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Riester-Vertrag kündigen: Folgen, Kosten und Alternativen

Ein Riester-Vertrag kann gekündigt werden. Anders als bei einer normalen privaten Rentenversicherung hat die Kündigung jedoch eine Besonderheit: Wird das geförderte Altersvorsorgevermögen ausgezahlt, liegt regelmäßig eine sogenannte schädliche Verwendung vor. Die erhaltenen Zulagen und die über den Sonderausgabenabzug gewährten zusätzlichen Steuervorteile werden dann zurückgefordert.

Ob eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht allein am aktuellen Vertragsguthaben erkennen. Vorher sollten der tatsächlich verfügbare Auszahlungsbetrag, die bisherige Förderung, die Vertragskosten und mögliche Alternativen geprüft werden. Durch die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge kommen für bestehende Riester-Verträge ab 2027 weitere Wechselmöglichkeiten hinzu.

 

Was passiert, wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird?

Wird ein Riester-Vertrag gekündigt und das vorhandene Kapital ausgezahlt, behandelt das Einkommensteuergesetz dies regelmäßig als schädliche Verwendung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt die zurückzuzahlenden Zulagen und die im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährten zusätzlichen Steuervorteile. Der Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag vom geförderten Altersvorsorgevermögen ein und führt ihn ab.

Ausgezahlt wird deshalb nicht einfach die Summe der eigenen Beiträge, Zulagen und erzielten Erträge. Maßgeblich ist das nach den Vertragsbedingungen vorhandene beziehungsweise für die Kündigung maßgebliche Kapital, von dem insbesondere die zurückzufordernde Förderung abgezogen wird. Je nach Vertrag können außerdem Kosten und die bisherige Wertentwicklung das Ergebnis beeinflussen.

 

Wie viel Geld bleibt nach der Kündigung übrig?

Eine allgemeingültige Verlustquote gibt es nicht. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt unter anderem von den eigenen Einzahlungen, den erhaltenen Zulagen und Steuervorteilen, der bisherigen Vertragsentwicklung und den Kosten des Vertrages ab. Besonders bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren kann der verfügbare Betrag deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge und Förderungen liegen. Vor einer Kündigung sollte deshalb beim Anbieter erfragt werden, welcher Betrag nach Rückforderung der Förderung tatsächlich ausgezahlt würde.

 

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Riester-Vertrag?

Eine allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Wochen für die förderschädliche Kündigung eines Riester-Vertrages gibt es nicht. Welche Frist für die Kündigung mit anschließender Auszahlung gilt, richtet sich insbesondere nach der Vertragsart und den vereinbarten Vertragsbedingungen. Davon zu unterscheiden ist die Übertragung des geförderten Kapitals auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag: Für diesen Vertragswechsel muss ein zertifizierter Riester-Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen Anspruch auf Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase vorsehen.

 

Riester-Vertrag beitragsfrei stellen statt kündigen

Wer vorübergehend oder dauerhaft keine weiteren Beiträge leisten möchte, kann den Riester-Vertrag ruhen lassen. Das vorhandene Altersvorsorgevermögen bleibt im Vertrag. Allein durch die Beitragsfreistellung entsteht keine schädliche Verwendung, sodass bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile deshalb nicht zurückgezahlt werden müssen. Werden in einem Beitragsjahr keine förderfähigen Beiträge geleistet, entsteht für dieses Jahr jedoch grundsätzlich auch keine neue Förderung.

Beitragsfrei bedeutet zudem nicht kostenfrei. Vertragsabhängige Verwaltungs- und Anlagekosten können weiterhin anfallen und die Entwicklung des vorhandenen Kapitals beeinflussen. Auch die Beitragsgarantie bedeutet nicht, dass ein ruhender Vertrag während seiner gesamten Laufzeit vor jeder Kostenbelastung oder Wertschwankung geschützt wäre.

 

Beiträge reduzieren und Riester-Förderung anpassen

Statt die Beiträge vollständig einzustellen, können sie je nach Vertrag reduziert werden. Für die volle Zulage des bisherigen Riester-Systems müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich vier Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen einzahlen, höchstens 2.100 Euro einschließlich der Zulagen; mindestens sind 60 Euro jährlich zu leisten. Wer den erforderlichen Mindesteigenbeitrag unterschreitet, erhält die Zulage grundsätzlich nur anteilig. Haben sich Einkommen oder Familienverhältnisse verändert, sollte deshalb zunächst der erforderliche Eigenbeitrag neu berechnet werden.

 

Kann ein Riester-Vertrag zu einem anderen Anbieter übertragen werden?

Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eine solche Übertragung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen keine schädliche Verwendung. Die bisherige Förderung muss deshalb nicht allein wegen des Anbieterwechsels zurückgezahlt werden.

