Personenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

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Personenversicherungen im Überblick

Wollen Verbraucher Versicherungen abschließen, die überwiegend die Gesundheit, die Einkommensvorsorge oder die Hinterbliebendenvorsorge betreffen, so sind dies Personenversicherungen. Während die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung für Verbraucher zu den Pflichtversicherungen gehören, sind die im Folgenden aufgeführten Versicherungen, freiwillige personenbezogene Versicherungen, die jedoch für Verbraucher zum größten Teil sehr wichtig sind.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Junge Menschen können sich oft nicht vorstellen, im Laufe ihres Lebens so schwer zu erkranken, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das passiert nicht nur in Handwerksberufen, die die Menschen stark und häufig einseitig körperlich beanspruchen. Auch im Büro tätige Arbeitnehmer sind diesem Risiko, z. B. wegen Bandscheibenproblemen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr arbeiten zu können, ausgesetzt.

Die Situation ohne Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Absicherung ist in diesem Fall nur unzureichend und auf keinen Fall dazu geeignet, den bisherigen Lebensstandard zu halten. Die ersten sechs Krankheitswochen fallen noch unter die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, danach wird bis zu eineinhalb Jahre von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt. Dies beträgt 90 % des letzten Nettoeinkommens. Ist auch dieser Zeitraum nicht ausreichend, um wieder arbeitsfähig zu werden, wird Sozialhilfe gezahlt oder die Erwerbsunfähigkeitsrente eingeleitet. Die Sozialhilfe beträgt für einen volljährigen Alleinstehenden seit dem 1.1.2020 432 Euro, ergänzend werden weitere Kosten wie z. B. für Miete, Heizung oder die Beiträge für die Kranken- und Pflegversicherung übernommen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt erst später ein: Um sie zu erhalten, müssen Wartezeiten erfüllt sein und es wird noch stärker auf die noch verbliebene Arbeitsfähigkeit abgestellt. Selbstständige erhalten im Regelfall keine Erwerbsminderungsrente.

Diese Bedingungen gelten für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Um diesen wirtschaftlichen Absturz zu verhindern, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen werden. Sie wird als eigenständige Versicherung, als Zusatzbaustein zu einer Risikolebensversicherung oder als Erweiterung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung angeboten; Verbraucherschützer raten von der letzten Variante allerdings ab.

Die BU springt ein, wenn der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Dieser Umstand muss ärztlich nachgewiesen werden. Der Versicherte erhält im Leistungsfall eine Monatsrente in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Die Beitragshöhe hängt vom Alter des Versicherten beim Vertragsschluss, dem ausgeübten Beruf sowie Vorerkrankungen ab. Da es sich um eine Risikoversicherung handelt, gehen Versicherte leer aus, wenn sie nicht berufsunfähig werden. Die hohen Beiträge schrecken jedoch viele Interessenten ab – obwohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt, dass die ausgezahlten Beiträge insgesamt stetig steigen, womit eine Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung erwiesen ist.

 

Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Beamte gelten besondere Regeln, wenn es darum geht, dass sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt werden. Sie gelten als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienstpflichten nachzukommen. Ein Beamter kann auch dienstunfähig sein, wenn er wegen einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht mehr seinem Dienst nachgekommen und davon auszugehen ist, dass er dazu auch in den nächsten sechs Monaten nicht in der Lage sein wird.

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Beamte auf Lebenszeit haben erst nach fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf die Mindestversorgung. Beamte auf Widerruf können bei Dienstunfähigkeit sofort fristlos entlassen werden. Beamte auf Probe werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit und ohne eigenes grobes Verschulden dienstunfähig werden. Wenn andere Gründe zu ihrer Dienstunfähigkeit geführt haben, können sie in den Ruhestand versetzt werden. Sofern bei Beamten auf Probe eine Dienstunfähigkeit vorliegt, die nicht zu einer Versetzung in den Ruhestand führt, werden sie entlassen. Diese Gruppen sollten sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Eine weitere Kann-Regelung macht die Zukunftsplanung von Beamten auf Lebenszeit oder auf Probe nicht sicherer: Wenn die Mindestdienstzeit zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit nicht erreicht wurde, kann ein sog. Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit beträgt der Unterhaltsbeitrag 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach § 38 Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz und hängt dabei im Wesentlichen vom Status des Beamten ab. Ist die Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % gemindert, verringert sich der Unterhaltsbeitrag anteilig.

