Personenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu dient, das Einkommen von Personen zu ersetzen oder zu ergänzen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Sie setzt dort ein, wo die Arbeitskraft einer Person so stark eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr oder nur noch begrenzt am Erwerbsleben teilnehmen kann.

 

Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine bestimmte Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von in der Regel fünf Jahren erfüllt haben.
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben.
  • Die Erwerbsminderung muss durch ärztliche Gutachten festgestellt werden.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Erwerbsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit unter die gesetzlich festgelegten Grenzen gesunken ist.

 

Die volle Erwerbsminderungsrente: Wer ist berechtigt?

Die volle Erwerbsminderungsrente richtet sich an diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von den zuvor geleisteten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung. Um Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben.

 

Die teilweise Erwerbsminderungsrente: Eine Option für teilweise Erwerbsfähige

Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zwar nicht mehr voll, aber zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können, haben Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Auch hier basiert die Höhe der Rente auf den vorherigen Beitragszahlungen. Die genauen Bedingungen ähneln denen der vollen Erwerbsminderungsrente, allerdings mit dem Unterschied, dass die Arbeitsfähigkeit in einem begrenzteren Rahmen erhalten bleibt.

 

Erwerbsminderung bei Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, können unter bestimmten Umständen ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Hierbei ist insbesondere der Grad der Behinderung (GdB) entscheidend. Ein GdB von 50 und mehr gilt offiziell als Schwerbehinderung. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters Rentenleistungen beantragen. Die genauen Regelungen sind jedoch komplex und hängen von vielen individuellen Faktoren ab.

 

Zahlen im Detail: Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell verschieden und hängt von den eingezahlten Beiträgen in die Rentenversicherung ab. Als grobe Orientierung: Das Durchschnittseinkommen der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung spielt eine entscheidende Rolle. Die Rentenversicherung berechnet dann auf dieser Basis die monatliche Rente.

Für das Jahr 2022 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für voll erwerbsgeminderte Neurentner bei etwa 830 Euro pro Monat. Teilweise erwerbsgeminderte Neurentner erhielten im Durchschnitt rund 450 Euro monatlich. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies Durchschnittswerte sind und die tatsächlichen Rentenzahlungen höher oder niedriger ausfallen können.

Neben den Rentenzahlungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungen und Hilfen für erwerbsgeminderte Personen und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören beispielsweise Rehabilitationsservices, die Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben bieten, sowie verschiedene Freibeträge und Zuschüsse, die die finanzielle Belastung mindern können.

 

Beispiele aus der Praxis

Um die Erwerbsminderungsrente greifbarer zu machen, betrachten wir einige Beispiele:

Herr Müller, 49 Jahre alt, hat einen schweren Arbeitsunfall erlitten und kann aufgrund der daraus resultierenden chronischen Rückenschmerzen nicht länger als zwei Stunden am Stück arbeiten. Nach Begutachtung durch einen Mediziner der Rentenversicherung erhält Herr Müller eine volle Erwerbsminderungsrente, da er unter die Grenze von drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit fällt.

Frau Schmidt, 53 Jahre alt, leidet an einer fortschreitenden Augenerkrankung. Obwohl ihre Sehkraft stark eingeschränkt ist, kann sie mit technischen Hilfsmitteln noch bis zu fünf Stunden täglich arbeiten. In diesem Fall wird Frau Schmidt eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt.

Herr Ali, 35 Jahre alt, ist von Geburt an körperlich behindert und hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 80%. Er kann trotz Unterstützung und spezieller Arbeitsplatzanpassungen nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten. Herr Ali erhält aufgrund seiner spezifischen Situation eine angepasste Erwerbsminderungsrente.

 

Die finanzielle Lücke – Ein Realitätscheck

Die Kluft zwischen dem zuletzt erhaltenen Nettoeinkommen und der Höhe der Erwerbsminderungsrente ist oft erheblich. Im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente in Deutschland bei etwa 700 bis 800 Euro monatlich. Selbst wenn man bedenkt, dass zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden können, reicht dies in den meisten Fällen nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, geschweige denn, um Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben zu bilden.

Nehmen wir das Beispiel einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihrem Beruf nachzugehen. Selbst wenn sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat, wird das Geld kaum ausreichen, um die Bedürfnisse ihrer Familie zu decken – von den Mietkosten über Lebensmittel bis hin zu Kleidung und Bildungsausgaben für die Kinder.

 

Der Ruf nach zusätzlicher Vorsorge

Angesichts dieser Realität wird deutlich, warum eine zusätzliche private Vorsorge kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit ist. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig und reichen von der privaten Rentenversicherung über Berufsunfähigkeitsversicherungen bis hin zu Lebensversicherungen oder der Investition in Immobilien. Wichtig ist, dass diese zusätzliche Vorsorge frühzeitig begonnen wird, um im Falle einer Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein.

 

Zusammenfassung

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Anspruch besteht bei mindestens fünf Jahren Versicherungszeit und drei Jahren Pflichtbeiträgen vor Eintritt der Erwerbsminderung. Die volle Rente gibt es, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, die teilweise Rente bei drei bis unter sechs Stunden. Die Rentenhöhe hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr können besondere Regelungen in Anspruch nehmen. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente lag 2022 bei etwa 830 Euro, die teilweise bei rund 450 Euro monatlich. Zusätzliche Sozialleistungen können die finanzielle Situation verbessern, oft reicht die Rente aber nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Daher ist private Vorsorge wichtig.

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