Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Beitragsfreistellung

Im Versicherungswesen bedeutet die Beitragsfreistellung, dass Versicherungsnehmer aufgrund von kurzfristigen oder langfristigen Zahlungsschwierigkeiten unter Umständen von der Zahlung der Versicherungsbeiträge freigestellt werden können. Beitragsfreistellungen sind bei Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen möglich.

Generell dienen Versicherungsbeiträge gleichzeitig dem Versicherungsschutz und der Zinsanlage. Kann ein Versicherungsnehmer wegen finanzieller Engpässe seine Beiträge nicht mehr ausgleichen, kommt dann, wenn ausreichend Beiträge und Zinsen eingezahlt bzw. erwirtschaftet worden sind, eine Beitragsfreistellung in Betracht. Damit der Versicherungsschutz aufrecht erhalten wird, sollte bei Zahlungsschwierigkeiten nach einer Beitragsfreistellung gefragt werden, um eine Kündigung des Versicherungsvertrages zu vermeiden. Eine Vertragskündigung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Beiträge dauerhaft eingestellt, wobei der Versicherungsschutz jedoch erhalten bleibt. Dies nur dann möglich, wenn durch vorherige Beitragszahlungen ein entsprechendes Kapital angesammelt werden konnte, das dann für die restliche Laufzeit als Einmalbeitrag verwertet wird und aus dem sich die neue Versicherungssumme errechnet. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist bei einer Beitragsfreistellung nicht möglich.

Beitragsfreistellungen sind demnach von bereits eingezahlten Mindestsummen abhängig. Sind diese noch nicht erreicht, muss eine Kündigung des Versicherungsvertrages in Erwägung gezogen werden. Treten nur kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten auf, kann bei der Versicherungsgesellschaft auch nach einer Beitragsstundung gefragt werden. Die Vereinbarung einer Beitragsstundung kann für mehrere Monate erfolgen und stellt Versicherungsnehmer für den festgelegten Zeitraum von der Zahlung frei. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, was bei einer Freistellung nicht möglich ist. Wird die Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach der Stundung nicht erwünscht, muss der Vertrag entsprechend angepasst werden.

Kündigungen sind nur bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll, wenn kein Interesse mehr an dem Versicherungsvertrag besteht. Besteht der Versicherungsvertrag noch nicht lang, ist bei  einer Kündigung immer mit einem Verlust zu rechnen.

Synonyme: Beitragsaussetzung