Darauf muss beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung geachtet werden

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung, aber keine eigenständige Versicherung. Sie zahlt im Leistungsfall eine Monatsrente in der vereinbarten Höhe. Interessierte Beamte müssen unbedingt darauf achten, dass der Vertragstext einen Verzicht auf die sog. „abstrakte Verweisung“ enthält. Damit wird sichergestellt, dass im Fall einer Dienstunfähigkeit der Versicherer nicht darauf bestehen kann, dass sein Kunde jede sich anbietende Tätigkeit ausüben muss.

Vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft zu werden ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit. Da sich die jeweiligen Regularien, die zu einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit führen, deutlich voneinander unterscheiden, hätte ein dienstunfähiger Beamter nicht automatisch einen Leistungsanspruch aus seiner Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier hilft die Dienstunfähigkeitsklausel weiter: Der Versicherer schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an und leistet bei Entlassung und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

 

Dread-Disease-Versicherung

Mit dieser Versicherung werden Risiken aus einer schweren Erkrankung wie z. B. Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt abgesichert. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier keine Monatsrente, sondern ein einmaliger Betrag ausgezahlt. Er wird fällig, wenn der Versicherte die Erkrankung eine bestimmte Zeit lang überlebt hat. Die Dread-Disease-Versicherung empfiehlt sich nur für Personen, die keinen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben: Der Einmalbetrag muss so hoch angesetzt werden, dass er theoretisch für den Rest des Arbeitslebens ausreicht. Die versicherten Krankheitsbilder sind nicht diejenigen, die in der Mehrzahl zu einer Berufsunfähigkeit führen: Orthopädische und psychische Erkrankungen sind in den meisten Policen nicht vorgesehen.

Dieser Versicherungstyp ist allenfalls Menschen zu empfehlen, die beispielsweise bereits eine psychische Erkrankung haben und deshalb keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Mit einer Dread-Disease-Versicherung wäre es dann noch möglich, mit einer Berufsunfähigkeit, die auf einer anderen Diagnose beruht, von der Leistung profitieren zu können.

So werden die Beiträge für eine Dread-Disease-Versicherung ermittelt

Die wesentlichen Merkmale für die Beitragsermittlung sind das Eintrittsalter und die Vertragslaufzeit. Außerdem spielen die Versicherungssumme sowie der Umstand, ob es sich bei dem Versicherten um einen Raucher handelt, eine Rolle. Die Versicherungs- und Beitragslaufzeiten müssen nicht einheitlich vereinbart werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist steuerfrei.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Seit 2009 gibt es in Deutschland die Verpflichtung für alle Bürger, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen. Dabei liegt der Anteil der gesetzlich Krankenversicherten bei etwa 90 %. Gesetzliche Krankenkassen arbeiten nach dem Solidarprinzip: Die Beitragshöhe hängt immer vom Einkommen der Mitglieder ab, die nächsten Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner und Kinder) sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Unabhängig vom gezahlten Beitrag stehen allen Versicherten dieselben Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitragssatz liegt seit 2019 bei 14,6 % des Bruttoeinkommens, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ihn jeweils zur Hälfte. Das trifft auch auf den Zusatzbeitrag zu, den die Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe erheben. Für 2020 beträgt er zwischen 0 und 2,7 % des Bruttoeinkommens. Die neue Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt den Mitgliedern einer Krankenkasse das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. 175 SGB V.

Die Ermittlung der Beiträge wird gem. § 226 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) durchgeführt. Maßgeblich ist hier das beitragspflichtige Einkommen eines Mitglieds. Sobald das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, erhöhen sich die Beiträge hinsichtlich des übersteigenden Betrags nicht weiter. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich und beträgt 2020 monatlich 4.687,50 Euro, was einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro entspricht.

