Begriff | Definition |
---|---|
Abstrakte Verweisung | Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen auch für den Fall einer dauerhaften Erkrankung abgesichert werden. Hier kommt es sehr auf die Versicherungsbedingungen an. Die abstrakte Verweisung hat in der Regel die Folge, dass der Versicherte keine Leistungen erhält, weil er sein Einkommen in einem anderen zumutbaren Beruf erzielen könnte. In den Bedingungen würde eine solche Klausel sich dann so lesen: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." Problematisch ist hier der Passus: "oder eine andere Tätigkeit". Eine verbraucherfreundliche und einzig sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung fasst die Klausel z. B. so: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung." Schlussfolgerung Achten Sie darauf, dass die abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.
Zugriffe - 2555
|