Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
GUV

Die Abkürzung steht für Gesetzliche Unfallversicherung. Dies ist eine gesetzlich geregelte Form der Sozialversicherung, die alle Beschäftigten in Deutschland vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen schützt. Sie umfasst Leistungen wie medizinische Behandlung, Rehabilitation, finanzielle Entschädigung und Präventionsmaßnahmen. Die Kosten werden von den Unternehmen getragen, die Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlen. Ziel der GUV ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und im Fall der Fälle schnelle und angemessene Hilfe zu leisten.

GRV
GRV ist eine Abkürzung für "Gesetzliche Rentenversicherung". Es handelt sich um ein staatliches Alterssicherungssystem, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zahlen, um im Rentenalter eine gesetzlich festgelegte Rente zu erhalten. Die GRV ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall.
Grüne Karte

Bei dem umgangssprachlich wegen seiner ursprünglichen Färbung „Grünen Karte“ genannten Dokument handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Die Grüne Karte ist Bestandteil des europäischen und teilweise internationalen Systems, mit dem das Fahren mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in verschiedenen Ländern ermöglicht wird, ohne eine zusätzliche Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.

In der EU sind die Haftungsregeln im Straßenverkehr und die Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt, was beispielsweise Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft. Bis zum Jahr 1965 mussten Fahrer deshalb beim Passieren einer Grenze einen für das Ausland geltenden Versicherungsnachweis mitführen. Dieser Nachweis wurde in den Staaten, die dem Grüne-Karte-Abkommen beigetreten sind, durch eine einheitliche Grüne Karte abgelöst. Da die Grüne Karte wegen des Kennzeichenabkommens in Teilen überflüssig geworden ist, führt sie heute nicht jeder Fahrzeughalter mehr mit. Einige Versicherungsgesellschaften händigen die Grüne Karte sogar nur noch auf Anfrage aus. In Leih- und Mietwagen wird jedoch immer eine Grüne Karte hinterlegt.

Das Mitführen der Grünen Karte kann im Falle eines Verkehrsunfalls sehr hilfreich sein. Die Versicherungskarte ist als Versicherungsnachweis im Ausland anerkannt und bescheinigt einen entsprechenden Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auf der Grünen Karte die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros notiert, an die Geschädigte verwiesen werden können. Grüne Karten werden von Versicherungsgesellschaften angeboten, die auch Kfz-Haftpflichtversicherungen im Repertoire haben.

Synonyme - Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr
Grundsicherungsleistungen

In der Bundesrepublik haben gewisse Personengruppen Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen, die explizit zur Absicherung des Grundbedarfs dienen. Um solche Hilfen zu erlangen, müssen Antragsteller entsprechende Bedingungen erfüllen, zu denen vor allem die finanzielle Notlage zählt. Dies impliziert, dass lediglich Personen mit geringem Einkommen und minimalen finanziellen Reserven gefördert werden. Ein formeller Antrag ist für den Erhalt dieser Unterstützung unerlässlich.

Mit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 erfährt das deutsche Sozialsystem eine umfassende Modernisierung. Das neue, einheitliche Bürgergeld ersetzt mehrere bisherige Sozialleistungen und zielt darauf ab, das System fairer, unkomplizierter und durchschaubarer zu machen.

Kernpunkt der Neuausrichtung war die Konsolidierung verschiedener Unterstützungsangebote wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Kinderzuschlag sowie des Wohngeldes zu einer einzigen Leistung. Durch diese Vereinheitlichung sollen die Komplexität verringert und die Anreize zur Arbeitsaufnahme verstärkt werden. Das neue System soll es ermöglichen, dass sich Arbeit finanziell auszahlt, ohne dass die Unterstützung bei Aufnahme einer Beschäftigung abrupt endet. Zudem soll die Anrechnung von Verdiensten vereinfacht werden, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Bürgergeld-Reform beinhaltet auch Strategien zur Armutsbekämpfung und Unterstützung von Bildung und Partizipation. Insbesondere Kinder aus finanziell schwächeren Verhältnissen sollen durch zielgerichtete Fördermaßnahmen verbesserten Zugang zu Bildungsressourcen bekommen.

Grundrente

Der Deutsche Bundestag hat sich Anfang Juli 2020 auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Menschen mit einer niedrigen Rente können durch das Grundrentengesetz seit dem 01.01.2021 mit der eingeführten Grundrente einen Zuschlag zur Rente erhalten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern wird zusätzlich zur normalen Rente ausgezahlt. Als individueller Rentenzuschlag haben Rentner und Rentnerinnen einen Anspruch auf Grundrente, wenn sie lange versicherungspflichtig gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Für die Grundrente ist kein gesonderter Antrag notwendig. Sofern ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung die Grundrente automatisch mit der normalen Rente aus. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet.

Um die Grundrente erhalten zu können, müssen Rentner und Rentnerinnen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen Grundrentenzeiten zählen zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungen aus Rehabilitation oder Krankheit. Mitunter können auch im Ausland erworbene Rentenzeiten dazu gezählt werden, sofern diese nach einem Sozialversicherungsabkommen oder dem Europarecht für die Rente berücksichtigt werden müssen.

Im Durchschnitt muss das Einkommen im Berufsleben weniger als 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben, um vom Grundrentenzuschlag profitieren zu können. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, was durch eine automatisierte Einkommensprüfung erfolgt. Maßgeblich hierfür sind zu versteuernde Einkünfte, ausländische Einkünfte und Kapitalerträge. Grundrente wird bei einem Einkommen bis 1.250,00 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,00 € bei Paaren in voller Höhe ausgezahlt. Liegt das Einkommen über diesen Einkommensgrenzen, wird die Grundrente gekürzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Rentenempfänger in Deutschland künftig Grundrente erhalten. Die Grundrente wird sich wahrscheinlich im Durchschnitt auf etwa 75,00 € pro Monat belaufen. Die höchstmögliche Grundrente wird aktuell auf 418,00 € pro Monat bemessen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist seit Juli 2021 damit beschäftigt, automatisch die Daten und Zeiten aller Rentenempfänger und neuer Antragsteller zu ermitteln und zu prüfen. Um die Grundrente zu erhalten, bedarf es keines gesonderten Antrages – auch nicht von im Ausland lebenden Rentenempfängern. Alle werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung benachrichtigt, sofern eine Grundrente in Betracht kommt. Da mehr als 26 Millionen Rentenkonten von der Deutschen Rentenversicherung auf die Berechtigung zur Grundrente überprüft werden müssen, kann es voraussichtlich mit einem entsprechenden Rentenbescheid bis zum Ende des Jahres 2022 dauern. Die Beträge, auf die seit Einführung der Grundrente zu Beginn des Jahres 2021 ein Anspruch bestanden hat, werden entsprechend nachgezahlt.

 

Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die den Verlust einer Grundfähigkeit durch die Auszahlung einer monatlichen Rente auffängt. Zu den Grundfähigkeiten gehört das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Sprechen, das Hören, das Sehen und teilweise auch Fertigkeiten wie das Fahren von Fahrrädern oder Autos. Unterteilt werden die versicherten Risiken in sensorische, motorische, feinmotorische und intellektuelle Fähigkeiten im Alltag.

Kalkuliert wird eine Grundfähigkeitsversicherung wie eine Lebensversicherung, wobei auch sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen wird. Nachträgliche Anpassungen sind bei der Grundfähigkeitsabsicherung ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Grundfähigkeitsversicherungen werden seit dem Jahr 2000 angeboten und gelten im Rahmen der Schweren-Krankheits-Vorsorge als Alternative zur Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsabsicherung hat keinen Bezug zum ausgeübten Beruf. Basis des Versicherungsschutzes ist die Einschränkung in den grundlegenden Fähigkeiten durch eine Krankheit.

Je nach Versicherungsgesellschaft wird bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten bzw. bei Demenz oder Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente angewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob Versicherungsnehmer noch ihrem Beruf nachgehen können oder nicht. Solange die Einschränkungen in den Fähigkeiten bestehen, wird auch die Rente gezahlt. Zu den Ursachen für den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten gehören Kräfteverfälle, Krankheiten und Unfälle. Durch die Grundfähigkeitsabsicherung wird eine verhältnismäßig günstige Absicherung der Arbeitskraft ermöglicht.

Versicherungsgesellschaften legen ihren Verträgen Fähigkeitenkataloge zugrunde, die die abgesicherten Grundfähigkeiten näher beschreiben. Neben den bereits erwähnten Grundfähigkeiten werden auch Verträge angeboten, die Fertigkeiten wie das Fahren von Sport- und Kraftfahrzeugen oder Erkrankungen wie Demenz und Depressionen versichern.

Ein Versicherungsfall tritt bei der Grundfähigkeitsversicherung dann ein, wenn ein Versicherungsnehmer für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 6 und 12 Monate – nicht in der Lage war bzw. sein wird, eine oder mehrere der abgesicherten Grundfähigkeiten auszuüben. Versicherungsnehmer müssen einen ärztlichen Nachweis über die Erkrankung und die Einschränkungen in den Fähigkeiten vorlegen, die von der Versicherungsgesellschaft überprüft werden können.

Ob die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Allerdings müssen Rentenzahlungen aus der Grundfähigkeitsabsicherung versteuert werden.

Grundfähigkeitsversicherung

 Mit einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich bestimmte Grundfähigkeiten absichern. Gehen diese elementaren Fähigkeiten durch einen Unfall oder eine Krankheit über einen längeren Zeitraum – regelmäßig mindestens sechs bis zwölf Monate -  in Verlust, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.

Zu den typischen Grundfähigkeiten gehören:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Knien
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Gebrauch eines Armes
  • Autofahren

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können auch geistige und psychische Fähigkeiten versichert werden.

Eine Grundfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu hohe Kosten verursacht oder gar keine Möglichkeit für einen Versicherungsvertrag besteht. Kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, gilt die Grundfähigkeitsversicherung als günstige Alternative für einen Basisschutz.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die klar auf die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung abzielt, beschränkt sich die Grundfähigkeitsversicherung auf einzelne Fähigkeiten. In den Verträgen wird genau definiert, welche Fähigkeiten versichert sind und welche nicht. Die Unterteilung der Fähigkeiten in Katalogen oder Gruppen ist möglich. Die Anforderungen, ab wann eine Rente gezahlt wird, sind bei Grundfähigkeitsversicherungen jedoch eher hoch. Hier sollte genau darauf geachtet werden, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt.

Bestehen Vorerkrankungen gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Versicherungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Die gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Siehe auch: Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

große Witwenrente

Die große Witwenrente ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rentenversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Verlust eines Ehepartners. Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, und finanzielle Sorgen können die Situation noch belasten. Die große Witwenrente soll dazu beitragen, diesen finanziellen Druck zu lindern. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch sie ausfallen kann, wie sie beantragt wird und was sonst noch wichtig ist.

Wer bekommt die große Witwenrente?
Berechtigt sind Witwen oder Witwer, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der hinterbliebene Ehepartner muss entweder das 47. Lebensjahr vollendet haben,
  • erwerbsgemindert sein,
  • für ein Kind unter 18 Jahren sorgen oder
  • ein behindertes Kind erziehen, unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie hoch ist die große Witwenrente?
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder hätte erhalten können. Es gibt jedoch Anpassungen und Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Das Einkommen des Hinterbliebenen kann ebenfalls die Höhe der Witwenrente beeinflussen, da Einkommen wie Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen oder Vermögenseinkommen auf die Witwenrente angerechnet werden können.

Wie wird die große Witwenrente beantragt?
Der Antrag auf die große Witwenrente ist ein formeller Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden sollte, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:

  1. Antragsformular besorgen
    Das Antragsformular für die große Witwenrente erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder online auf deren Webseite.
  2. Dokumente sammeln
    Für den Antrag werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, der Nachweis über die Erfüllung der Wartezeit (Renteninformationen des Verstorbenen), Ihre Heiratsurkunde sowie Nachweise über Ihr eigenes Einkommen.
  3. Antrag einreichen
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten bei Ihrer Rentenversicherung ein. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun oder den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über die Einreichung zu haben.
  4. Bearbeitungszeit
    Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wird sich die Rentenversicherung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist noch wichtig?

  • Zeitpunkt der Antragstellung
    Der Antrag auf die große Witwenrente sollte so bald wie möglich nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden, da die Rentenzahlungen rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung geleistet werden.
  • Beitragszeiten
    Die Höhe der großen Witwenrente hängt auch von den Beitragszeiten des verstorbenen Ehepartners ab. Längere Beitragszeiten führen in der Regel zu einer höheren Rente.
  • Steuerliche Aspekte
    Die große Witwenrente ist steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre individuelle Situation zu klären.
  • Wiederverheiratung
    Sollten Sie sich dazu entscheiden, erneut zu heiraten, endet der Anspruch auf die große Witwenrente. In diesem Fall besteht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.
Grenzversicherung

Bei der Grenzversicherung handelt es sich um eine internationale Fahrzeugversicherung, die beispielsweise für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug durch Europa benötigt wird. Reisende aus einem nichteuropäischen Land benötigen eine Grenzversicherung für ihr Fahrzeug, um in europäische Länder reisen zu können. Wird das Fahrzeug erst im Ankunftsland erworben, zugelassen und versichert, wird ebenfalls unter Umständen eine ergänzende Grenzversicherung für die Weiterreise benötigt, was auch von den zu bereisenden Ländern abhängt. Gleiches gilt im Übrigen für Überführungen.

In Europa gelten mitunter andere Versicherungsbedingungen als in anderen Staaten, sodass die verschiedenen Konzepte der Kfz-Versicherung in europäischen Ländern ungültig sind. In den USA wird beispielsweise der Fahrer und nicht das Fahrzeug versichert. In Europa wird jedoch das Fahrzeug versichert, sodass die Versicherung unabhängig vom Fahrer erfolgt. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Kfz-Versicherungen Unterschiede in Bezug auf das Alter der Fahrer, die Fahrerlaubnis und viele weitere Details.

In Deutschland und anderen europäischen Staaten handelt es sich bei der Pkw Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Über die Haftpflichtversicherung werden Schäden abgesichert, die an fremden Sachen und Fahrzeugen sowie an Dritten selbst als Personenschäden verursacht werden könnten. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur durch eine zusätzliche Kaskoversicherung abgesichert werden.

Bei Abschluss einer Grenzversicherung wird in der Regel auch eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) übermittelt. Bürger aus einem europäischen Land benötigen bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug in Länder wie Bulgarien oder die Niederlande lediglich die Grüne Karte, womit der Versicherungsschutz in allen EU-Staaten nachgewiesen werden kann. Eine Grenzversicherung wird jedoch für Regionen wie Montenegro benötigt. Im Idealfall wird vor Reiseantritt überprüft, ob eine Grüne Karte ausreicht oder ob zusätzlich eine Grenzversicherung abgeschlossen werden muss.

Letztendlich müssen ausländische Kraftfahrer eine Grenzversicherung abschließen und nachweisen, die keinen anderweitigen Nachweis einer – anerkannten - Haftpflichtversicherung haben. Der Versicherungsschein der Grenzversicherung reicht dann in Kombination mit einer Grünen Karte (Gültigkeit in allen EU-Staaten und der Schweiz) als Versicherungsnachweis aus.

Synonyme - internationale Fahrzeugversicherung
Grad der Behinderung

Der mit „GdB“ abgekürzte Grad der Behinderung gibt Schwere und Umfang einer Behinderung an, der vom zuständigen Versorgungsamt festgelegt wird. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Der Grad der Behinderung wird als eine Maßeinheit betrachtet, wie umfangreich ein Mensch durch eine Behinderung beeinträchtigt wird. Angegeben wird der Grad der Behinderung in 10-er Graden, wobei GdB 20 den niedrigsten und GdB 100 den höchsten Grad darstellt. Je höher der Wert ausfällt, desto stärker fällt auch die Behinderung bzw. Beeinträchtigung aus. Bei der Feststellung des GdB findet eine Gesamtbewertung statt. Es werden also keine einzelnen Erkrankungen und Behinderungen addiert.

Geprüft und festgestellt wird der Grad der Behinderung nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises durch ärztliche Gutachter des zuständigen Versorgungsamtes. Die Prüfung erfolgt nach den Regeln der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Für die Bemessung eines GdB sind die tatsächlichen Leistungseinschränkungen maßgeblich, die auf die Behinderung oder Erkrankung zurückzuführen sind. Die Gutachter des Versorgungsamtes müssen bei ihrer Beurteilung vom klinischen Bild sowie von den Funktionseinschränkungen im Alltag ausgehen. Die Grade der Behinderungen von mehreren Erkrankungen oder Behinderungen werden jedoch nicht einfach zusammengerechnet. Maßgeblich sind die Auswirkungen von den einzelnen Beeinträchtigungen als Gesamtbild, bei dem wechselseitige Beziehungen zueinander berücksichtigt werden müssen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung und insbesondere einem Schwerbehindertenausweis erhalten Nachteilsausgleiche und bestimmte Hilfen wie etwa gesonderte Parkplätze oder Vergünstigungen im Nahverkehr. Für Schwerbehinderte gelten darüber hinaus besondere Regelungen im Bereich Steuern, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.

 

Synonyme - GdB
GPV

Die Abkürzung GPV steht für gesetzliche Pflegeversicherung. Dies ist eine staatliche Versicherung in Deutschland, die die Kosten für Pflegeleistungen bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung übernimmt. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ziel der GPV ist es, eine bedarfsgerechte und bezahlbare Pflege für alle Versicherten sicherzustellen.

Gliedertaxe

Durch eine private Unfallversicherung können Versicherungsnehmer ihre eigene und die Existenz ihrer Familienangehörigen finanziell gegen Unfallrisiken absichern. Erleiden Versicherungsnehmer privat oder beruflich einen Unfall mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, zahlt eine Unfallversicherung anteilig oder vollständig die Versicherungssumme aus.

Die Höhe der Zahlung von der Unfallversicherung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, dem vom behandelnden Arzt attestierten Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe. Die Versicherungen ordnen dem Verlust eines jeden Körperteils oder Sinnesorgans durch die Gliedertaxe einen bestimmten Invaliditätsgrad zu.

Nach der normalen Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit folgender Körperteile und Organe wie folgt ermittelt:

  • Arm, Schultergelenk: 70 %
  • Arm, oberhalb des Ellenbogens: 65 %
  • Arm, unterhalb des Ellenbogens: 60 %
  • Hand, Handgelenk: 55 %
  • Daumen: 20 %
  • Zeigefinger: 10 %
  • Andere Finger: 5 %
  • Bein, über Mitte Oberschenkel: 70 %
  • Bein, bis Mitte Oberschenkel: 60 %
  • Bein, bis unterhalb Knie: 50 %
  • Bein, bis Mitte Unterschenkel: 45 %
  • Fuß, im Fußgelenk: 40 %
  • Großer Zeh: 5 %
  • Anderer Zeh: 2 %
  • Auge: 50 %
  • Ohr, Gehör: 30 %
  • Geruchssinn: 10 %
  • Geschmacksinn: 5 %

(Stand: 2020)

Für Heilberufe gelten abweichende Regelungen in Bezug auf die Gliedertaxe.

Wenn die Funktion eines Körperteils oder Sinnesorgans nur in Teilen eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil als Invaliditätsgrad berechnet. Sind mehrere Körperteile und Organe betroffen, werden die Prozentsätze entsprechend addiert. Dabei kann die Summe 100 % nicht übersteigen. Die Unfallversicherung orientiert sich bei ihrer Leistung an der Gliedertaxe.

Synonyme - Invaliditätsgrad
Glasversicherung

Glasschäden sind bei Hausratversicherungen nur abgesichert, wenn die Schäden durch eine der im Versicherungsvertrag festgelegten Gefahren verursacht wurden. Zerbricht zum Beispiel ein Glastisch, weil etwas von oben darauf gefallen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Um derartige Schäden unter Versicherungsschutz zu stellen, kann entweder ein Glas-Baustein in die Hausratversicherung integriert oder aber eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden.

Eine Glasversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn das Haus oder die Wohnung über viele Möbel, Einrichtungsgegenstände und Fenster aus Glas verfügt. Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen werden Glasschäden nur ausgeglichen, wenn bestimmte Ursachen zum Schaden geführt haben. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Glasschaden wegen Hagel, Brand, Sturm oder Leitungswasser entstanden ist. Normale Stöße und Missgeschicke fallen nicht unter das Leistungsportfolio der Hausratversicherung.

Eine Glasversicherung oder Glasbruchversicherung stellt fertig montierte und künstlerisch bearbeitete Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas unter Schutz. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für eine Notverglasung, Entsorgung der beschädigten Gläser sowie für den Einsatz von Gerüsten und Kränen und die Erneuerung von Anstrichen, Folien und Verzierungen.

Unterschieden wird bei der Glasversicherung zwischen Schäden an der Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung. Zur versicherten Mobiliarverglasung gehören je nach Versicherungsvertrag Schränke, Duschkabinen, Vitrinen, Bilder, Spiegel, Gläser von Elektrogeräten, Ceran- und Induktionskochfelder sowie Aquarien oder Terrarien. Im Bereich der Gebäudeverglasung bezieht sich der Versicherungsschutz auf Kunststoff- und Glasscheiben von Fenstern, Türen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten, Lichtkuppeln, Profilbaugläsern, Wetterschutzvorbauten und Glasbausteinen.

Der genaue Leistungsumfang hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Manchmal müssen beispielsweise Aquarien zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden. Was jedoch in der Regel nicht von einer Glasversicherung abgedeckt wird, sind Oberflächenbeschädigungen, Undichtigkeiten, Photovoltaikanlagen, Optische Gläser und Hohlgläser zur Dekoration. Die Glasversicherung schließt des Weiteren Gefahren wie Explosion, Blitzschlag, Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl, Krieg, Kernenergie, innere Unruhen und andere Elementarereignisse vom Versicherungsschutz aus.

Synonyme - Glasbruchversicherung
GKV

Die Abkürzung steht für die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist eine staatlich geregelte Versicherung, die für die finanzielle Absicherung von Krankheitskosten ihrer Versicherten sorgt. Sie ist in der Regel verpflichtend für alle Arbeitnehmer und bietet eine Grundversorgung im Krankheitsfall, einschließlich Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Beiträge werden je nach Einkommen der Versicherten berechnet und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

Gewinnbeteiligung

Bei einer Gewinnbeteiligung handelt es sich um die Anteile, mit denen Versicherungsnehmer an den von der Versicherungsgesellschaft erzielten Überschüssen beteiligt sind.

Gewinnbeteiligungen werden beispielsweise bei Lebensversicherungen erzielt und an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Prämien für eine Lebensversicherung werden mit einer Art „Sicherheitspolster“ kalkuliert und nach Einzahlung von der Versicherungsgesellschaft zu einem Großteil angelegt. Da Lebensversicherungen regelmäßig über einen langen Zeitraum laufen, um eine Vorsorge aufzubauen, entstehen bei der Versicherungsgesellschaft Kapitalerträge, die sie im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer ausschütten. Wie hoch die Beteiligungen ausfallen, wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Bei Lebensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligung schwanken, was einer jährlichen Anpassung bedarf.

Bei Schadensversicherungen kann die Höhe der Gewinnbeteiligungen den Satzungen entnommen werden. In diesen Fällen erhalten Versicherungsnehmer eine Beitragsrückerstattung. Bei Versicherungen mit dem Zusatz VVaG, also Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, erfolgt eine Auszahlung der Gewinnbeteiligungen an alle Mitglieder. Handelt es sich bei der Versicherungsgesellschaft jedoch um eine Aktiengesellschaft, dann wird nur ein Teil der Überschüsse im Rahmen der Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer entrichtet. Bei einer AG handelt es sich dann in der Regel auch nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um Dividenden.

Durch die Gewinnbeteiligung werden Versicherungsnehmer auf Grundlage des Versicherungsvertrages am Überschuss der Gesellschaft beteiligt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherungsgesellschaft auch einen Gewinn erzielt hat. Versicherungsnehmer haben das Recht, sich über den Gewinn und die entsprechende Gewinnbeteiligung bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren.

Synonyme - Überschussbeteiligung
Gewässerschadenhaftpflicht

Gegen Gewässerschäden kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die auch als Öltankversicherung bekannt ist. Die Öltankversicherung sichert unverschuldete oder fahrlässige Schäden durch Ölheizungsanlagen ab. Schon durch das Auslaufen von verhältnismäßig wenig Öl können umfangreiche Gewässerschäden entstehen.

Durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung werden der Inhaber der Heizungsanlage sowie alle mit der Wartung der Anlage beauftragten Personen abgesichert. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Gewässerschadens die Kosten für die Schadensbegrenzung, die Reparatur der Heizungsanlage und die ärztliche Versorgung bei Personenschäden. Auch bei einem Versickern von Heizöl ins Erdreich kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Öltankversicherungen erstatten Gutachterkosten, Kosten für die Entsorgung verseuchter Erde, Heizungsreparaturen, Schäden am Eigentum, teilweise sogar die Neubefüllung des Öltanks und Schmerzensgeld bei Personenschäden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsintervalle der Heizungsanlage nachweislich eingehalten worden sind.

Ein Gewässerschaden entsteht häufig durch einen Rohrbruch oder einen durchgerosteten Behälter. Aber auch dann, wenn beim Nachfüllen der Heizungsanlage ein Fehler geschieht, könnte Öl austreten und im Boden versickern. Gewässerschäden haben besonders häufig Tankbeschädigungen, Versagen der Schutzsysteme oder Fehler in der Bedienung zur Ursache. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, die nahe an einem See, Fluss oder in einem Hochwasser-Gebiet wohnen. Dort deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung das erhöhte Risiko ab, das die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen ausschließt. Privathaftpflichtversicherungen umfassen Gewässerschäden in der Regel nur bei kleinen Öltanks.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Eigentümer von Öltanks für Gewässerschäden haftbar gemacht. Dies gilt auch dann, wenn der Öltank regelmäßig überprüft wurde und der Schaden unverschuldet eingetreten ist. Bei vermieteten Objekten mit Öltank haftet nach dem Gesetz ebenfalls der Eigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung.

Synonyme - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung,Gewässerschaden,Öltankversicherung
Gesundheitsprüfung

Bei der Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung handelt es sich im Bereich der Personenversicherungen um das von Versicherungsgesellschaften verlangte Gesundheitszeugnis von einem Arzt über den Gesundheitszustand der versicherten Person. Gesundheitsprüfungen werden häufig bei privaten Krankenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verlangt.

In Personenversicherungen steht die Gesundheit von Versicherungsnehmern im Vordergrund, sodass Versicherungen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch eine Gesundheitsprüfung einschätzen müssen. In der Regel wird die Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Versicherungsvertrages durchgeführt, damit die Versicherungsgesellschaft eine Entscheidung darüber fällen kann, ob und wie das Gesundheitsrisiko versichert werden kann oder nicht. Ein Versicherungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft über die Vertragsmodalitäten einig sind.

Des Weiteren ist die Gesundheitsprüfung auch Basis für die Berechnung der Prämie. Versicherungsverträge mit einer niedrigen Versicherungssumme müssen nicht zwingend eine Gesundheitsprüfung beinhalten, sondern werden auch auf Grundlage von Gesundheitsbefragungen abgeschlossen. Im Durchschnitt wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, wenn die Versicherungssumme den Betrag von € 400.000,00 überschreitet.

Bei der Gesundheitsprüfung werden neben Daten zum Geschlecht, Lebensalter, Beruf und Wohnort auch Informationen über den Gesundheitszustand und gefährliche Sportarten eingeholt. Das subjektive Risiko wird bewertet, indem das persönliche Verhalten und die Einstellung zu Krankheiten sowie weitere Absicherungen mit einbezogen werden. Typisch sind Gesundheitsfragen über ambulante Therapien, stationäre Behandlungen, Psychotherapien, Medikamente, Blutuntersuchungen, Diagnosen, Symptome, Schmerzen, Vorerkrankungen, Gewichtsprobleme oder die Angabe, ob eine Nikotin-, Alkohol- oder Drogensucht besteht oder bestand.

Versicherungsnehmer trifft eine Anzeigepflicht bis zum Vertragsabschluss über bekannte Gefahren, die für das Versicherungsverhältnis erheblich sind. Werden Krankheiten arglistig verschwiegen, kann der Vertrag angefochten werden. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflichten, kann die Versicherungsgesellschaft auch den Vertrag kündigen und die Leistung verweigern.

Versicherungsgesellschaften dürfen mit Einwilligung des jeweiligen Versicherungsnehmers nach § 213 I VVG personenbezogene Gesundheitsdaten von Ärzten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen erheben, sofern diese Daten für die Beurteilung des Versicherungsrisikos oder der Leistungspflicht benötigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entbindung von der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte und Institute.

Bei Verträgen im Basistarif oder Kinderversicherungen kann unter Umständen von einer Gesundheitsprüfung abgesehen werden. Auch wenn in der privaten Krankenversicherung der Tarif gewechselt werden soll, muss keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, wie der BGH im Juli 2016 entschieden hat.

 

Synonyme - Gesundheitsangaben,Gesundheitsfragen
Gesetzliche Rentenversicherung

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung von Arbeitnehmern im Alter. Sie ist eine staatliche Versicherung, die in erster Linie dazu dient, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und somit Altersarmut vorzubeugen. 
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1889 von Otto von Bismarck eingeführt und ist seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Sie ist eine umlagefinanzierte Versicherung, das heißt, die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt für die Auszahlung der Renten an die Rentner verwendet. Dadurch wird ein Generationenvertrag geschaffen, bei dem die jüngere Generation für die ältere Generation aufkommt.

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip, das besagt, dass die Höhe der Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt. Dabei werden die Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet, die wiederum den Rentenanspruch bestimmen. Je höher das Einkommen und je länger die Beitragszahlung, desto höher ist auch die Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung zeichnet sich durch ihre Pflichtmitgliedschaft aus. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, automatisch in die Rentenversicherung einbezogen werden. Durch die Pflichtmitgliedschaft und die Umlagefinanzierung wird ein solidarisches System geschaffen, das auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit basiert. Die Rentenversicherung ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialstaats und trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu erhalten.

Die Rentenversicherung bietet verschiedene Leistungen an, die je nach individueller Situation in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören neben der Altersrente auch die Erwerbsminderungsrente, die Witwen- und Waisenrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

Auch Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten.

Um eine Rente zu erhalten, muss man in der Regel das Rentenalter erreicht haben, das derzeit bei 67 Jahren liegt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen auf die Rente. Zudem können Versicherte auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten und somit ihre Rente aufstocken.

Gesetzliche Rente

Die deutsche Gesetzliche Rente, auch als gesetzliche Alterssicherung oder gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet, ist ein staatliches System der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist Teil des Sozialversicherungssystems und dient dazu, den Lebensstandard im Alter zu sichern und vor Altersarmut zu schützen.

