
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gehaltsumwandlung | Gehaltsumwandlung ist eine gebräuchliche Bezeichnung für die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei wird ein Teil des künftigen Arbeitsentgelts nicht ausgezahlt, sondern für den Aufbau einer Betriebsrente verwendet. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Welcher Durchführungsweg und Anbieter genutzt wird, kann jedoch nicht beliebig vom Arbeitnehmer bestimmt werden. Bei tarifvertraglich geregeltem Entgelt muss der Tarifvertrag die Entgeltumwandlung vorsehen oder zulassen. Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Anspruch, zum Arbeitgeberzuschuss sowie zu den Vor- und Nachteilen finden Sie unter Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss. |