Sobald das Jahreseinkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (weiterer Begriff: Versicherungspflichtgrenze) übersteigt, können Versicherte entscheiden, ob sie in eine private Krankenversicherung wechseln oder als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2020 bei einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro. Fällt diese Entscheidung zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss.

Zuzahlungen: Nicht alles wird vollständig übernommen

Bei einer Reihe von Leistungen müssen Versicherte zusätzlich zu ihren regulären Beiträgen Zuzahlungen leisten. Diese sind entweder als Festbeträge (z. B. 10 Euro pro Tag bei stationären Krankenhausaufenthalten), prozentual (z. B. bei Zahnersatz) oder als Mischung aus beidem wie beispielsweise bei Heilmitteln (10 Euro je Verordnung sowie 10 % Zuzahlung zu den Kosten) zu entrichten. Einige Härtefallregeln sorgen dafür, dass Versicherte durch die Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden.

 

Krankenversicherung für Beamte

Beamte erhalten im Krankheitsfall die beamtenrechtliche Beihilfe. Die Beihilfe geht auf das Alimentationsprinzip zurück, das den Beamten zusichert, dass sich der Staat als ihr Dienstherr in einem bestimmten Umfang um sie kümmert. Grundsätzlich haben Beamte die Wahl, ob sie sich in Ergänzung zur Beihilfe privat krankenversichern oder Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenkassen sind.

  • Von der Beihilfe profitieren nicht nur die beihilfeberechtigten Beamten, sondern auch ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Dazu zählen außer den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Kinder und Waisen. Auch Versorgungsempfänger, also Beamte im Ruhestand, bekommen Beihilfe. Für diesen Personenkreis ist die private Krankenversicherung eine Restkostenversicherung, da die Höhe der Beihilfe je nach Status sehr unterschiedlich ist. Sie reicht von 50 % bis zu 80 % der Kosten. Die Versicherer verlangen vor Vertragsschluss eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis bei Beamten jedoch nicht zur Ablehnung führen darf: Sollten Vorerkrankungen erhoben werden, darf das Versicherungsunternehmen höchstens 30 % Zuschlag auf den Beitrag verlangen (sog. Kontrahierungszwang). Die Beiträge für eine private Krankenversicherung hängen vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und den gewünschten Leistungen ab. Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, jedes Familienmitglied wird einzeln krankenversichert. Die meisten Assekuranzen bieten spezielle Beamtentarife an.
  • Entschließt sich ein Beamter zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der Dienstherr keine anlassbezogene Beihilfe und keinen Anteil an den Beiträgen, wie es für die „normalen“ gesetzlich Krankenversicherten getan wird (Ausnahme: Hamburg). Das bedeutet: 14,6 % der Bruttobesoldung müssen für die Krankenversicherung gezahlt werden. Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet sich möglicherweise für Beamte mit einer niedrigen Besoldung an, die im Laufe ihres Berufslebens nicht mit wesentlichen Einkommenssteigerungen rechnen. Auch für teilzeitbeschäftigte oder beurlaubte Beamte kann diese Möglichkeit geeignet sein, zu relativ geringen Beiträgen über eine Krankenversicherung zu verfügen.

 

Krankenzusatzversicherung

Wem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichen, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Sie wird einzeln oder auch als Pakete angeboten und hebt den Leistungsumfang auf das Niveau von Privatpatienten. In der Regel sind Beiträge für Kinder günstiger als für Erwachsene.

Wie sinnvoll sind Krankenzusatzversicherungen?

Diese Frage kann jeder nur für sich selbst beantworten. Kunden können Zusatzversicherungen für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus ebenso abschließen wie für Heilpraktikerbehandlungen, Osteopathie, TCM, Brillen oder Zahnzusatzversicherungen. Auch die Übernahme der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente kann versichert werden.

