Konsequenzen haben. Er ist nicht mehr abgesichert und muss eine neue Versicherung suchen, was oft mit höheren Prämien verbunden ist.
  • Außerdem kann die Kündigung sich negativ auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken und somit zu höheren Beiträgen bei einer neuen Versicherung führen.
  • Gegen eine außerordentliche Kündigung kann Widerspruch eingelegt werden, allerdings ist dies schwierig, da Versicherungen diese in der Regel gut begründen.

Welche Auswirkungen hat eine Außerordentliche Kündigung von Versicherungen?
Eine Außerordentliche Kündigung von Versicherungen hat in der Regel zur Folge, dass der Versicherungsschutz sofort endet. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr gegen die vereinbarten Risiken versichert ist. Zudem können bei einer vorzeitigen Kündigung auch finanzielle Nachteile entstehen, wie zum Beispiel eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge oder die Erhebung von Stornogebühren durch den Versicherer.

Gibt es Ausnahmen von der Außerordentlichen Kündigung im Versicherungsbereich?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Außerordentlichen Kündigung im Versicherungsbereich.

  1. Eine davon ist die außerordentliche Kündigung durch den Versicherer aufgrund von nicht gezahlten Versicherungsprämien. In diesem Fall muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Mahnung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Zahlung schicken, bevor er eine Kündigung aussprechen kann.
  2. Zudem gibt es auch gesetzlich geregelte Sonderkündigungsrechte, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer.

Wie läuft die Außerordentliche Kündigung im Versicherungsbereich ab?
Die Außerordentliche Kündigung im Versicherungsbereich muss in der Regel schriftlich erfolgen. Der Versicherer muss dabei die Gründe für die Kündigung angeben und eine angemessene Frist für die Beendigung des Vertrags setzen. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist zu reagieren und gegebenenfalls die Gründe für die Kündigung zu widerlegen oder die offenen Forderungen zu begleichen.

Was passiert nach einer Außerordentlichen Kündigung im Versicherungsbereich?
Nach einer Außerordentlichen Kündigung im Versicherungsbereich endet der Versicherungsschutz in der Regel sofort. Der Versicherungsnehmer kann dann entscheiden, ob er sich um eine neue Versicherung bemüht oder auf den Versicherungsschutz verzichtet. Zudem kann es auch zu einer Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge oder einer Abrechnung von Leistungen kommen, je nachdem wie der Vertrag gestaltet war und welche Regelungen im Falle einer Außerordentlichen Kündigung vereinbart wurden.

Zusammenfassung
Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, einen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. Vertragsverletzung durch den Versicherer, Beitragserhöhungen oder Wegfall des Risikos. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann, wenn nötig, durch Aufsichtsbehörden oder rechtliche Schritte durchgesetzt werden. Versicherer können ebenfalls außerordentlich kündigen, wenn der Kunde z.B. seinen Pflichten nicht nachkommt. Nach der Kündigung entfällt der Versicherungsschutz und es kann zu finanziellen Nachteilen kommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist.