Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber überweist nach Abschluss einer Direktversicherung monatlich einen Teil des Arbeitsentgelts/Gehalts direkt an die Versicherungsgesellschaft. Begünstigt ist jedoch der jeweilige Arbeitnehmer, der dann im Rentenalter das so angesparte Geld ausgezahlt bekommt. Bei Direktversicherungen werden die eingezahlten Prämien im Laufe der Zeit verzinst.

Direktversicherungen können als Einzelverträge oder Gruppenverträge für mehrere Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Gruppenverträge sind in der Regel mit höheren Rabatten verbunden, was sich auf die Höhe der späteren Betriebsrenten auswirken kann. Der Arbeitgeber entscheidet, welches Modell einer Direktversicherung gewählt wird. Seit 2019 sind einige Unternehmen verpflichtet, sich am Aufbau einer Betriebsrente zu beteiligen. In diesen Fällen liegt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei 15 %. Für ältere Verträge gelten Übergangsregelungen. Die Beitragszahlung in eine Direktversicherung wird steuerlich berücksichtigt und begünstigt.

Leistungen aus der Direktversicherung werden ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Es ist möglich, eine monatliche Altersrente daraus zu beziehen oder eine Einmalzahlung zu erhalten. Einige Verträge ermöglichen auch eine Kombination beider Modelle. Die als Rente ausgezahlte betriebliche Altersvorsorge aus der Direktversicherung wird im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung besteuert.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gehen die bereits eingezahlten Prämien für die Direktversicherung nicht verloren. Der neue Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Vertrag fortzuführen. Im Falle einer andauernden Arbeitslosigkeit können Direktversicherungsverträge beitragsfrei gestellt werden.

Siehe auch: Die Direktversicherung - Vorteile, Nachteile und wichtige Hinweise