Grundsätzlich sollten Kunden vor dem Vertragsschluss überlegen, welches Krankheitsereignis sie finanziell in Bedrängnis bringen würde und von welcher Leistung sie sich einen echten Nutzen versprechen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den wenigen Krankenzusatzversicherungen, die von Fachleuten uneingeschränkt empfohlen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar innerhalb der EU und in einigen weiteren Staaten die meisten Behandlungskosten, erfahrungsgemäß bleiben jedoch noch Restkosten, die von den Versicherten selbst gezahlt werden müssen. Für viele Staaten, die heute zu den beliebten Urlaubszielen gehören, kommen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht für die Krankenkosten auf. Dazu gehören z. B. die USA oder Thailand. Rücktransporte aus dem Ausland werden von keiner gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Für Besserverdienende und Selbstständige wird eine Krankentagegeldversicherung empfohlen, um Einkommenseinbußen während einer Erkrankung abzufedern: Selbstständige erhalten kein Krankengeld, Angestellte mit einem hohen Einkommen müssten im Krankheitsfall mit einem Krankengeld auskommen, das deutlich unter ihrem Nettogehalt liegt.

Um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, ist ein möglichst früher Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sinnvoll: Je höher das Eintrittsalter, desto höher sind die Beiträge. Generell sollte eine Krankenzusatzversicherung jedoch nur abgeschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass die hohen Beiträge auch in vielen Jahren noch bezahlt werden können.

 

Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, in der alle gesetzlich und privat Krankenversicherten Mitglied sein müssen. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird in Pflegegraden ausgedrückt. Während die Beiträge bei gesetzlich Krankenversicherten jeden Monat automatisch eingezogen werden, müssen privat Krankenversicherte eine private Pflegeversicherung abschließen.

Der Pflegegrad bestimmt die Leistung

Ein vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erarbeitetes individuelles Pflegegutachten legt den Hilfebedarf eines Menschen und damit seinen Pflegegrad fest. Für die Einschätzung werden unterschiedliche verbindliche Kriterien herangezogen, die für die Auswertung verschieden stark gewichtet werden. Die Pflegegrade sind je nach Schwere der Hilfsbedürftigkeit in die Ziffern 1 bis 5 aufgeteilt: In Pflegegrad 1 wird nur ein sehr geringer Hilfebedarf festgestellt, Betroffene erhalten Beratungsleistung sowie einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro; für eine Einstufung in den höchsten Pflegegrad 5 werden „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorausgesetzt, die Betroffenen erhalten umfangreiche Pflegeleistungen.

Die Höhe des aufgrund des Pflegegrades gezahlten Pflegegelds hängt auch davon ab, auf welche Weise die Pflege durchgeführt wird: Am wenigsten wird für die häusliche Pflege ohne einen Pflegedienst gezahlt, am meisten für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim.

So hoch sind die Beiträge für die Pflegeversicherung

Die Beiträge betragen für Versicherte mit Kindern 3,05 % des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Kinderlose Versicherte zahlen einen Aufschlag von 0,25 % des Bruttoeinkommens, für den sie allein aufkommen müssen.

Da nur in Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag nicht abgeschafft wurde, ist hier für Arbeitnehmer der Beitrag seit 1996 einen Prozentpunkt höher. Sie zahlen 2,025 % ihres Bruttoeinkommens, während der Arbeitgeberanteil bei 1,025 % liegt.

Gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend: Sind private Pflegezusatzversicherungen die Lösung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung so abzusichern, dass im Bedarfsfall hohe eigene Zuzahlungen vermieden werden. Die am häufigsten gewählte Variante ist die Pflegetagegeldversicherung: Sobald eine Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen wurde, zahlt die Versicherung den vereinbarten Tagessatz unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Sofern mindestens 10 Euro monatlich für eine förderfähige Tagegeldversicherung eingezahlt werden, zahlt der Staat einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat. Diese Förderung wird nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.

Die Assekuranzen bieten außerdem eine Pflegekostenversicherung an, die das von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld bis zum tatsächlichen Bedarf aufstockt.

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist die Pflegerentenversicherung, die als Lebensversicherung angeboten wird. Sie zahlt bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit eine Monatsrente, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet.