Ein Wechsel ist trotzdem nicht automatisch günstiger. Der bisherige Anbieter kann vertraglich zulässige Wechselkosten verlangen; beim neuen Vertrag können neue Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten entstehen. Neben den Kosten sollten daher Kapitalanlage, Garantien und Leistungen beider Verträge miteinander verglichen werden.

 

Kann das Riester-Guthaben für Wohneigentum genutzt werden?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden, ohne dass die Entnahme allein deshalb als schädliche Verwendung gilt. Das kommt beispielsweise für den Erwerb oder die Herstellung einer selbst genutzten Immobilie oder für die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens infrage. Allerdings gelten besondere Voraussetzungen und spätere steuerliche Regeln über das Wohnförderkonto. Mehr dazu erläutern wir unter Wohn-Riester.

 

Was ändert sich für bestehende Riester-Verträge ab 2027?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Sie müssen wegen der Reform weder gekündigt noch automatisch umgestellt werden. Das gilt auch für einen ruhenden Vertrag.

Ab 2027 bestehen daneben weitere Möglichkeiten. Riester-Sparer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit ihrem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln oder das vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen in einen Vertrag der neuen Produktwelt übertragen, ohne allein dadurch die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Wer einen Altvertrag behalten möchte, kann außerdem einen neuen Altersvorsorgevertrag nach den neuen Regeln abschließen; dabei sind die gesetzlichen Auswirkungen auf den Bestandsschutz und die anzuwendende Förderung zu beachten.

 

Kündigen, beitragsfrei stellen oder wechseln?

Die drei Möglichkeiten haben unterschiedliche Folgen. Bei einer Kündigung steht der verbleibende Auszahlungsbetrag anschließend frei zur Verfügung, dafür werden die zurückzufordernden Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile abgezogen. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das geförderte Kapital im bestehenden Vertrag. Ein Vertragswechsel ermöglicht dagegen, das Altersvorsorgevermögen in einem anderen förderfähigen Vertrag weiterzuführen.

Für einen belastbaren Vergleich sollten deshalb der tatsächliche Auszahlungsbetrag nach einer Kündigung, das vorhandene Kapital bei Fortführung oder Beitragsfreistellung, die zukünftigen Kosten und Leistungen sowie die Bedingungen eines möglichen neuen Vertrages gegenübergestellt werden. Ab 2027 gehören auch die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte in diesen Vergleich. Welche Möglichkeiten sich dadurch für bestehende Riester-Sparer ergeben und wann Kündigung, Ruhenlassen oder Wechsel infrage kommen, erläutern wir ausführlicher im Beitrag Riester-Vertrag kündigen, ruhen lassen oder wechseln?.

 

Kann ein Riester-Vertrag widerrufen werden?

Für den Widerruf gelten andere Regeln als für die Kündigung. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist kann ein Vertrag unter den jeweiligen Voraussetzungen widerrufen werden. Ob bei einem bereits lange bestehenden Vertrag wegen einer fehlerhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrung noch Rechte bestehen, lässt sich dagegen nicht pauschal beantworten. Das hängt insbesondere von Vertragsart, Abschlusszeitpunkt, damaliger Rechtslage und den verwendeten Vertragsunterlagen ab und muss im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Die pauschale Annahme, ein älterer Riester-Vertrag könne wegen einer möglicherweise fehlerhaften Widerrufsbelehrung jederzeit rückabgewickelt werden und die staatliche Förderung müsse dabei generell nicht zurückgezahlt werden, ist nicht belastbar.

 

Was sollte vor einer Kündigung geprüft werden?

Vor einer endgültigen Kündigung sollte zunächst geklärt werden, welcher Betrag nach Rückforderung der Förderung tatsächlich ausgezahlt würde. Diesem Betrag lassen sich der Wert einer Beitragsfreistellung, einer Beitragsreduzierung oder eines Vertragswechsels gegenüberstellen. Wichtig sind dabei nicht nur bereits entstandene Kosten, sondern vor allem die künftig noch anfallenden Kosten und Leistungen. Bereits gezahlte Abschlusskosten lassen sich durch die Fortführung eines Vertrages nicht rückgängig machen.

Die Kündigung eines Riester-Vertrages ist deshalb weder automatisch falsch noch grundsätzlich die schlechteste Lösung. Sie verändert jedoch die Förderung und beendet den bisherigen Altersvorsorgevertrag endgültig. Die Entscheidung sollte daher auf den konkreten Vertragszahlen und den verfügbaren Alternativen beruhen – nicht allein auf der bisherigen Wertentwicklung oder allgemeinen Aussagen über die Riester-Rente.

Stand: Oktober 2026