Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge bezieht sich auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine zusätzliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Diese Form der Altersvorsorge bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Gehaltsumwandlung, dass er einen Teil seines Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investieren kann. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit auch die Steuerlast. Zudem können auch die Sozialabgaben, wie zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, gesenkt werden. Der Arbeitnehmer profitiert somit von einem höheren Nettogehalt.

Für den Arbeitgeber ist die Gehaltsumwandlung ebenfalls attraktiv, da er durch die Reduzierung des Bruttogehalts auch weniger Sozialabgaben zahlen muss. Zudem kann er seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten, ohne dabei zusätzliche Kosten zu haben. Dies kann ein wichtiger Faktor sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Die eingezahlten Beträge werden in der Regel in eine betriebliche Altersvorsorgeform, wie zum Beispiel eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, investiert. Dabei können die Arbeitnehmer in der Regel selbst entscheiden, wie ihr Geld angelegt werden soll. Häufig werden auch verschiedene Anlagestrategien angeboten, um das individuelle Risikoprofil und die Anlageziele der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Die eingezahlten Beiträge sind in der Regel bis zum Eintritt in den Ruhestand unantastbar und können nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt wird. Im Ruhestand können die eingezahlten Beiträge dann als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung genutzt werden.

Die Gehaltsumwandlung in der Altersvorsorge ist somit eine sinnvolle Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Allerdings sollte jeder Arbeitnehmer individuell prüfen, ob diese Form der Altersvorsorge für ihn geeignet ist und ob er eventuell auf andere Vorsorgeformen zurückgreifen möchte. Auch die Höhe der eingezahlten Beiträge sollte gut überlegt sein, da diese nicht mehr ohne weiteres verändert werden können.