Wer sich für eine private Pflegezusatzversicherung interessiert, sollte sie nicht zu spät abschließen, da die Beiträge ab dem 60. Lebensjahr deutlich steigen. Für die Beitragsberechnung spielen auch Vorerkrankungen eine große Rolle.

 

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kommt eine private Krankenversicherung nicht auf der Grundlage eines Gesetzes, sondern aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zustande. Wer eine private Krankenversicherung abschließt, ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das betrifft Beamte, aber auch Selbstständige, Angestellte oder Studenten, deren Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Diese beträgt für 2020 62.550 Euro. Wenn sich Angestellte privat krankenversichern, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags bis zu einer Höhe von monatlich 367,97 Euro (Stand 2020).

So kommen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zustande

Wie bei jeder Versicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Risiko, das eine Assekuranz in dem Versicherten sieht. Hier spielt neben dem Alter auch der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn eine Rolle. Weitere relevante Faktoren sind die gewählten Leistungen und Tarife sowie oft die sehr großen Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Wer sehr lange privat krankenversichert ist, muss mit steigenden Beiträgen rechnen. Deshalb sollte schon vor dem Vertragsschluss darüber nachgedacht werden, ob die später hohen Prämien auch noch im Rentenalter bezahlbar sind. Ab dem 55. Lebensjahr ist es so gut wie unmöglich, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung

Mit einer privaten Krankenversicherung ist der Zugang zu Spitzenmedizinern und –krankenhäusern oft leichter, da sie für die Leistungen mehr Geld bezahlt als eine gesetzliche Krankenversicherung. Vorteilhaft ist auch, dass sich die Versicherten den Leistungsumfang, den sie für nötig (und bezahlbar) halten, selbst zusammenstellen können. Auch nachträglich sind hier Veränderungen möglich, die vom Versicherer nicht eigenmächtig gekürzt werden können, während sich gesetzlich Versicherte mit dem zufrieden geben müssen, was von der Politik beschlossen wird.

Für junge und gesunde Menschen sind die Beiträge für eine private Krankenversicherung oft niedriger als für gesetzlich Versicherte, was zunächst verlockend erscheint.

Da auch für Versicherungen Vertragsfreiheit herrscht, können für Menschen mit Erkrankungen oder anderen Einschränkungen Aufschläge verlangt oder sie sogar ganz abgelehnt werden, wenn Assekuranzen das Risiko für zu hoch halten.

Für alle privat Krankenversicherten steigen die Beiträge auch dann, wenn sie gesund bleiben. Das geht auf die steigenden Gesundheitskosten zurück, die von 2007 bis 2017 zu Beitragssteigerungen von etwa 3 % geführt haben.

Es ist allerdings nicht zu empfehlen, nur billige Tarife zu wählen. Deren Leistungsumfang ist in den meisten Fällen so gering, dass sie sich schnell als finanzieller Bumerang erweisen können. Wer später einen besseren Tarif vereinbaren möchte, wird meistens zu einer Gesundheitsprüfung aufgefordert und muss Risikoaufschläge hinnehmen.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten ist es bei einer privaten Krankenversicherung nur sehr selten zu empfehlen, den Versicherer zu wechseln, um von günstigeren Konditionen profitieren zu können. Für alle Krankenversicherungen bilden die Assekuranzen Alterungsrückstellungen, die den Beitragsanstieg abbremsen sollen. Kündigt man seine Versicherung, können die angesammelten Alterungsrückstellungen nicht mitgenommen werden, sodass man beim neuen Versicherer bei null anfängt.

 

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung dient in der Regel dazu, die eigene Familie finanziell abzusichern, falls der Versicherungsnehmer unerwartet früh versterben sollte. Wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt, wird die vereinbarte Summe an die begünstigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Fachleute gehen insbesondere von zwei Szenarien aus, bei denen über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachgedacht werden sollte:

  • In einer Familie gibt es nur einen Hauptverdiener oder das Einkommen eines Partners würde allein nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Familie zu finanzieren.
  • Für den Kauf oder Bau einer Immobilie wurde ein (hoher) Kredit aufgenommen. Die Versicherungssumme könnte im Falle des Todes des einen Partners dazu verwendet werden, den Kredit weiter zu bedienen.