Die gesetzliche Rente wurde im Jahr 1889 eingeführt und ist seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Sie basiert auf dem Prinzip der Solidarität, d.h. die Beiträge der Erwerbstätigen werden verwendet, um die Renten der aktuellen Rentner zu finanzieren. Dieses Umlageverfahren unterscheidet die gesetzliche Rente von anderen Formen der Altersvorsorge, wie z.B. der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, bei denen individuell angespartes Kapital zur Finanzierung der Rente verwendet wird.

Die gesetzliche Rente ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend und gilt als eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Sie umfasst verschiedene Leistungen, die im Rentenversicherungsgesetz (SGB VI) geregelt sind. Dazu gehören die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente sowie verschiedene Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich in erster Linie nach der Beitragszahlungsdauer und der Höhe der Beiträge, die während des Erwerbslebens in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Auch weitere Faktoren wie z.B. das durchschnittliche Einkommen und die Anzahl der Versicherungsjahre spielen eine Rolle. Die gesetzliche Rente ist somit eine sogenannte beitragsbezogene Rente, bei der die Höhe der Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt.

Um die gesetzliche Rente auch in Zukunft finanzieren zu können, werden die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber regelmäßig angepasst. Zudem gibt es verschiedene politische Maßnahmen, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und an die demografische Entwicklung anzupassen. Dazu gehören z.B. die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Einführung der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage und die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge, jedoch alleine oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es ratsam, zusätzlich privat oder betrieblich für das Alter vorzusorgen. Hierbei können staatliche Förderungen, wie z.B. die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge, in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf die gesetzliche Rente kann während der Berufsausbildung, während der Ausübung eines Berufes, durch die Erziehung von Kindern, durch die Pflege von Angehörigen und auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit erworben werden. Ausgezahlt wird die gesetzliche Rente dann beispielsweise im Alter, bei Verlust der Erwerbsfähigkeit oder bei Tod eines Versicherten. Neben der Rentenzahlung übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung auch die Hälfte der Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die Höhe der gesetzlichen Rente wird mittels Rentenformel errechnet, nach der die vier Faktoren Entgeltpunkte, regulärer oder vorzeitiger Rentenbeginn, Rentenart und Rentenwert berücksichtigt werden müssen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich Renteninformationen, die eine Hochrechnung auf Grundlage der bisherigen Einzahlungen für die Altersrente enthält.

Ausschlaggebend, ab wann die gesetzliche Altersrente ausgezahlt wird, ist das Renteneintrittsalter.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört im deutschen Recht zum Lauterkeitsrecht und schafft gesetzliche Grundlagen, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten von Unternehmen am Markt und entspricht den obligatorischen Marktrechten oder Rechten bei Geschäftspraktiken. Durch das UWG sollen Verbraucher, Mitbewerber und die Allgemeinheit unter Schutz gestellt werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt vor irreführender Werbung oder ungerechter Wettbewerbsverzerrung. Verstöße gegen das UWG werden mit Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Gewinnabschöpfungsansprüchen, Beseitigungsansprüchen und Auskunftsansprüchen geahndet. Unlauterer Wettbewerb ist nach dem UWG unzulässig. Zu den Verstößen gehören beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Behinderungen des Absatzes von Mitbewerbern, Nachahmung oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

Durch das UWG werden auch Unternehmer unter Schutz gestellt. Es werden Wettbewerbshandlungen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen.

 

Synonyme - UWG
Generationenvertrag

Der Begriff des Generationenvertrages fällt dann, wenn es um Themen aus dem Bereich der Rente geht. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im juristischen Sinn, sondern ein Konzept zur Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge.

Eingeführt wurde der Generationenvertrag im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre. Betrachtet werden soll der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag zwischen zwei Generationen im gesellschaftlichen Konsens. „Vertragsinhalt“ ist die Versorgung im Alter durch die Rente und die stille Vereinbarung, dass die sozialversicherungspflichtig arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben dafür sorgt, dass die Rentenkassen auch aufgefüllt werden. Vor wirtschaftlichem Hintergrund kann der Generationenvertrag auch als dynamische Rentenvereinbarung bezeichnet werden, die über Umlagen finanziert wird.

Der Generationenvertrag enthält keine schriftlich fixierten Regelungen. Er unterstützt das Prinzip des deutschen Rentensystems, wonach die arbeitende Bevölkerung durch Abgaben die Generation der Rentner versorgt. Durch Einzahlungen in die Rentenkassen werden Renten an die Generation von Eltern und Großeltern ausgezahlt. Durch die eigene Arbeit werden wiederum Rentenanwartschaften erworben, die später durch die nachfolgende Generation getragen werden.

Der demografische Wandel kann den Generationenvertrag gefährden. Die Gesellschaft altert, während immer weniger Kinder geboren werden. Es besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen junger und älterer Generation so stark schwankt, dass die eingezahlten Rentenbeiträge für die Anzahl der Rentner nicht mehr ausreicht. Zusätzlich trägt der schwierige Arbeitsmarkt dazu bei, dass zu wenig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze besetzt werden. Wer befürchtet, dass die gesetzliche Rente im Rentenalter später nicht ausreicht, kann durch eine private Altersvorsorge zusätzliche Einkünfte sichern.

Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Stillschweigen in Bezug auf Verhandlungen, Gesprächsinhalte, Unterlagen, Ergebnisse, Dokumente und andere sensible Informationen vereinbart wird. Das Abschließen einer Geheimhaltungsvereinbarung bedeutet also, dass sich der Unterzeichner verpflichtet, Informationen und Dokumente, die ihm bekannt gemacht oder zur Verfügung gestellt wurden, geheim zu halten und keiner anderer Verwendung zuzuführen.

Geheimhaltungsvereinbarungen werden häufig im Zusammenhang mit Firmenübernahmen, Patenten, Lizenzvergaben und Fusionen geschlossen. Im Gegensatz zum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, für das es mitunter gesetzliche Vorgaben gibt, kann eine Geheimhaltungsvereinbarung frei formuliert werden. Was in einer Geheimhaltungsvereinbarung integriert werden sollte ist die Benennung der jeweiligen Vertragsparteien, der konkrete Vertragsgegenstand, die Dauer der vereinbarten Geheimhaltung und die Strafen, falls der Geheimhaltungsverpflichtung zuwider gehandelt wird.

Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung können sich Unternehmer und Freiberufler vor Schadensersatzforderungen schützen, die im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung entstehen könnten. Sofern Freiberufler oder Unternehmer also trotz unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung sensible und unternehmensinterne Informationen, Kundendaten oder Unternehmensinterna weitergegeben haben, tritt die Berufshaftpflichtversicherung für potenzielle Schadensersatzansprüche ein. Je nach Versicherungsvertrag können von dem Schutz auch zusätzliche Kosten und Umsatzausfälle des geschädigten Kunden umfasst sein.

Synonyme - Vertraulichkeitsvereinbarung,Verschwiegenheitsvereinbarung,NDA,CDA
Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge bezieht sich auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine zusätzliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Diese Form der Altersvorsorge bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Gehaltsumwandlung, dass er einen Teil seines Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investieren kann. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit auch die Steuerlast. Zudem können auch die Sozialabgaben, wie zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, gesenkt werden. Der Arbeitnehmer profitiert somit von einem höheren Nettogehalt.

Für den Arbeitgeber ist die Gehaltsumwandlung ebenfalls attraktiv, da er durch die Reduzierung des Bruttogehalts auch weniger Sozialabgaben zahlen muss. Zudem kann er seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten, ohne dabei zusätzliche Kosten zu haben. Dies kann ein wichtiger Faktor sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Die eingezahlten Beträge werden in der Regel in eine betriebliche Altersvorsorgeform, wie zum Beispiel eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, investiert. Dabei können die Arbeitnehmer in der Regel selbst entscheiden, wie ihr Geld angelegt werden soll. Häufig werden auch verschiedene Anlagestrategien angeboten, um das individuelle Risikoprofil und die Anlageziele der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Die eingezahlten Beiträge sind in der Regel bis zum Eintritt in den Ruhestand unantastbar und können nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt wird. Im Ruhestand können die eingezahlten Beiträge dann als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung genutzt werden.

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge ist somit eine sinnvolle Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Allerdings sollte jeder Arbeitnehmer individuell prüfen, ob diese Form der Altersvorsorge für ihn geeignet ist und ob er eventuell auf andere Vorsorgeformen zurückgreifen möchte. Auch die Höhe der eingezahlten Beiträge sollte gut überlegt sein, da diese nicht mehr ohne weiteres verändert werden können.

Gefahrerhöhung

Bei der Gefahrerhöhung handelt es sich um einen Begriff aus dem in §§ 23 ff. VVG geregelten Versicherungsvertragsrecht. Beschrieben werden mit der Gefahrerhöhung Umstände, die das Risiko bei einem Versicherungsfall nach Vertragsabschluss erhöhen. Sofern beispielsweise Veränderungen an einem Wohngebäude oder am Hausrat vorgenommen werden, müssen Versicherungsnehmer diese Umstände umgehend der jeweiligen Versicherung mitteilen. Dies, da Veränderungen häufig mit zusätzlichen Risiken einhergehen, die entsprechend abgesichert werden müssen.

Bei der Hausratversicherung kommen beispielsweise Wohnraumvergrößerungen, Baugerüste am Gebäude wegen des erhöhten Einbruchsrisikos, Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum oder aber die Entfernung von Alarmanlagen für eine Gefahrerhöhung in Betracht. Werden derartige Veränderungen der Versicherungsgesellschaft nicht mitgeteilt, so kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzt oder sogar streicht.

Bei einer Wohngebäudeversicherung können sich durch Änderungen am Gebäude ebenfalls Risiken erhöhen. Gründe für eine Gefahrerhöhung könnten hier leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, Baumaßnahmen mit Entfernung des Daches oder aber Umbauten, die eine Nutzung ausschließen, sein. Auch hier ist es wichtig, die jeweilige Gefahrerhöhung sofort der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, damit das jeweilige Risiko mit in den Tarif aufgenommen werden kann.

Versicherungen dürfen bei einer nachträglichen Gefahrerhöhung den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Des Weiteren könnte die Prämie um bis zu 10 % erhöht werden. Verlangt die Versicherungsgesellschaft mehr als 10 %, so steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.

Kommt es nach einer Gefahrerhöhung zu einem Schaden, so darf die Versicherungsgesellschaft die Leistung dann verweigern oder kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist und die Gründe für die zusätzlichen Risiken verschwiegen hat.

Gefährdungshaftung

Im Regelfall wird ein Schadensersatz durch ein schuldhaftes Verhalten wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit begründet. In bestimmten Fällen mit einer besonderen Gefährdung wird jedoch von dieser Regel abgewichen. Ein Schadensersatzanspruch besteht dann schon aus dem Grund, dass sich eine charakteristische Gefahr konkretisiert hat. Die Gefährdungshaftung ist demnach eine Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden nach dem Prinzip der Verschuldenshaftung voraussetzt. Die Gefährdungshaftung beruht also darauf, dass bei einem erlaubten Verhalten unvermeidlich eine Gefährdung herbeigeführt wird.

Bestimmte Verhalten und Tätigkeiten werden von der Gesellschaft erlaubt, auch wenn sie mit Gefahren verbunden sind. Dies aus dem Grund, weil die Nützlichkeit dieser Tätigkeit Vorrang vor der Gefährdung hat. Hierzu gehört beispielsweise das Fahren eines Kraftfahrzeugs oder das Betreiben eines Kraftwerkes; auch wenn jeder weiß, dass diese Tätigkeiten gefährlich sein können. Kommt es auch ohne Verschulden des Fahrzeugführers oder Kraftwerkbetreibers zu einem Sach- oder Personenschaden, steht für diesen Schaden derjenige ein, der den Nutzen aus der Tätigkeit zieht. Die Gefährdungshaftung beruht also darauf, dass derjenige, der mit Erlaubnis eine gefährliche Tätigkeit ausübt und daraus einen Nutzen zieht, den Schaden übernehmen muss, den andere in diesem Zusammenhang erleiden.

Die Gefährdungshaftung betrifft u.a. die Haftung von Kraftfahrzeughaltern. Ein Fahrzeughalter hat Schäden zu ersetzen, die beim Betrieb seines Fahrzeuges entstanden sind. Dies auch dann, wenn er das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls gar nicht selbst gefahren ist. Bereits die Inbetriebnahme eines Kfz stellt ein Risiko dar, für das der Halter die Verantwortung zu übernehmen hat. Auch ohne Verschulden, beispielsweise durch das Platzen eines Reifens, lassen sich also Ansprüche aus der Gefährdungshaftung herleiten. 

