Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Abstrakte Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen auch für den Fall einer dauerhaften Erkrankung abgesichert werden. Hier kommt es sehr auf die Versicherungsbedingungen an. Die abstrakte Verweisung hat in der Regel die Folge, dass der Versicherte keine Leistungen erhält, weil er sein Einkommen in einem anderen zumutbaren Beruf erzielen könnte.

In den Bedingungen würde eine solche Klausel sich dann so lesen:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Problematisch ist hier der Passus: "oder eine andere Tätigkeit".
Wenn also ein anderer Beruf der bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entspräche, könnte der Versicherte in diesen verwiesen werden. Dabei ist es unerheblich, ob er für dieses Arbeitsgebiet überhaupt Angebote erhalten kann, etwa weil es keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Eine verbraucherfreundliche und einzig sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung fasst die Klausel z. B. so:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung."

Schlussfolgerung

Achten Sie darauf, dass die abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.