Die Varianten der Risikolebensversicherung

Viele Paare entscheiden sich für eine verbundene Risikolebensversicherung. Sie leistet, wenn einer der beiden Versicherten verstirbt. Diese Versicherungsform hat den Nachteil, dass die Versicherung im Falle einer Trennung nicht aufgesplittet werden kann, sondern von beiden Versicherten gekündigt werden muss. Nachteilig ist auch, dass beim Tod des einen Partners der Überlebende nicht mehr über einen Versicherungsschutz verfügt und eine neue Risikolebensversicherung abschließen muss, um ihn für sich zu erhalten.

Es ist für Paare praktischer, zwei Versicherungen abzuschließen und den jeweils anderen als Begünstigten einzusetzen. Diese Eintragung kann bei Bedarf, wenn sich beispielsweise ein Paar trennt, geändert werden.

Für unverheiratete Paare empfehlen sich Über-Kreuz-Versicherungen. Hier wird die Versicherungssumme nicht dann gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer, sondern dessen Partner verstirbt. Bei dieser Konstruktion wird keine Erbschaftssteuer fällig, da die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag stammt und nicht aus dem des Partners. Von einer Über-Kreuz-Versicherung profitieren auch verheiratete Paare, die sich mit einer sehr großen Summe absichern möchten.

So wird die Versicherungsprämie errechnet

Die Versicherer lassen sich Risiken mit Aufschlägen bezahlen. Ungünstig wirken sich ein hohes Eintrittsalter, Rauchen und Vorerkrankungen auf die Höhe der Beiträge aus. Einem Vertragsabschluss geht immer eine Gesundheitsprüfung voraus, an deren Ende durchaus auch eine Ablehnung seitens des Versicherers stehen kann.

 

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung sollen die Hinterbliebenen von den Kosten, die rund um die Beisetzung des Versicherungsnehmers entstehen, entlastet werden. Die Dauer der Beitragszahlungen ist sehr unterschiedlich: Es wird entweder ein bestimmtes Lebensalter oder ein fester Zeitraum vereinbart. Da es sich immer um relativ geringe Summen handelt, wird auch der von den Versicherungen betriebene Aufwand gering gehalten. Deshalb wird in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Die Beiträge steigen jedoch, je höher das Eintrittsalter des Versicherten ist. An die Stelle der Gesundheitsprüfung tritt meistens eine dreijährige Wartefrist: Der volle Versicherungsbetrag wird erst nach ihrem Ablauf bezahlt, davor wird nur ein Teilbetrag erstattet. Für Menschen ab 65 ist eine Sterbegeldversicherung nach Ansicht von Verbraucherschützern immer zu teuer.

Die meisten Sterbegeldversicherungen sehen vor, dass bis zum 85. Lebensjahr Beiträge gezahlt werden müssen und die Policen bis zum 100. Lebensjahr beitragsfrei weiterlaufen. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn der Versicherte das 100. Lebensjahr vollendet hat oder verstorben ist.

Für Empfänger von Sozialhilfe gilt eine ausgezahlte Sterbegeldversicherung nicht als verfügbares Vermögen. Die Beiträge werden unter bestimmten Voraussetzungen als Mehrbedarf vom Sozialamt übernommen.

 