Die Gefährdungshaftung bezieht sich auch auf Tierhalter. Im Rahmen der Tierhalterhaftung haften Tierhalter und Tieraufseher für entstandene Schäden, die durch das Tier an Mensch oder Sache entstanden sind. Zur Begründung der Ansprüche muss weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen. Alleiniger Haftungsgrund ist die Möglichkeit, dass sich das Tier verwirklichen könnte.

Letztendlich kann die Gefährdungshaftung auch Hersteller von fehlerhaften Produkten treffen. Die Schäden, die wegen eines Produktfehlers entstehen, muss der Hersteller auch ohne eigenes Verschulden ausgleichen. Bei der Gefährdungshaftung kommt es also darauf an, dass ein Schaden deshalb entstanden ist, weil sich die dafür typische Gefahr verwirklicht hat.

Gebündelte Versicherung

Im modernen Zeitalter können viele verschiedene Risiken durch eine Versicherung abgesichert werden. Häufig bieten Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck auch Verträge in Kombinationsform an. Neben der verbundenen Variante gehört auch die gebündelte Versicherung dazu.

Bei einer gebündelten Versicherung handelt es sich um mehrere eigenständige Versicherungen, die in einer Police „gebündelt“ werden. Häufig werden zum Beispiel Hausratversicherungen und Glasversicherungen in einer Versicherungspolice zusammengefasst, obwohl beide Verträge eigenständig bleiben. Der Versicherungsnehmer bekommt von der Versicherung zwar nur einen Versicherungsschein, aber dieser schlüsselt die Gefahren über mehrere rechtlich selbstständige Versicherungsverträge auf. Versicherungsnehmer entrichten bei der gebündelten Versicherung für jeden Vertrag eine entsprechende Prämie. Auch Kündigungen von einzelnen Versicherungen oder Auskopplungen einzelner Risiken aus dem Bündel sind möglich.

Das Gegenteil von einer gebündelten Versicherung ist eine kombinierte Versicherung, bei der mehrere Gefahren über einen einzelnen Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Bei der kombinierten Versicherung müssen Versicherungsnehmer nur eine Prämie entrichten und erhalten auch nur einen Versicherungsschein. Im Gegensatz zur gebündelten Versicherung ist es bei der kombinierten Variante nicht möglich, einzelne Versicherungen zu kündigen. 

Gebäudeversicherung

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die ein im Versicherungsvertrag näher beschriebenes Gebäude, Nebengebäude oder eine Garage absichert. Die Gebäudeversicherung fällt unter die Sachversicherungen und wird grundsätzlich nur für Gebäude angewendet, die zu privaten (Wohn-) Zwecken genutzt werden. Für gewerblich sowie freiberuflich genutzte oder gemischt genutzte Gebäude müssen zusätzliche Einschlüsse vereinbart werden.

Durch die Gebäudeversicherung werden Schäden und Folgeschäden durch Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm abgesichert. Mit einer Zusatzvereinbarung lassen sich darüber hinaus Elementarschäden und Überspannungsschäden versichern.

Versichert werden mit der Gebäudeversicherung fest mit dem Boden verbundene Gebäude und Bestandteile, beispielsweise auf Maß eingebaute Einbauküchen. Gartenhütten und andere separate Gebäude müssen zusätzlich in den Vertrag eingeschlossen werden. Nicht mitversichert sind Zelte oder Wohnwagen, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Je nach Versicherungsvertrag ist es auch möglich, Zubehör für das Gebäude wie etwa Heizungsmaterial mit in den Versicherungsschutz zu integrieren. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel Photovoltaikanlagen, elektronisch gespeicherte Programme sowie Daten und von Mietern eingebaute Sachen, die durch eine Hausratversicherung seitens der Mieter abgesichert werden könnten.

Gebäudeversicherungen werden mit einer Dynamik abgeschlossen, die sich am gleitenden Neuwertfaktor und damit an der Wertentwicklung des Gebäudes orientiert. Versicherungsnehmer sind zur Vermeidung einer Unterversicherung zur Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme verpflichtet. Von einem ausreichenden Schutz kann ausgegangen werden, wenn Informationen von Bausachverständigen oder anerkannte Bestimmungsverfahren den Gebäudewert festgesetzt haben. Bei einer Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden den Zeitwert des Gebäudes. Eine Differenz zum Neuwert wird dem Versicherungsnehmer dann erstattet, wenn das Gebäude wieder aufgebaut wird.

Berücksichtigt für die Beurteilung von Risiken und Prämien werden Bauart, Bedachung, Ort, Nutzung und Ausstattung.

Synonyme - Wohngebäudeversicherung
GAP Deckung

Die GAP Deckung, auch Differenzdeckung genannt, ist eine optionale Kfz-Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkaskoversicherung, die im Falle eines Schadens die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges übernimmt. Der Begriff „GAP“ steht dabei für „Guaranteed Asset Protection“ oder aber für die englische Bezeichnung von „Lücke“.

Die GAP Deckung ist auf die Absicherung von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ausgerichtet. Wird ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, schließt die GAP Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch zur Zahlung ausstehenden Raten. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen und ähnlich ausgestatteten Fahrzeuges aufgewendet werden muss. Insbesondere bei teureren Fahrzeugen ist der Wiederbeschaffungswert häufig niedriger als der Restwert. Der Restwert resultiert bei Leasingfahrzeugen aus den noch offenen Raten. Wird das Fahrzeug bei einem Unfall zum Totalschaden, müssen dennoch die offenen Raten ausgeglichen werden, sofern eine GAP Deckung nicht zusätzlich vereinbart worden ist. Eine GAP Deckung kann also eine sinnvolle Absicherung sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Neuwertentschädigung nach durchschnittlich zwei Jahren ab Erstzulassung ausläuft.

Lücken zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Fahrzeuges sind umso größer, desto „teurer“ das Fahrzeug geleast oder finanziert wurde. Deshalb empfiehlt sich eine Differenzdeckung insbesondere für Mittelklasse- und Oberklasse-Fahrzeuge. Bei einer Teilkasko mit GAP Deckung würde die Versicherungsgesellschaft bei Diebstahl eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übernehmen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall würde nur eine Vollkasko mit GAP Deckung den kompletten Schaden übernehmen.

Sinnvoll ist eine zusätzliche GAP Deckung bei Leasingfahrzeugen, solange der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigt.

Synonyme - Differenzdeckung