Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung, die von einer Vertragspartei aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden. Sie ist somit eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, Vertragsbruch oder eine grobe Pflichtverletzung sein. Dabei muss der Grund so schwerwiegend sein, dass dem kündigenden Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern sowie von anderen Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Außerordentliche Kündigung bei Versicherungen
Im Bereich der Versicherungen gibt es verschiedene Arten von außerordentlichen Kündigungen, die je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen unterschiedlich gehandhabt werden. Im Folgenden werden einige Beispiele für außerordentliche Kündigungen bei Versicherungen genannt.

Kündigung bei Beitragserhöhung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Versicherungen möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung außerordentlich zu kündigen. Dies gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.
Beispiel:
Max hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr teilt ihm sein Versicherer mit, dass der monatliche Beitrag um 10% erhöht wird. Max ist mit dieser Erhöhung nicht einverstanden und kündigt daraufhin außerordentlich innerhalb der vorgegebenen Frist.

Kündigung bei Vertragsverletzung
Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss macht oder wichtige Informationen verschweigt. In solchen Fällen kann der Versicherer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Beispiel
Lisa hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach einem Schadenfall stellt sich heraus, dass sie bei Vertragsabschluss wichtige Informationen über ihre berufliche Tätigkeit verschwiegen hat. Der Versicherer kündigt daraufhin außerordentlich den Vertrag.

Kündigung bei Vertragsablauf
Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei Vertragsablauf möglich. Dies ist vor allem bei Lebensversicherungen der Fall, bei denen der Versicherungsnehmer das Recht hat, den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Beispiel
Anna hat vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 20 Jahren entscheidet sie sich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.