Unfallversicherung

Hier wird in gesetzliche und private Unfallversicherungen unterschieden.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen absichern und ggf. für eine medizinische und berufliche Rehabilitation sorgen. Zum Leistungsumfang gehören eine Reihe von Geld- und Sachleistungen. Der Kreis der Versicherten ist in § 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgelegt und reicht von Beschäftigten, Wahlhelfern und Blut- oder Organspendern bis zu Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Pflegepersonen. Der Versicherungsschutz umfasst die Tätigkeiten, die im Rahmen der jeweiligen Funktion oder des Status‘ ausgeübt werden.
    Zu den Trägern gehören neun Berufsgenossenschaften, fünf Unfallkassen, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Beiträge werden in einem Umlageverfahren von den Mitgliedsunternehmen aufgebracht.
  • Private Unfallversicherungen leisten mit einem einmaligen Betrag, wenn ein Versicherter durch einen Unfall bleibende körperliche oder geistige Schäden davongetragen hat oder sogar deshalb verstorben ist. In einigen Policen sind bei besonders schweren dauerhaften Unfallfolgen Monatsrenten vorgesehen. Unfallversicherungen sehen darüber hinaus die Übernahme von Bergungskosten, Übergangsleistungen und Tagegeld und/oder Krankenhaustagegeld vor. Sie zahlen nicht nach Unfallverletzungen, die ausheilen und ebenfalls nicht bei einer Erkrankung. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn ein Gesundheitsschaden auch nach drei Jahren noch besteht und nicht mit einer Besserung zu rechnen ist. Auch die Unfalldefinition spielt eine große Rolle: Der Gesundheitsschaden muss aufgrund eines „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignisses“ (§ 178 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz) eingetreten sein – was Stürze ohne erkennbaren Grund ausschließt. In privaten Unfallversicherungen sind Rennsport- und Flugunfälle generell nicht versichert. Manche Policen enthalten auch Ausschlussklauseln hinsichtlich einiger als riskant geltenden Sportarten.

 

Zahnzusatzversicherung

Angesichts hoher Kosten, die auf Patienten bei aufwendigen Zahnbehandlungen oder dem Einsetzen von Implantaten zukommen können, entscheiden sich viele für eine Zahnzusatzversicherung. In solchen Fällen können gesetzlich Krankenversicherte nur auf wenig Unterstützung hoffen: Die gesetzliche Versicherung zahlt generell nur die Hälfte der Kosten, die bei einer sog. Regelversorgung entstehen. Unter einer Regelversorgung wird eine aus medizinischer Sicht ausreichende Behandlung verstanden, was beispielsweise Metallbrücken oder einfache Zahnkronen einschließt. Teurere Eingriffe werden mit nur 10 bis 15 % der Kosten von der gesetzlichen Versicherung bezuschusst. Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht, kann auf bis zu 65 % der Regelversorgung hoffen.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen prozentualen Anteil an den Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe. Ein Festbetrag in der gleichen Höhe, wie er von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden würde, ist eher selten.

Kosten der Zahnzusatzversicherung

Die Assekuranzen kalkulieren die Beiträge nach zwei unterschiedlichen Prinzipien:

  • Die meisten wenden dasselbe Prinzip an, das für Schadenversicherungen gilt. Junge Menschen können sich günstig versichern, für ältere werden die Policen allmählich teurer, da sich die Prämien an der Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen orientieren.
  • Andere Versicherer arbeiten bei ihrer Kalkulation nach den Grundsätzen einer Lebensversicherung. Die Beitragshöhe hängt hier vom Eintrittsalter ab, ein Teil der Beiträge wird für die Alterungsrückstellung eingesetzt. Beitragserhöhungen erfolgen dann nicht aufgrund des steigenden Lebensalters, sondern wegen der Steigerung der Gesundheitskosten und der Veränderungen auf dem Kapitalmarkt. Beim Wechsel des Tarifs innerhalb desselben Versicherungsunternehmens werden die Alterungsrückstellungen gutgeschrieben.

Generell gilt: Zahnzusatzversicherungen sollten zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Beiträge steigen mit dem Alter des Versicherten.

Das sollten Zahnzusatzversicherungen leisten

Gute Policen beinhalten eine Kostenübernahme von bis zu 75 % und sehen nur kurze Wartezeiten vor. Während der ersten drei Jahre sind sog. Erstattungsgrenzen üblich: Sie begrenzen die Versicherungsleistungen auf ein vereinbartes Limit.

Zahnersatz gehört zu den teuersten zahnärztlichen Eingriffen. Er sollte darum unbedingt im Versicherungsumfang enthalten sein. Manche Assekuranzen schließen ihn allerdings aus.

Ist eine Behandlung bereits begonnen oder der kurzfristige Behandlungsbedarf zahnärztlich festgestellt worden, kommen die meisten Zahnzusatzversicherungen für die Kosten nicht auf.

 

kfh23