Krankheit, der Verlust der Arbeitskraft, Pflegebedürftigkeit oder der Tod eines Familienmitglieds können erhebliche finanzielle Folgen haben. Personenversicherungen können die finanziellen Folgen solcher persönlichen Risiken absichern. Anders als beispielsweise Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen schützen sie nicht in erster Linie Sachen oder Vermögensgegenstände.
Welche Absicherung benötigt wird, hängt von der persönlichen Lebenssituation und dem bereits vorhandenen gesetzlichen Schutz ab. Deshalb sollte nicht die Zahl der Versicherungsverträge im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, welches Ereignis finanziell nicht aus eigener Kraft aufgefangen werden könnte.
Welche Risiken sollten Personenversicherungen absichern?
Nicht jedes persönliche Risiko muss zusätzlich versichert werden. Kleinere finanzielle Belastungen lassen sich häufig aus dem laufenden Einkommen oder aus Rücklagen tragen. Anders sieht es aus, wenn über Jahre Einkommen fehlt, hohe Gesundheits- oder Pflegekosten entstehen oder Angehörige nach einem Todesfall finanziell nicht ausreichend versorgt wären. Für diese existenziellen persönlichen Risiken stehen auf dieser Seite vier Bereiche im Mittelpunkt: Einkommenssicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Hinterbliebenenversorgung. Die private Unfallversicherung nimmt eine Sonderstellung ein und wird deshalb ergänzend betrachtet.
Einkommenssicherung: Was passiert, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Für die meisten Erwerbstätigen ist das laufende Einkommen die Grundlage ihrer finanziellen Existenz. Fällt es über einen längeren Zeitraum aus, können Miete oder Immobilienfinanzierung, Lebenshaltungskosten und weitere Verpflichtungen schnell zum Problem werden. Die gesetzliche Absicherung hängt dabei unter anderem von Beschäftigungsstatus, Versicherungsverlauf und Ursache des Einkommensausfalls ab.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine vereinbarte Rente zahlen, wenn der versicherte Beruf aus gesundheitlichen Gründen entsprechend den Vertragsbedingungen nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Beamte gelten mit der Dienstunfähigkeitsversicherung besondere Anforderungen. Daneben gibt es weitere Absicherungskonzepte wie Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen. Sie sind jedoch nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen, weil ihre Leistungen an andere Voraussetzungen geknüpft sind.
Krankenversicherung: Gesetzlicher oder privater Schutz?
Die Krankenversicherung gehört zur grundlegenden sozialen Absicherung. Je nach Versicherungsstatus besteht der Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung. Ein Wechsel zwischen beiden Systemen ist nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Welche Form langfristig geeignet ist, hängt unter anderem von Beschäftigungsstatus, Einkommen, Alter, familiärer Situation und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Gesetzlich Krankenversicherte können bestimmte Leistungen durch Krankenzusatzversicherungen ergänzen. Dazu gehören beispielsweise Zahnzusatz-, stationäre Zusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Auch Krankentagegeld kann eine wichtige Funktion übernehmen, wenn bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine relevante Einkommenslücke entsteht.
Pflegeversicherung: Wenn Unterstützung dauerhaft notwendig wird
Pflegebedürftigkeit kann sowohl die betroffene Person als auch ihre Familie finanziell belasten. Die gesetzliche beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung übernimmt nicht automatisch sämtliche tatsächlich entstehenden Kosten. Wie groß eine verbleibende Pflegelücke ist, hängt unter anderem vom Pflegegrad, der Art der Versorgung und den persönlichen finanziellen Verhältnissen ab. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung kann einen Teil dieser Lücke absichern. Vor der Auswahl eines Tarifs sollte zunächst geklärt werden, welche Kosten im Pflegefall aus eigenen Mitteln getragen werden könnten und welcher darüber hinausgehende Betrag abgesichert werden soll.
Hinterbliebenenversorgung: Wer ist finanziell von Ihnen abhängig?
Ein Todesfall kann neben der persönlichen Belastung erhebliche finanzielle Folgen haben. Das gilt insbesondere, wenn Partner oder Kinder auf das Einkommen des Verstorbenen angewiesen sind oder gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen weiterbestehen.
Eine Risikolebensversicherung kann dafür sorgen, dass den Hinterbliebenen im Todesfall eine vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung steht. Die benötigte Höhe und Laufzeit hängen nicht von einer pauschalen Faustformel ab, sondern beispielsweise von Einkommen, bestehenden Krediten, vorhandenem Vermögen und dem Zeitraum, über den Angehörige finanziell abgesichert werden sollen.
Und was ist mit der privaten Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung nimmt innerhalb der Personenversicherungen eine besondere Stellung ein. Sie leistet grundsätzlich bei versicherten dauerhaften Unfallfolgen und kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn daraus ein größerer Kapitalbedarf entsteht. Sie ersetzt jedoch keine umfassende Einkommensabsicherung, weil krankheitsbedingte gesundheitliche Einschränkungen grundsätzlich nicht vom Unfallbegriff erfasst werden.
Welche Absicherung passt zu Ihrer Situation?
Am Anfang steht die Frage, welche finanziellen Folgen Krankheit, Arbeitskraftverlust, Pflegebedürftigkeit oder ein Todesfall für Sie und Ihre Familie hätten. Danach lässt sich prüfen, welche Leistungen bereits durch gesetzliche Systeme, vorhandene Versicherungen oder eigenes Vermögen abgedeckt sind und wo tatsächlich eine größere Versorgungslücke besteht.
Erst auf dieser Grundlage sollte entschieden werden, ob und in welchem Umfang zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt wird. So richtet sich die Absicherung nach den persönlichen Risiken und nicht danach, möglichst viele einzelne Versicherungen abzuschließen.
